nissan200sx am 21.03.2009 um 21:08 Uhr
Hallo! Ich habe eine kurze Frage bezüglich Telefonanschluss und Folgekosten. Nehmen wir an, die Telekom hat mich aufgrund eines Versehens schon zu früh vom Netz getrennt. Also funktioniert ein Tag lang kein Internet und Telefon. Ich brauche aber Emailkontakt und telefonische Erreichbarkeit für meinen Job. Durch diesen Vorfall seien mir so und so viele € verloren gegangen – Habe ich dann Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Telekom? Oder sind das Risiken, die man halt eingeht beim Abschluss eines Telefonanschlussvertrages? Danke!

Schadensersatz können nur geschäftsleute in anspruch nehmen und das auch nur wenn Sie als Geschäftskunde beim unternehmen (telekom) geführt werden. Ein Privatkunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da er ja kein umsatz hat und somit kein schaden eintritt.
Kein Anspruch. Grundlage ist der Vertrag des Diensteanbieters; da tun sich die Arcors, Teleposts, Alices usw. nichts.
nissan200sx am 21. März 2009 21:23 Schade :/ Aber danke für deine Antwort!
Wenn nur Geschäftsleute Schadensersatzanprüche geltend machen dürften, bräuchten wir den § 44a TKG nicht, der die Haftung gegenüber Verbraucher auf 12500 EUR beschränkt.
da würd ich einen anwalt einschalten...jedenfalls wenn es um eine höhere summe geht....ein guter anwalt kann da vllt was rausschlagen für dich
nissan200sx am 21. März 2009 21:23 Danke für den Tipp! Gruß