Meine Chefin möchte ab sofort alle gespräche aufnehmen, angeblich nur zu schulungszwecken. Einige bei uns (auch ich) sind total dagegen,schliesslich haben wir drei Teamleiter die immer in der Nähe von uns sind und eh meist hören was wir sagen. Darf sowas denn einfach ohne zustimmung der mitarbeiter gemacht werden?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Die Mitarbeiter müssen vorher ihr einverständniss gegeben haben(schriftlich) und der Kunde muss auch vor dem Telefonat darüber aufgeklärt werden und seine zustimmung geben. Man darf als AN sein einverständniss auch ablehnen.

Ich glaub' wenn der Kunde informiert wird, ist das rechtens.

Telefonüberwachung: Abhören verboten
Grundsätzlich unzulässig ist das Abhören der Telefonate Ihrer Mitarbeiter. Das Abhören von Telefongesprächen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht dar.
Es ist daher nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Ein wichtiger Grund für eine Telefonüberwachung durch Abhören liegt vor, wenn
es um die Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten oder sonstigen besonders schweren Pflichtverletzungen geht und
keine andere Möglichkeit besteht, die Tat aufzudecken oder zu verhindern und
ein konkreter Tatverdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter oder gegen eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern besteht.
Für Abhörmaßnahmen, die ohne die genannten Voraussetzungen durchgeführt werden, gilt ein Verwertungsverbot im Arbeitsgerichtsprozess (BAG, Urteil vom 29.10.1997, Az.: 5 AZR 508/96; in: AP Nr. 27 zu § 611 Persönlichkeitsrechte).
Telefonüberwachung: Mithören erlaubt
Verboten ist grundsätzlich nur das heimliche Mithören. Zulässig ist ein Mithören von Telefongesprächen hingegen, wenn dies den Gesprächspartnern vorher offenbart wird.
Ebenso ist es zulässig, wenn Sie als Arbeitgeber zu Ausbildungszwecken Telefongespräche Ihrer Arbeitnehmer in deren Beisein mithören (BAG, Beschluss vom 30.08.1995, Az.: 1 ABR 4/95 in: AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_23180.html
bitmap am 23. Mai 2008 13:10 ''Verboten ist grundsätzlich nur das heimliche Mithören.''
Im gefragten Fall wird ja nicht heimlich mitgehört, sondern ganz offiziell.
Ein Betriebsrat hätte da Mitspracherecht, aber in vielen Firmen gibts gar keinen.
tradaix am 23. Mai 2008 13:22 "wenn dies den Gesprächspartnern vorher offenbart wird." Wichtig ist, beide Seiten vorab in Kenntnis zu setzen und ihre Einverständnisse einzuholen.

Ich arbeite auch in einem Callcenter. Unsere Inbound-Gespräche werden alle aufgezeichnet (Telefonbanking) aber nur bei Reklamationen abgehört. Die Outboundtelefonate werden nicht aufgezeichnet, da setzt sich von Zeit zu Zeit ein Teammanager dazu und hört mit. ( Mit Headset) Aber da wo ich vorher gearbeitet habe wurden die Outboundgespräche auch zeitweise, nach Ankündigung mitgeschnitten, und wir haben sie dann zusammen angehört und geschaut, was besser sein könnte. Was stört dich denn daran? Wenn du deine Arbeit ganz normal machst, dann ist doch nichts Schlimmes daran.
Da geht es um den Datenschutz und Mitarbeiterrechte.Wenn jemand MA ungefragt abhört und vielleicht noch ein internes MA Scoring durchführt ist das verwerflich. Man möchte ja auch nicht vom Herrn Schäuble abgehört werden,oder?
manu1979 am 23. Mai 2008 12:11 Für mich ist es aber auch zum Schutz. Wenn ich dem Kunden die Daten seiner Überweisung vorlese, und habe vielleicht einen Zahlendreher in der Kontonummer, lese diese auch falsch vor und der Kunde bestätigt eindeutig die Richtigkeit der Daten, dann bin ich als MA aus dem Schneider. Oder ein Kunde beschwert sich über mich, ich wäre unfreundlich gewesen, dann wird auch das Band abgehört. Es kommt vielleicht auch immer auf die Art der Telefonie an.
Mit Einverständniss der MA kein Problem.Muss ja jeder selbst entscheiden dürfen. Aber ohne,dann sind wir ja fast schon bei einem großen Lebensmitteldiscounter,der in der letzten Zeit in den Nachrichten war.
manu1979 am 23. Mai 2008 12:27 Wie gesagt, es kommt auch auf die Art der Telefonie an. Klar muss der MA auch darüber informiert werden.
manu.. ich finds blöd^^ ich hasse es mich selber zu hören :D doof is , wenn man mit nem anrufbeantworter 7 minuten lang redet und der chef fragt, wieso man nix von mir hören kann ^^ :D :D
( ich habe beim kundenaufruf direkt aufgelegt und mein mikro stummgeschaltet! dann mit arbeitskollegen geredet und damit man da dann nochmal anruft ( ich hab ja vorher aufgelegt ) bin ich auf den punkt "anrufbeantworter" gegangen ^^ )
Ohne Zustimmung nicht. Ich arbeite auch in einem Call Center. Vom Auftraggeber sind Vorgaben gegeben. Es besteht eine Checkliste. Es soll kontrolliert werden ob die Vorgaben eingehalten werden. Die Gespräche werden daraufhin überprüft. Es ist eine Hilfestellung um dich zu verbessern und Fehler zu entdecken und zu beheben. Auch wenn zu irgendwelchen Themen Nachschulbedarf gegeben ist. Keinesfalls werden irgendwelche Ergebnisse an andere Mitarbeiter weiter gegeben oder sonst öffentlich gmemacht.

Sowas wird im CC "Silent-Monitoring" genannt und dient der Qualitätssicherung und Gesprächsoptimierung!