Guten Abend allerseits,
mein Chef möchte gerne seinen Kundenstamm vergrößern und in diesem Sinne Telefonaquise betreiben. Es werden ausschließlich Firmen angesprochen, KEINE Privatpersonen. Nun wurde mir die Planung und Umsetzung dieses Vorhabens übergeben und ich frage mich, was ist hier erlaubt und was nicht? Privatpersonen dürfen natürlich nicht einfach so ohne weiteres angerufen werden, das ist mir klar. Aber wie sieht es bei Firmen aus? Wo bekomme ich Adressen her? Oder darf man hier einfach die "gelben Seiten" aufschlagen und frei wählen? Wer kann mir hierzu ein paar Tipps geben?
Kalter Kundenkontakt hat genau 0 Erfolgschance. Ich würde es mal so sagen wenn jemand ein Produkt in meiner Firma anbietet, ohne das ich Ihn dazu beauftrage bekommt die nächste Ausschreibung einen Bonusvermerk für eine Firma die mit Sicherheit nicht Ihr Produkt bei uns platzieren darf.

Die sogenannte "Kaltaquise" ist verboten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Privatpersonen oder Geschäfte handelt.
Die Telefonaquise ist nur dann erlaubt, wenn der Angerufene schon früher mal in irgendeiner Art mit euch in Kontakt war. Das kann eine Bestellung, ein Kauf oder auch nur eine Produktanfrage sein.
1hoss43 am 24. Juli 2008 18:47 Nachtrag:
Du solltest auch nicht auf die Idee kommen, die Firmen via Fax zu aquirieren, denn das geht dann voll in die Hose bzw. Kasse!
Das ist genauso verboten wie die Kaltquise!
Erst Mitte letzten Jahres wurde ein Geschäftsmann, der andere Firmen auf diese Art aquirieren wollte, mittels strafbewehrter Unterlassungsklage mit einem Bußgeld von 10.000,-€ auf Schadenersatz verklagt und mit der Unterlassungsklage belegt!!

Ich arbeite im Großhandel (für gewerblichen Einkauf) kann dir nur soviel sagen: unsere Kunden, die schon im Kundenstamm sind und lange nicht mehr einkaufen waren, werden angerufen. Wenn jemand ein Geschäft eröffnet, fährt der Außendienst persönlich hin. Soweit ich weiß, weil man nicht willkürlich Leute anrufen darf.
In Österreich gibts den Herold (ein Firmenverzeichnis) und B to B (also Business to Business) Werbung ist jedenfalls erlaubt - und zwar so lange bis der angeworbene sagt dass er nicht mehr angesprochen werden möchte (egal ob schriftlich oder telefonisch).

Erlaubt ist es bei vorheriger Einwilligung, zu vermutendem Interesse an dem Angebot und der Information darüber PER TELEFON und bei bestehender Geschäftsbeziehung.