Telekom blockiert Leitung in neuer Wohnung?

4 Antworten

Es ist zwar vermutlich richtig, dass der Vormieter seinen Vertrag mit der Telekom am 2.5.2015 gekündigt hat, aber das bedeutet noch lange nicht, dass der Vertrag damit beendet wurde. Bei regulärer Kündigung eines DSL-Vertrages mit MVZ kann die Kündigung nur zum Ende des jeweiligen Ablaufzeitraums erfolgen - und das ist normalerweise immer jährlich zum Vertragsablauf. Ist - wie hier zu vermuten - die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt, dann trifft die Wirksamkeit erst zum Folgejahr ein. Das passt exakt auf das angegebene Datum 2.6.2016. Somit zahlt der Vormieter noch bis zu diesem Datum einen Vertrag, den er nicht nutzen kann, und umgekehrt kann die Leitung nicht durch einen anderen Anbieter belegt werden, weil sie schlicht nicht frei ist.

FordPrefect  06.02.2016, 11:12

Nachtrag: Natürlich kann der OP jederzeit ab sofort (!) den Anschluss nutzen - aber eben nur bei der Telekom. Die Freigabe des Ports an einen anderen Anbieter ist

a) erst nach Wirksamkeit der Kündigung und

b) erst nach Freigabe durch den Vorprovider

möglich. Und für Letzteres besteht üblicherweise eine Frist von 30 Tagen.

Tobi198383 
Fragesteller
 07.02.2016, 10:34

Wenn ich zur Telekom wechseln würde, würde die Telekom die Leitung sofort frei machen. Dieses Argument zählt also nicht. Es geht der Telekom nur darum, andere Anbieter schlecht zu machen. Tolle Firma.

FordPrefect  07.02.2016, 12:02
@Tobi198383

Wenn ich zur Telekom wechseln würde, würde die Telekom die Leitung sofort frei machen.

Leseschwäche?

Du könntest den *bestehenden Vertrag übernehmen". Genau darauf bezieht sich die Aussage des Kundendienstes. Hier wird rein gar nichts blockiert oder verweigert - Du ignorierst schlicht die Vertragsbedingungen-

Tobi198383 
Fragesteller
 08.02.2016, 07:50
@FordPrefect

Nein, defintitiv nicht. Ich würde einen neuen Vertrag abschließen und dann würde die Leitung freigemacht werden. Das war die Aussage der Telekom. Die Dame hat sich sogar am Telefon kaputtgelacht und meinte "wenn ich jetzt einen Vertrag bei der Telekom abschließen würde, wär das alles kein Problem". Es ging nicht um eine Übernahme des Vertrages!

FordPrefect  08.02.2016, 08:18
@Tobi198383

Das ist eine Vertragsübernahme. Natürlich würde der Vertrag neu mit Dir als Vertragspartner abgeschlossen werden - aber eben (und genau das ist der springende Punkt) genau *dafür* hat der bisherige Vertragspartner (nämlich der Vormieter) seine Zustimmung gegeben. Zu mehr nicht, weil er dafür gar nicht befugt war.

Ich weiß jetzt ehrlich nicht, wie ich es noch erklären soll.

Es gibt einen bestehenden Vertrag zwischen zwei Parteien. Dieser läuft bis 2.5.2016 - und genau bis zu diesem Datum muss er auch erfüllt werden von beiden Seiten. Will heißen, der Vormieter bezahlt auch bis zu diesem Termin, und im Gegenzug muss der Anbieter die Leistung bereitstellen. Ein früheres Vertragsende (ob man das nun juristisch als Übernahme oder vorzeitige Entlassung tituliert) ist nur dann möglich, wenn der Vertragspartner, der die Leistung bereitstellt, dafür entweder entschädigt wird (für die verbleibende Laufzeit), oder aber der Nachfolger mit eben demselben Vertragspartner einen neuen Liefervertrag abschließt. Auf keinen Fall wird aber der Anbieter ohne Entschädigung auf 3 - 4 Monate Entgelt, die ihm juristisch eindeutig zustehen, verzichten. Und solange der Vormieter keine Abstandszahlung anbietet für eben diese Restlaufzeit, kann der Anschluss erst nach Vertragsablauf auf den dann freien Port aufgeschaltet werden.

Ich kann ja durchaus verstehen, dass diese Situation unbefriedigend ist. Aber m.E. muss sich hier auch der Nachfolger die Frage gefallen lassen, warum er - wenn denn die schnelle Verfügbarkeit einer Internetverbindung so hoch ist wie angegeben - unbedingt (und m.E. sinnfrei) darauf beharrt, einen Provider zu beauftragen mit der Konnektierung, der dies erst in 4 Monaten kann. DIe hier vorliegende Fallkonstruktion ist eher selten, weil sie nur dort auftritt, wo es keine freien Ports bzw. Adern mehr gibt für die Konnektierung. Aber auch dem Anbieter als Vertragspartner des Vormieters sind hier schlicht die Hände gebunden.

Tobi198383 
Fragesteller
 08.02.2016, 11:05
@FordPrefect

Ein früheres Vertragsende (ob man das nun juristisch als Übernahme oder
vorzeitige Entlassung tituliert) ist nur dann möglich, wenn der
Vertragspartner, der die Leistung bereitstellt, dafür entweder
entschädigt wird (für die verbleibende Laufzeit), oder aber der
Nachfolger mit eben demselben Vertragspartner einen neuen Liefervertrag
abschließt. Auf keinen Fall wird aber der Anbieter ohne Entschädigung
auf 3 - 4 Monate Entgelt, die ihm juristisch eindeutig zustehen,
verzichten. 

Genau das hat mein Vormieter in seinem Kündigungsschreiben ja angeboten und nach einem Gespräch zwischen Vormieter und Telekom Kundenservice war dies ja auch möglich, den Vertrag zu beenden und die restlichen 3 Monatsgebühren auf einen Schlag zu bezahlen. Dann wär die Leitung frei und ich könnte sie nutzen.

Und die Fallkonstruktion ist überhaupt nicht selten. Google mal "Vormieter Leitung belegt Telekom". Da findest du hunderte, wenn nicht sogar tausende Personen, die diesbezüglich Probleme mit der Telekom haben/hatten. Und nicht ohne Grund hat die Bundesnetzagentur eine extra Internetseite und Stelle eingerichtet, um solche Personen zu unterstützen.

Tobi198383. So wie du die Sache schilderst, kann ich die Aussage von FordPerfect nur bestätigen.

Wenn es einen laufenden Vertrag gibt, dann werden sich beide Vertragparteien an diesen halten müssen.

Wir müssen die Leistung liefern, für die der Kunde bezahlt.

Da können wir nicht einfach einen Anschluss abschalten.

Ich kann verstehen, dass es für dich bzw. für euch sehr ärgerlich und evtl. auch schwer verständlich ist. Allerdings werde ich da auch nichts ändern können und dürfen.

Gruß

Kai M. von Telekom hilft

Tobi198383 
Fragesteller
 07.02.2016, 10:26

Moin Kai, mir ist klar, dass du so etwas als Telekom-Helfer sagen musst. Die Rechtslage sieht aber anders aus. Ich habe mir gerade eine juristische Fachexpertise eingeholt. Mein Vater meine, dass die Telekom solch unlautere Dinge immer versucht und wir jetzt juristisch dagegen vorgehen (ggf. auch Verdienstausfall geltend machen, da ich Telearbeit mache) . Er hatte diesen Umstand schon einige male und jedes mal hat die Telekom nach Klageandrohung die Leitung freigemacht. Ich finde es nur traurig und bezeichnend, dass dieses Unternehmen nur noch auf Rechtsanwälte hört. Viele Grüße

FordPrefect  07.02.2016, 12:12
@Tobi198383

Ich habe mir gerade eine juristische Fachexpertise eingeholt.

Aha.

Mein Vater meine, dass die Telekom solch unlautere Dinge immer versucht

Käse.

und wir jetzt juristisch dagegen vorgehen (ggf. auch Verdienstausfall geltend machen, da ich Telearbeit mache)

Und da wundern sich die Leute, warum die Gerichte alle überlastet sind.

Fakt ist ("Expertise" hin oder her)

- es gibt einen bestehenden Vertrag mit einerm Dritten (nämlich dem Vormieter)

- dieser läuft bis 2.5.2016

Vor Ablauf des genannten Vertrages kann *kein* Anbieter diesen Port anderweitig vergeben. Das wäre schlicht ein Bruch des bestehenden Vertrages. Abhilfe bestünde daher nur durch "Übernahme" des bestehenden Vertrages (denn genau dazu hat der Vormieter seine Zustimmung gegeben). Das wird aber nicht gewünscht. Deine Entscheidung.

Ein Verdienstausfall kann schon deswegen nicht gefordert werden, weil der Kläger (also Du) an der Nichtbereitstellung selbst schuld ist. Es zwingt Dich doch niemand, einen Vertrag mit einem Dritten abzuschließen, der Deine Mietbedingungen nicht erfüllen kann. Im Gegenteil wäre Dein Auftraggeber sogar dem Grunde nach berechtigt, von Dir eine Entschädigung für die Nichterbringung Deiner Arbeitsleistung zu erheben, weil Du aus eigener Entscheidung Deine Leistung nicht erbringen kannst.

Er hatte diesen Umstand schon einige male und jedes mal hat die Telekom nach Klageandrohung die Leitung freigemacht.

Quatsch. Entscheiden muss das ein Richter, und bis es hier - wenn überhaupt - zu einer Klageerhebung käme, wäre die Frist ohnehin abgelaufen. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine Klage binnen weniger als 4 Monaten überhaupt auch nur einen Termin anberaumt bekäme vor einem Amtsgericht?

Tobi198383 
Fragesteller
 08.02.2016, 07:55
@FordPrefect

Vor Ablauf des genannten Vertrages kann *kein* Anbieter diesen Port
anderweitig vergeben. Das wäre schlicht ein Bruch des bestehenden
Vertrages. Abhilfe bestünde daher nur durch "Übernahme" des bestehenden
Vertrages (denn genau dazu hat der Vormieter seine Zustimmung gegeben).
Das wird aber nicht gewünscht. Deine Entscheidung.

Ok, aber wenn ich einen Vertrag mit der Telekom abschließe, bricht die Telekom gerne den Vertrag. Alles komplett an den Haaren herbeigezogen.


Es zwingt Dich doch niemand, einen Vertrag mit einem Dritten abzuschließen, der Deine Mietbedingungen nicht erfüllen kann.

Schon klar, wenn ich zur Telekom wechsle, ist alles toll und alles funktioniert. Ist auch ein tolles Geschäftsmodell.

Quatsch. Entscheiden muss das ein Richter, und bis es hier - wenn
überhaupt - zu einer Klageerhebung käme, wäre die Frist ohnehin
abgelaufen. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine Klage binnen
weniger als 4 Monaten überhaupt auch nur einen Termin anberaumt bekäme
vor einem Amtsgericht?

"Klageandrohung", nicht Klageeinreichung.

Tobi198383 
Fragesteller
 23.02.2016, 09:16
@Tobi198383

Das hat länger gedauert als gedacht, Leitung ist frei. :)

  1. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Deutsche Telekom machen.
  2. Eventuell eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirken, die Leitung innerhalb 24h freizugeben.
  3. http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/ProblemebeimWechsel/problemebeimwechsel-node.html
FordPrefect  06.02.2016, 11:08

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Deutsche Telekom machen.

Käse. Der bestehende Vertrag ist schlichtweg noch nicht wirksam gekündigt. Daran ändert auch eine Beschwerde nichts.

Eventuell eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirken, die Leitung innerhalb 24h freizugeben.

Genau. Oder die US Kavallerie nach Bonn schicken, was?

NB.: Es wäre dem Fragesteller vermutlich mehr geholfen, würde man ihm Ratschläge geben, wie er vor de. 2.6.16 zu einem DSL Vertrag kommt. Zum Beispiel, indem er den Antrag beim derzeitigen Leitungs-/Portinhaber stellt auf vorzeitige Übernahme. Das nämlich wäre der (einzige) korrekte Verfahrensweg, der durchsetzbar ist vor Ablauf der angegebenen Frist. Ansonsten bleibt nur Abwarten bis Juni. Die Differenz aus Kündigungs- und Neuvergabetermin basiert schlicht auf der Wartefrist bei Portfreigabe von 30 Tagen.

PinguinPingi007  06.02.2016, 11:11
@FordPrefect
  1. Man kann immer eine Beschwerde machen bei der Bundesnetzagentur, denn hier wird ja einem anderen Anbieter den Leitungszugriff verweigert trotz Zusage.
  2. Ne Einstweilige Verfügung kann man ja auch probieren es zu beantragen
  3. Es steht ja eine TAL zur Verfügung und die ist auch funktionsbereit.
FordPrefect  06.02.2016, 11:16
@PinguinPingi007

Man kann immer eine Beschwerde machen bei der Bundesnetzagentur, denn hier wird ja einem anderen Anbieter den Leitungszugriff verweigert trotz Zusage.

Kann man. Nur bringt das hier im Kontext nichts. Der OP hat den Kundendienst schlicht falsch verstanden. Der Anschluss kann ab sofort weitergenutzt werden, aber die Freigabe an einen anderen Provider kann (unabhängig übrigens vom jeweiligen Anbieter) erst ab Wirksamkeit der Kündigung erfolgen. Das ist schlicht geltendes Vertragsrecht.

Ne Einstweilige Verfügung kann man ja auch probieren es zu beantragen

Klar. Nur - wozu? Da schmeißt man doch in diesem Szenario nur Geld zum Fenster heraus.

Es steht ja eine TAL zur Verfügung und die ist auch funktionsbereit.

*seufz*

Was an "der Vertrag mit der Telekom läuft noch bis zum 2.5.2016" ist jetzt so schwer zu verstehen?

PinguinPingi007  06.02.2016, 14:54
@FordPrefect

Er hat einen Vertrag bei Vodafone ? und Möchte den Jetzt nutzen? Das geht ja ned ohne dass die Deutsche Drosselkom die Leitung freimacht.

FordPrefect  07.02.2016, 12:13
@PinguinPingi007

Er hat einen Vertrag bei Vodafone "ab 2.6.2016". Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.

Tobi198383 
Fragesteller
 07.02.2016, 11:13

Danke für die Anwort. 1 und 3 sind erledigt, 2 folgt Anfang nächster Woche.

Man sollte meinen, dass es vernünftigere Möglichkeiten gäbe, aber wenn die sich auf diese dümmliche Art rechtswidirg verhalten, dann lass das mal Papa regeln.

Der wiederum sollte daraus unbedingt zum Wohle der Allgemeinheit auch persönlich Nektar aus der Sache ziehen, indem er die Sache prominent und medienwirksam skandalisiert!

Fundamentale Rechtsidee: Die Telekom steht in Vertragsbeziehungen mit Kunden - und nicht mit Leitungen...

Einstweilige Verfügung, Schadensersatzklage... Papi ist der Profi und wird schon wissen, wie man denen gepflegt in den Allerwertesten tritt. :-)

FordPrefect  06.02.2016, 09:03

Einstweilige Verfügung? Schadensersatz? Wogegen respektive wofür? Die Leitung ist nicht freigegeben, das ist schlicht das Versäumnis des Vormieters - der dafür sinnfrei weiter zahlen muss, bis seine Vertragskündigung wirksam wird. 

atzef  06.02.2016, 09:12
@FordPrefect

Blödsinn. Deiner beschränkten Rechtsauffassung zufolge müsste man sich dann von jedem verpeilten Vormieter quasi in Geiselhaft nehmen lassen...:-)

Mich interessiert es doch einen Dreck, welche Vertragsverhältnisse irgendei Vormieter mit der dämlichen Telekom hat.

Wer meint, diese Vertragsverhältnisse würden MEINEN Telefonanschluss blockieren, darf dann fortfolgend gerne für die Unannehmlichkeiten und Unkosten berappen, die ich dadurch habe.

FordPrefect  06.02.2016, 11:05
@atzef

Blödsinn.

Deine Rechtsauffassung? Allerdings. Sie wird allenfalls durch jahreszeitbedingte karnevalistische Stimmungslagen erklärlich.

Mich interessiert es doch einen Dreck, welche Vertragsverhältnisse irgendei Vormieter mit der dämlichen Telekom hat.

Mich auch. Nur dummerweise besteht für den Anschluss bereits ein Vertrag - und der bindet beide Seiten bis zum Eintreten der Wirksamkeit der Kündigung. Und die ist noch nicht erfolgt.

Wer meint, diese Vertragsverhältnisse würden MEINEN Telefonanschluss blockieren

Das meint wohl jeder, der die Fakten korrekt interpretiert.

darf dann fortfolgend gerne für die Unannehmlichkeiten und
Unkosten berappen, die ich dadurch habe.

Helau. Das Einzige, was da passiert, ist ggfs. ein Muskelfaserriss in der Lachmuskulatur der Rechtsabteilung.

Tobi198383 
Fragesteller
 23.02.2016, 09:17
@FordPrefect

Helau. Das Einzige, was da passiert, ist ggfs. ein Muskelfaserriss in der Lachmuskulatur der Rechtsabteilung.

Die Rechtsabteilung hat so stark gelacht, dass wohl jemand auf den Button "Leitung freigeben". gekommen ist. Nach Klageandrohung ist die Leitung nun frei.

atzef  23.02.2016, 11:38
@Tobi198383

Sauber! Glückwunsch! :-)