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Telefonrechnung zahlt der EX darf ich telefonieren wie ich will?

gefragt von Whiterose07 am 08.11.2009 um 19:30 Uhr

Mein Ex ist im Mai ausgezogen und der Telefonanschluß läuft noch auf seinen Namen und er zahlt auch die Rechnung (Flat fürs Festnetz) nun habe ich ihn schon mehrmals geben den Anschluß ab- bzw umzumelden damit ich meinen eigenen beantragen kann. Doch, ich nehme an aus schikane oder, meldet er ihn nicht am. Nun meine Frage: Ich habe einen neuen Freund kennengelernt bei dem ich immer aufs Handy telefoniere und dementsprechnd wird die Rechnung diesen Monat ausfallen. Kann er mich verklagen oder das Geld einfordern, obwohl ich schon mehrmal um eine abmeldung gebeten habe?


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regideur
beantwortet von regideur am 8. November 2009 19:32
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Er wird wohl Dir eine Rechnung stellen. Das soll aber nicht wirlich ein Problem sein wenn Du sie bezahlst.


anonym
beantwortet von murkeltimo am 8. November 2009 19:37
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Internet ist ja kein Problem, da es eine Flatrate ist. Wenn er beweisen kann, dass er nicht mehr dort wohnt, wirst Du wohl die Telefon und Handy Rechnung ihm ersetzen müssen. LG murkeltimo

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 8. November 2009 19:39

Ist wie Diebstahl - verlierst aber Deinen Job nicht !!!

Kommentar von Whiterose07 am 8. November 2009 19:43

Ins Internet komme ich nicht, da er ständig das Passwort ändert (vom Internetanbieter) wenn du mich fragst alles schikane. Und das mit der Rechnung befürchte ich auch.... Werde mich morgen mal um ein günstiges Handy kümmern....


anonym
beantwortet von heissi am 8. November 2009 19:32
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Der Name der auf der Rechnung steht der zahlt.

Kommentar von Drachentoeter am 8. November 2009 19:35

Das stimmt, aber ihr Ex hat die Möglichkeit das Geld von ihr ein zu fordern und würde vor Gericht durchaus recht bekommen. Mir wäre das Risiko zu hoch.


lachlachs
beantwortet von lachlachs am 8. November 2009 19:32
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Es ist sein Versäumnis, aber Du solltest die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben.


turalo
beantwortet von turalo am 8. November 2009 19:32
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Noch unfairer geht es wohl kaum. Schon aus menschlicher Sicht ist dieses wohl gelinde gesagt, verwerflich. Findest Du das nicht selbst auch?


Kommentar von Whiterose07 am 8. November 2009 19:39

Verwerflich??? Er ist im Mai ausgezogen und hat bis jetzt sich nicht umgemeldet und den Anschluß auch noch nicht um bzw abgemeldet. Wie findest du den das?


anonym
beantwortet von stm81 am 8. November 2009 19:32
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Wenn er die Eier dazu in der Hose hat und sich gut genug auskennt, erwirkt er vor Gericht einen Vollstreckungsbefehl über das vertelefonierte Geld von Dir. Dagegen müsstest Du dann Einspruch einlegen und hättest ne Menge Stress. Die Gefahr ist nicht so groß weil die wenigsten Leute wissen, wie sowas geht und Anwälte teuer sind. Auf der anderen Seite steigt die Gefahr, dass er sich informiert, je teurer es für ihn wird. Deine Entscheidung ...


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 8. November 2009 19:33
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Wie so oft im Leben ist Selbstjustize eine ganz schlechte Idee. Ja er kann das Geld von dir zurück verlangen. Hast du schon mal versucht den Vertrag bei der Telekom zu kündigen? Wenn du einen Neuen VErtrag mit denen machen willst werden die sich nicht quer stellen solange du nachweißen kannst das dein Ex nicht mer bei dir wohnt.

Kommentar von Whiterose07 am 8. November 2009 19:41

Ist ja keine Selbstjustiz. Den Freund erreiche ich aus beruflichen Gründen nur am Handy. Und versucht zu kündigen habe ich auch, leider kann nur er das. Und nachweisen kann ich es leider auch nicht WIE?

Kommentar von Drachentoeter am 8. November 2009 20:11

Für mich hörte sich das so an als wolltest du mit absichtlich hohe Telefonkosten verursachen. Dein Ex kann von dir die Telefonkosten zurück verlangen, ob er es macht kann ich nicht beurteilen.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 8. November 2009 19:34
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Er wird sicher zahlen müssen wenn der Vertrag auf seinen Namen läuft, vllt. hast Du ja jetzt Glück und er reagiert auf eine Ummeldung


anonym
beantwortet von willonoack am 9. November 2009 12:12
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Dein Ex schuldet Dir allenfalls den gesetzlichen Unterhalt und kein Telefonieren auf seine Kosten. Tust Du das dennoch, hat er gegen Dich Bereicherungsansprüche. Willst Du dagegen wirken, solltest Du der Telekom seinen Auszug mitteilen und den Anschluss unter Deinem Namen übernehmen.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 9. November 2009 15:00
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die Telekom Flatrate muss er als Vertragspartner der telekom selber zahen, aber er kann Dir natürlich die extra Handy-Gebühren in Rechnung stellen, hättest ja auch übers Festnetz telefonieren können, dann wären keine Extrakosten angefallen und dass Dein Freund über Festnetz nicht zu erreichen war, hat er nicht zu vertreten. Selber ein Handy anmelden ist gut und die beste Lösung.


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