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Telefongesprächsgebühren einfordern?

gefragt von Sticky am 15.01.2008 um 23:35 Uhr

Hallo,

ein Kollege hat auf meine Kosten mit meinem Festnetzanschluss telefoniert. Ich wies ihn mehrmals daraufhin nur Festnetzgespräche zu führen, da diese unter die Flatrate fallen, er hingegen hat ohne mein Wissen zwischendurch jedoch stundenlange Gespräche auf Mobilfunknetze geführt. Die Rechnung bekam ich nun. Kann ich die mir entstandenen Mehrkosten durch seine Gespräche, die auf Mobilfunknummer gelaufen sind von ihm einfordern? Oder bin ich selbst schuld das ich ihn hab telefonieren lassen und muss die Kosten nun selbst tragen? Anhand des Einzelverbindungsnachweises kann ich seine Gesprächspartner ausfindig machen bzw. hab diese ausfindig gemacht.


Reply


anonym
beantwortet von Rizzo am 16. Januar 2008 00:41
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Wenn die Vereinbarung sich nur auf Festnetzgespräche bezog, ist dies ein betrügerischer Akt. Per Einschreiben einfordern, RA übergeben oder (sofern kein Rechtsschutz vorhanden) einfach selbst einen Mahnbescheid beantragen (Anträge im Bürofachhandel). Sofern es bei der Summe Sinn macht. So wäre der rechtlich korrekte Weg. Im Zweifelsfall ist der Nachweis zu erbringen, das könnte ggf. das Problem sein. Jedenfalls dann, wenn das über mehrere Abrechnungen hin geschehen ist, denn dann könnte man deine Kenntnis voraussetzen und damit dein Einverständnis.


anonym
beantwortet von Sticky am 15. Januar 2008 23:37
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EDIT: Er weigert sich die durch ihn verursachten Kosten zu bezahlen.


Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 15. Januar 2008 23:38
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Wenn er dich gefragt hat, bist du selbst schuld, wenn du ja gesagt hast, anderer seits würde ich ihm die Rechnung vorsetzen und die Telefongespräöche antreichen, die er/sie geführt hat und ausrechnen, welchen Betrag du von ihm bekommst.


anjanni
beantwortet von anjanni am 15. Januar 2008 23:41
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Ich würde ihm schon sagen: Hör mal zu, ich habe Dir zwar erlaubt, mit meinem Telefon zu telfonieren. Aber von Handynummern war ausdrücklich nicht die Rede. Und dann würde ich ihm die Rechnung präsentieren und ihn freundlich auffordern, seinen Part zu übernehmen.

Kommentar von Sticky am 15. Januar 2008 23:45

Das habe ich bereits aber er lacht mich aus und meint ich hätte darauf keinen Rechtsanspruch. Anscheinend weiß er wie man sich durchs Leben stielt und andere Leute ausnimmt. Mir geht es finanziell sowieso nicht so gut aber wenn ich die kosten noch selbst tragen muss darf ich bei der Schuldnerberatung antanzen, was ggf. einen Schufaeintrag zur Folge hat, da ich zur Zeit noch Arbeitslos bin.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 15. Januar 2008 23:48

So ein Schwein würde ich achtkantig rauswerfen.

Ja klar - einen Rechtsanspruch kannst Du nur geltend machen, wenn Du Zeugen hast. Wie willst Du sonst nachweisen, daß er die Kosten gegen Deinen Willen verursacht hat?


Enermaxis
beantwortet von Enermaxis am 16. Januar 2008 00:03
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ein Kollege hat auf meine Kosten mit meinem Festnetzanschluss telefoniert.

da diese unter die Flatrate fallen, er hingegen hat ohne mein Wissen zwischendurch jedoch stundenlange Gespräche auf Mobilfunknetze geführt.

Dann ist das kein kollege vergiss den typen

machen kann man da glaub ich nix

Gruss alex





anonym
beantwortet von Tika55 am 16. Januar 2008 00:10
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Ich schätze auch, dass du da rechtlich nichts machen kannst :-( Sieh es als Lehrgeld des Lebens an und wäge eher ab, wem du vertrauen kannst. Ich gehe mal davon aus, das bewusster Kollege in deiner Wohnung tel. hat. Deeer kommt hoffentlich nie wieder über deine Schwelle ;-) LG


anonym
beantwortet von Sticky am 16. Januar 2008 00:20
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Danke euch :-) Ja sowas hatte ich mir schon gedacht das ich da nix machen kann. Zeugen gibt es leider keine ausser mir aber dann stehts Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall wird dann für den Angeklagten entschieden. Naja das ist sehr viel Lehrgeld und das wo ich noch nicht mal so über die Runden komme.

@Tika55 Nein das wird er sicher nicht mehr.


anonym
beantwortet von rama6 am 16. Januar 2008 05:49
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Ich Denke,über einen Mahnbescheid geht das.Bei einem Mahnbescheid vom Gericht,muß die Gegenpartei innerhalb von 4 Tagen Einspruch Einlegen.Er wird bei der Mündlichen Verhandlung alles Bestreiten,bleibe bei Deiner Behauptung das nicht Erlaubt zu haben.Nun kommt Dein Pluspunkt,Vorausgesetzt Du Kennst einige Angerufene nicht,Ist auch Nebensächlich.Laß alle Angerufenen als Zeugen Laden und unter Eid Aussagen mit ihm Telefoniert zu haben,Bestehe auf die Vereidigung bei Guten Freunden von ihm und Bitte den Richter die Zeugen zu Belehren was ein Meineid ist.Aber Vorsicht,laß die Freunde erst Aussagen und am Ende Beantragst Du die Vereidigung,der Zeuge kann jetzt seine Aussage noch Verändern,was ein Pluspunkt wegen der Glaubwürdigkeit für Dich ist.


anonym
beantwortet von kbra01 am 16. Januar 2008 07:59
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Leider hast Du nichts Schriftliches in der Hand, zum Beispiel einen "Nutzungsvertrag" über die Mitbenutzung Deines Mobilfunkanschlusses oder Festnetzanschlusses zu bestimmten Bedingungen. Beim Provider kannst Du damit nicht landen. Der würde Dir sagen, Du hast Dein Gerät vertragswidrig Dritten zur unentgeltlichen Benutzung überlassen. Also, diese Schiene läuft schon mal überhaupt nicht. Weiteres Problem: Wie willst Du exakt nachweisen, wer wann mit wem telefonierte. OK, das wurde oben schon erwähnt, wollte es nur mal weiter auffächern. Es kann anhand der Provieder-Gebührenübersicht nur festgestellt werden, daß von Deinem Anschluß (auch ins Mobilfunknetz) telefoniert wurde. Ob Du oder jemand anderes das war, läßt sich vor Gericht kaum stichhaltig beweisen.

Hak das Ganze ab. Der Aufwand mit Gericht etc. ist derart nervig und kaum erfolgversprechend, daß man hier besser passen sollte.

Du bist eben auch durch Deine Gutgläubigkeit ein ganz gehöriges Stück mit schuld an der Sache.

Mir würde es im Traum nie einfallen, jemandem mein Telefon zur Verfügung zu stellen. Lieber reiße ich die Telefonleitung aus der Wand und werfe den Apparat aus dem Fenster.

Gib Deinem Freund den Laufpaß. Mit dem würde ich kein Wort mehr reden. Der wär für mich gestorben.

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9small Joger am 16. Januar 2008 19:09

Ist ein bisschen Dummheit von Sticky. Ich lasse auch von meinem Festnetzanschluss mehrere Leute im Haus telefonieren (weil das Festnetz über eine Flatrate läuft), habe aber in der Telefonanlage alle kostenpflichtigen Vorwahlen gesperrt, inkl. Auskunft, 0137, 0180, Ausland und Mobil. Sticky soll froh sein, das der Kollege nicht 0900er-Nummern gewählt hat. da kommen schnell 1000 EUR zusammen.




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