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Telefonnummer mitnehmen

gefragt von stern0190 am 26.05.2008 um 11:38 Uhr

Es geht darum, die alte Handynummer zum neuen Handyanbieter mitzunehmen (portieren).
Wer kündigt in diesem Falle den Handyvertrag? Der neue Handyanbieter oder der Kunde selbst? Gibt es vielleicht auch hier entsprechende Voraussetzungen wer den Vertrag kündigt? Spielt es auch eine Rolle, ob Neuvertrag oder lediglich nur Handy-Karte. Kann man hier in beiden Fällen die alte Nummer mitnehmen?


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Reply


Moon☺
beantwortet von Moon☺ am 26. Mai 2008 11:41
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Generell ist es möglich seine Rufnummer zu portieren. Dein neuer Anbieter wird dir das ganz genau sagen können. Deinen Vertrag mußt immer du selbst kündigen. Und bei der Portierung spielt es keine Rolle, ob du einen Vertrag nimmst oder dich für eine Prepaidkarte entscheiden willst. Aber frag vorher bei deinem neuen Anbieter genau nach!


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 26. Mai 2008 11:42
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Den Handyvertrag kündigt man in diesem Fall selber. Während die Kündigung beim einen Anbieter läuft den Vertrag mit dem neuen Anbieter machen und Rufnummernmitnahme beantragen. Wenn dann der eine Vertrag ausläuft bekommst du eine neue Sim vom neuen Anbieter mit der gleichen Rufnummer. Das geht meines wissens nur mit Verträgen, nicht mit Prepaids. Manche anbieter wandeln allerdings Verträge in Prepaid-Karten um mit beibehaltung der Rufnummer




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