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Telefonisch abgeschlossene Verträge und ihre Gültigkeit?

gefragt von ungeduld99 am 05.03.2009 um 16:54 Uhr

Sind die immer und in allen Bereichen (Telefonanbieter, Internet, Tageszeitungen, Gewinnspiele...) gültig? Wie kann es sein, dass in einem so bürokratischen Land wie meiner Meinung nach Deutschland eines ist, ein Vertrag telefonisch und ohne die Unterschrift der jeweiligen Person gültig ist? Was kann man dagegen machen? Und wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich was abgeschlossen hab?

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Recht x 35.290 Telefon x 4.283 Vertrag x 1.870 Bürokratie x 42

anonym
beantwortet von xxyxx am 5. März 2009 16:58
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Wenn das Gesetz die Schriftform nicht vorschreibt, muss der Vertrag auch nicht schriftlich (mit Unterschrift) geschlossen werden.

Zum Beispiel ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.

Aber du hast grundsätzlich 2 Wochen Widerrufsfrist, in denen du ohne Angabe von Gründen den Vertrag wieder canceln kannst.

Kommentar von Mietnormade am 5. März 2009 17:13

Die 14 Tage Widerrufsrecht hast Du aber nur bei Fernabgabegesetz nicht beim Laden und nicht beim Arbeitsvertrag. Also nix mit Grundsätzlich only bei Fernmündlich.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. März 2009 16:57
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momentan sind sie noch gültig, aber das wird hja gerade überarbeitet, da zuviel schwarze Schafe ihr Unwesen trieben


abibremer
beantwortet von abibremer am 11. März 2009 19:06
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du schließt täglich verträge, ohne dass überhaupt darüber gesprochen wird. ist ja auch praktisch, wenn du nur den tankrüssel ans auto hängst und deinen tank füllst. ebensowenig wirst du auch im supermarkt verhandeln. du legst die waren auf das band, bezahlst und fertig. das geht alles ohne schriftliche abmachung: alle beteiligten sind sich über den vertrag im klaren: ware gegen geld und meist sind am ende alle zufrieden.


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 5. März 2009 16:58
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Die sind erstmal gültig, man kann jedoch zurücktreten, falls man es sich anders überlegt hat. Sogar die Telekom nutzt telefonische Verträge und bisher hab ich das sogar zweimal genutzt. Die Telekom sagt dann Bescheid, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und dann kriegt man nochmal den Vertrag vorgelesen und muss das bestätigen.


mela1970
beantwortet von mela1970 am 5. März 2009 16:58
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den Verbraucherschutz einschalten!!!!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. März 2009 16:58
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Du könntest beispielsweise die Behauptung aufstellen es gibt keinen Vertrag. Und in einem bürokratischen Land wie Deutschland musst Du nicht beweisen das kein Vertrag existiert, nein es muss bewiesen werden das einer existiert. Und schon hast Du die Lösung für Dein Problem.


anonym
beantwortet von Saromon am 5. März 2009 16:57
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ganz so einfach ist das nicht... kommt immer drauf an wer wen anruft und was genau gesagt wird...


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