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telefonstreiche starbar?

gefragt von kaunotarkaunotar am 21.05.2009 um 12:58 Uhr

ich habe gestern mit freundinnen so 15 mal bei einer frau einen telefonstreich gemacht. die nummer nicht unterdrückt. dann meinte sie "mir reichts freunde, ich ruf jetzt die polizei". ist so ein streich strafbar?


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JohnnyStyle300
beantwortet von JohnnyStyle300 am 21. Mai 2009 12:58
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ja gilt als belästigung


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 21. Mai 2009 12:59
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Warum macht man auch sowas mit sichtbarer Nummer, Dummheit muss bestraft werden


froschvleder
beantwortet von froschvleder am 21. Mai 2009 12:59
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Nun biste fällig!!! ;-)


Baiana
beantwortet von Baiana am 21. Mai 2009 13:00
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Was für den einen ein harmloser Streich ist, wird von jemand anderem als Mobbing gewertet - und ganz im Ernst: Bei 15x würde ich das auch als Belästigung werten!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 21. Mai 2009 13:00
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Wenn die Frau und die Polizei das als Stalking auffassen, habt ihr ein dickes Problem!


badewasser
beantwortet von badewasser am 21. Mai 2009 13:02
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naja kommt auf den an, wo ihr angerufen habt. bei mir ruft fast täglich ein kleiner patrick an und schüttelt sein herz bei mir aus. hab mich schon an den kleinen gewöhnt und manchmal höre ich ihm sogar gerne zu.....aber wenn einer reinstöhnt oder mir doof kommt ärgere ich mich schon drüber und überlege, was ich mache

Kommentar von D9a06e2af240adfb5732e30ddf01fd47smallSchOkiiEeis am 21. Mai 2009 13:03

^^


Scareface55
beantwortet von Scareface55 am 21. Mai 2009 13:03
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is strafbar--an eurer stelle noch einmal anrufen und entschuldigen


Volker13
beantwortet von Volker13 am 21. Mai 2009 12:58
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Aufjedenfall gibt es Ärger!


SchOkiiEeis
beantwortet von SchOkiiEeis am 21. Mai 2009 12:59
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Ach, du warst das also der bei uns angerufen hat? Du Schelm! xD


anonym
beantwortet von nafta am 21. Mai 2009 12:59
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Mehr als ne Unterlassungsklage kanns kaum geben, das isn rechtlicher Grausektor.

Kommentar von 0ccda9ea84153a07baf1f81574f20047smallbucmac am 21. Mai 2009 13:11

Nee, das sind zwei paar Schuhe... Unterlassungsanspruch ist das, was die Frau vom Störer verlangen kann und die Anzeige ist die strafrechtliche Komponente. Das ist unabhängig voneinander.


istie
beantwortet von istie am 21. Mai 2009 12:59
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ja


critter
beantwortet von critter am 21. Mai 2009 12:59
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Kann schon sein. Kommt drauf an, was Ihr der Frau gesagt oder angedroht habt, Ihr Schlingel!


bucmac
beantwortet von bucmac am 21. Mai 2009 13:00
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Das ist in jedem Fall Nötigung und ggf. 'Stalking'.


SusiTiger
beantwortet von SusiTiger am 21. Mai 2009 13:00
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Ja das ist Strafbar, Belästigung....


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 21. Mai 2009 13:02
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Ja,wat denkst du denn.Zieht euch warm an.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 21. Mai 2009 13:07
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Na komm, das ist der viel zu blöde die Polizei anzurufen. Das war nur eine leere Drohung. Lasst euch doch nicht so einschüchtern und verarschen.

Ruft halt die einfach nicht mehr an und gut ist.


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