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Telefongebühren

gefragt von NorbertPeterNorbertPeter am 10.07.2009 um 10:26 Uhr

Guten Morgen, wenn ich von meinem Festnetz auf ein anderes Festnetz anrufe, und der Teilnehmer eine Umleitung zu einem Mobiltelefon hat, welche Kosten zahle ich denn dann? Die von Festnetz zu Festnetz oder Festnetz zu Mobil.....?


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 10. Juli 2009 10:27
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Du bezahlst die Gebühren zu seinem Festnetzanschluß, die Weiterleitung auf sein Handy bezahlt derjenige, der die Weiterleitung aktiviert hat


anonym
beantwortet von finna am 10. Juli 2009 10:26
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Die von Festnetz zu Festnetz würde ich sagen, denn du kannst ja nicht wissen, dass das Gespräch umgeleitet wird. Außerdem ruft sein Telefon dann ja auf einer anderen Nummer an, die du nicht angerufen hast.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 10. Juli 2009 10:27

die Weiterleitug zahlt immer der, der sie veruracht.... ausser es handelt sich um eine Homesone wie z.B. bei O2, dannkostet das für den Weiterleiter auch nichts !


moewie
beantwortet von moewie am 10. Juli 2009 10:28
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Du zahlst die Verbindung ins Festnetzt - also zu der von Dir gewählten Nummer. Eine Weiterleitung wird immer von dem bezahlt, der die Weiterleitung eingerichtet hat. Das muß so sein, weil der Anrufer sonst ja keine Ahnung hat, wie teuer ein Gespräch ist


eddali
beantwortet von eddali am 10. Juli 2009 10:28
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Die Umleitung zahlt der andere. Du zahlst nur zum Festnetz


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 10. Juli 2009 10:27
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Die von Festnetz zu Mobil..hatte mal eine schöne Rechnung..


Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 10. Juli 2009 10:28

Lies die Frage nochmal, denn Deine Antwort ist so nicht korrekt

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 10. Juli 2009 10:31

Kann nur sagen was ich bezahlen mußte...

Kommentar von F5d0efa836a43118b37fd69005ccc20bsmallmoewie am 10. Juli 2009 10:35

dann muß das bei Dir ein anderer Vorgang gewesen sein


anonym
beantwortet von Malustra am 10. Juli 2009 10:29
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moewie hat recht.


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