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Teppich verlegen zahlen?

gefragt von sunshine82 am 06.03.2008 um 12:30 Uhr

Hallo, ich ziehe aus und ich soll den Teppich bezahlen (Zeitwert)da er beschädigt ist durch Flecken die nicht zu entfernen sind. Muss ich auch für die Entfernung des alten teppichs und die Neuverlegung bezahlen?


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. März 2008 12:33
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Klär doch mal mit dem Vermieter, ob du ihm den Zeitwert in Bar in die Hand drücken sollst. Ansonsten heisst neuer Teppich: alter raus, neuer rein inkl. aller damit verbundenen Kosten

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 6. März 2008 12:35

Würde ich als Vermieter genauso sehen.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. März 2008 13:01

Nee, nee - nach geltender Rechtsprechung muß man schon die Nutzungsdauer bezogen auf die erwartete Gesamtnutzungsdauer des Teppichs abziehen!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 6. März 2008 12:34
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Wenn ein neuer drin lag, hast du Pech und wirst ihn bezahlen müssen. Oder du verlegst selbst einen gleichwertigen. Aber voher würde ich mir aus einem Fachgeschäft ein Reinigungsgerät holen mit einem entsprechend gutem Reiniger. Normalerweise bekommt man heute so gut wie jeden Fleck wieder aus einem Teppich raus.

Kommentar von sunshine82 am 6. März 2008 12:56

na der Teppich ist 7 Jahre alt und so Art Sisal, und ich hab echt alles versucht aber ich bekomm die Flecke nicht weg, da sie heller sind als der Rest des teppichs. Frag nur weil überall steht das Schadenersatz heißt... dein Zeitwert des alten teppichs zu bezahlen und niergens etwas vom verlegen und entfernen.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. März 2008 13:06

Da solltest Du erst mal nachfragen in einem Fachgeschäft, wie die Lebenserwartung eines Sisalteppichs dort eingeschätzt wird!!!

Und dann siehe meine Antwort.


anjanni
beantwortet von anjanni am 6. März 2008 12:59
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Das kommt drauf an, wie alt der Teppich jetzt ist.

Nutzungsdauer eines Teppichs liegt bei etwa 10 Jahren (guck aber lieber noch mal nach!) Du wohnst jetzt y Jahre drin. Vorher war er schon z Jahre alt. Dann ist der Teppich jetzt x=z+y Jahre alt. Also zahlst Du nur noch für 10-x Jahre bzw. (10-x)/10 vom Neupreis. Neupreis des Teppichs würde ich auch als Preis des Teppichs zzgl. Entsorgung des alten zzgl. Verlegen des Neuen verstehen. Vielleicht kannst Du da ja auch eine Regelung treffen: Du nimmst den alten raus und der Vermieter verlegt den neuen - oder so.


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