Wer zahlt eine kaputte Telefondose?

11 Antworten

Egal, ob die Dose der Telekom, Dir oder dem Vermieter gehört. Du musst bezahlen, wenn

die Dose der Telekom gehört und die Telekom der Meinung ist, Du hättest sie kaputt gemacht oder es in deren Vertragsbedingungen steht, dass nachträglicher Austausch zu Lasten des Nutzers geht, die Dose Dir gehört, die Dose dem Vermieter gehört, aber im Rahmen der Kleinreparaturklausel die Kosten auf Dich abgewälzt werden können.

Wart mal ab, ob eine Rechnung kommt. Ich sehe das als Störungsbeseitigung, die wäre von der Telekom selbst zu tragen. Solltest du die Dose beschädigt haben und, wäre es vermutlich was andres. Auch für einen Laien ist es kinderleicht, die TAE zu wechseln. Die gibt es für wenig Geld im Fachhandel oder Baumarkt, bei Pollin schon für weniger als einen Euro. Ich mache derlei Installationen in der Wohnung grundsätzlich selbst

Hätte ich gewusst das die Störung an der TAE Dose liegt, hätte ich auch selber ausgetauscht.

80 Euro sind für mich kein Kleinreparaturen!!

Wie hoch der Betrag ist, hängt von dem Betrag ab, der im Mietvertrag in der Kleinrepaatrurklausel vereinbart ist. 100 € ist ein gängiger und auch anerkannter Betrag im Einzelfall.

Meine Frage ist, kann ich die Telekom Rechnung auf mein Vermieter weiterleiten.

Sie können es ja versuchen, vielleicht zahlt er.

nein, dein Vermieter ist nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.

Du kannst es allerdings versuchen. Argumentiere das ja die intakte TAE-Buchse bei einem möglichen Auszug verbleibt.

Dies geschieht innerhalb des Hauses/Wohneinheit.

Die Kosten musst Du leider tragen. Die Arbeitsstunden kannst Du vom Steuer absetzen.