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Teppichreinigung - Sache des Mieters?

gefragt von Engelchen111Engelchen111 am 29.01.2008 um 16:57 Uhr

Meine Freundin hat nur ein paar Monate in einer kleinen Wohnung gewohnt weil sie jetzt mit ihrem Partner zusammen zieht. Muss der Teppich, der schon beim Einzug einige Gebrauchsspuren hatte, von ihr auf ihre Kosten erneuert werden?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 29. Januar 2008 17:02
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Wenn der Teppich zur Wohnung gehört ist er Eigentum des Vermieters. Teppiche sind Gebrauchsgegenstände, die sich auch abnützen. Wenn keine mutwilligen Beschädigungen vorhanden sind, muss Deine Freundin ihn auch nicht ersetzen, ggf. aber reinigen. Das muss sie schauen, was im Mietvertrag steht.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 29. Januar 2008 17:04

das ist o.k....DG

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Januar 2008 17:32

wenn der Teppich kein Eigentum des Vermieters ist, gehört er ja dem Mieter und dann muß dieser ihn beim Auszug auch nicht ersetzen sondern nur entsorgen.


Marcel Wolter
beantwortet von Marcel Wolter am 30. Januar 2008 14:06
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Reinigen müsst ihr ihn schon selber. Den Vermieter könnt ihr aber nach entsprechenden geräten fragen.


anonym
beantwortet von Hoerby am 4. Februar 2008 17:12
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Die Frage ist, ob der Vermieter die Wohnung mit oder ohne Teppich als Gegenstand vermietet.

Ist der Teppich Mietgegenstand, so muss eine gewisse Sorgfaltspflicht eingehalten werden.

Übliche Gebrauchsstellen wie Aufhellugen im Bereich der Türen und Durchgänge, sowie Druckstellen von Möbeln sind kein Reklamationsgrund. Ist der Teppich mehr als über das normale Maß hin verschmutzt: Erdspuren, starke Wasserflecken von Blumentöpfen oder eine evtl. ausgekippte Rotweinflasche, so hat der Mieter diesen zu reinigen.


anonym
beantwortet von Tindomerel am 22. Februar 2008 12:57
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Meines Wissens muß man den Teppich nur ersetzen, wenn man ihn wirklich kaputt gemacht oder stark Verschmutzt hat... Ansonsten ist es Vermietersache den Teppich alle 5 bis 8 Jahre auszutauschen.


Hessentag08
beantwortet von Hessentag08 am 25. Februar 2008 23:39
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Das aller beste wäre wenn man in einen Mieterschutzbund ist.

Aber jetzt zur frage:

Nein der Teppich muß nicht vom Mieter Bezahlt werden,da wenn der Vermieter den Teppich mit Vermietet das heist wenn Teppich in der Wohnung ist,muß der Vermieter dafür aufkommen da es ein Gebrauch gegenstand ist.

Den Lufthacken gibt es nicht das man über den Teppich schweben kann.

Sollte der Vermieter darauf bestehen,gibt es nur eins einen Rechtsanwalt hinzu ziehen.

Den Rechtsanwalt gibt es im DMB Deutscher Mieter Bund mit bei (Jahresbeitrag von 52€).

Kann ich nur jedem empfehlen. Es ist besser 52€ im Jahr für Mieterbund ausgeben,als wenn man mit dem Vermieter in Streit kommt ohne Prof.Hilfe.







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