Mokli1 am 21.04.2007 um 18:23 Uhr
Ich hatte Bereitschaft, war im Auto unterwegs und hatte mein Headset vergessen. Also bin ich rechts ran gefahren, auf einen Parkplatz, habe das Gespräch angenommen dabei aber den Motor laufen lassen. Ein Polizist hat das wohl beobachtet, hat mir ein Knöllchen verpasst, 40 Euro plus Bearbeitungsgebühr und einen Punkt. Obwohl ich nicht gefahren bin. Ist das rechtens?

Hallo, der Motor muss aus sein, denn § 23 Abs. 1a der STVO besagt: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

womit man sich in diesem Staat so alles beschäftigen kann! Man denke an den Stundenlohn des Polizisten, an die Anwaltskosten, an den Stundensatz des Richters- und alles, weil ein Mensch nicht den Motor abstellt. ABSURDISTAN.Es gäbe soviel andere Probleme, die zu bewältigen wären!
Mikatto am 22. April 2007 01:04 kann mich der Aussage nur anschließen.

Soviel ich weiss musst Du im Stand immer den Motor abstellen. Hat der Polizist Dich angesprochen?
Mokli1 am 21. April 2007 18:37 ja hat er. Mit großem Brimborium. Ich habe ihm erklärt, dass ich Bereitschaft habe und mein Headset vergessen habe. Hat ihn nicht wirklich interessiert
The Leugner am 21. April 2007 18:53 Das eine ist, dass man prinzipiell seinen Motor nicht im Stand laufen lassen sollte.
Aber in dem Fall stimme ich Dir zu. Polizisten haben häufig ein recht seltsames Rechtsverständnis, die sind häufig eher daran interessiert einem die Absurditäten des Rechtssystems praktisch zu demonstrieren um zu beweisen dass sie im Juraunterricht aufgepasst haben.
Mokli1 am 21. April 2007 21:55 Wie gesagt, ich hatte Bereitschaft und auf dem Weg zu einem Notfall (arbeite in der amb. Pflege), der Notarzt war informiert und ich hatte den Schlüssel des Patienten. Weil es dann schnell gehen muss, habe ich den Motor laufen lassen. Das habe ich dem Polizisten auch gesagt. Er meinte, ich könne ja die Feuerwehr hinschicken, die würden dann die Tür schon öffnen. Naja, ich denke, ich muss damit leben, Zahlen und den Punkt akzeptieren.

Der Polizist war vielleicht aus Deiner Sicht besonders pingelig, aber eindeutig im Recht.
Beim Telephoniern darf der Motor nicht laufen - und sollte das im Stehen auch sonst nicht tun.
So ein blödsin finde ich wenn man dich beschtraft hat. Denn wenn mann am fahren ist ist das natürlich eine strafe aber wenn du rangefahren bist dann musst du doch dich dicht auf fahren konzentrieren sonder du fährst an die seite aber, es kommt drauf an wo du gestannten hast .
Ergänzung: Dies wurde übrigens auch schon in mehreren Urteilen bestätigt, zum Beispiel am 1. Dezember 2005 vom OLG Hamm.
Ist ja auch OK, aber von einem Polizisten erwarte ich doch etwas mehr Augenmaß.