gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


telecom vertrag - wie kommt man raus bei todesfall ?

gefragt von mandala am 10.06.2008 um 17:52 Uhr

ich bekomme immer noch rechnungen und nun auch drohbriefe der telelcom für meine anfang märz verstorbene mutter. sie bestehen auf ihrem vertrag bis jahresende, obwohl bereits im januar gekündigt wurde und die wohnung ab märz gar nicht mehr existiert.

kennt jemand einen paragraphen oder irgendwas damit das endlich aufhört.

sie haben die sterbeurkunde usw. und am telefon erzählen sie irgendwas von jaja, ab sofort hört es auf... und dann kommt wieder eine rechnung. auf briefe usw kommt keine reaktion. jetzt wollen sie kostenpflichtig abschalten und den anschluß sperren... haha. aber bezahlen soll ich s weiter. bitte konstruktive anworten die mir weiterlhelfen. danke . e.r.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34632)
Kündigung (2706)
Vertrag (1811)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von AALFI am 10. Juni 2008 18:01
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das versterben des Vertragspartner ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Von daher hast Du mit der Kündigung die sofortige Beendigung der Vertrages erreicht. Da davon ausgegangen werden kann das Deine Mutter kein Interesse/Nutzen an der angebotenen Leistung hat dürfte sich das eigentlich erledigen. Schildere der Telekom schriftlich den Sachverhalt, mach auf das von Dir wahrgenommene außerordentliche Kündigungsrecht aufmerksam und erwähne auch mal das Du für die überflüssige Bearbeitung jeder weiteren Korrespondenz einen Rechtsvertreter beauftragst.

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 18:07

Auch das ausserordentliche Kündigungsrecht muss im Vertrag oder in den AGBs geregelt sein - da muss einfach mal nachgeschaut werden. Ein Rechtsvertreter dürfte hier - zumindest im jetzigen Stadium - wirklich entbehrlich sein. Das kostet nur unnötig Geld.

Kommentar von mandala am 10. Juni 2008 18:07

da ich die sterbeurkunde samt ausführlicher schilderung, vertrauend auf gesunden menschenverstand, hingeschickt habe, ist meine adresse und daß ich die "erbin" bin bekannt.die briefe sind nun an mich mit dem titel nachlass adressiert. ich hätte gern irgendeinen pharagraphen oder was dergleichen,der sagt daß im todesfall derartige verträge enden.

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 18:17

Das kann nur in den AGBs oder im Vertrag selbst stehen. Ansonsten: siehe meinen Beitrag.

Kommentar von AALFI am 11. Juni 2008 12:52

Dienstleistungsvertäge die über den Tod hinaus bindent sind dürfen sittenwidrig sein. Ich kann mir kein deutsches Gericht vorstellen welches einem Pflegedienst Tefefonanbieter etc. sonstigen Vertag ohne Kündigungsrecht bei versterben des Vertragspartners als sittenwidrig ansehen würde.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. Juni 2008 17:55
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich nehme an, dass die Rechnungen an Deine Mutter adressiert sind. Einfach jegliche Rechnung mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurücksenden.


regideur
beantwortet von regideur am 10. Juni 2008 17:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum reagierst Du eigentlich darauf? Du hast alles getan was Du tun musstest und gut ist. Sollen sie doch ihrem Geld hinterherlaufen wie sie wollen sie werden von Toten kein Geld bekommen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. Juni 2008 18:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Hauptproblem der Telekom ist immer wieder, dass die eine Hand nicht weiss, was die andere tut. Habe jahrelang für diesen Konzern gearbeitet. Und wenn auch noch Post von der Rechtsabteilung kommt, kannst Du nur darüber lachen. Schreibe ein nettes Schreiben an irgendeinen Fernsehsender aus der Abteilung. "wie Bitte?"

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 10. Juni 2008 18:20

Oder an die Bildzeitung. Die sind doch für alles zu haben, was Aufsehen erregt.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 10. Juni 2008 17:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich stimme Steffi zu - wenn die Briefe, Mahnungen etc. nicht an dich addressiert sind, Empfänger verstorben drauf, zurücksenden und gut ist. Sollte es trotzdem nicht aufhören, wende dich an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 10. Juni 2008 18:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du Pech hast, musst du bis Vertragsende zahlen.

Ich hab mal gehört, dass Verträge vererbt werden .

Kommentar von AALFI am 10. Juni 2008 18:03

Er muß gar nicht zahlen weil er nicht Vertragspartner der Telekomm ist.


anonym
beantwortet von Rolfe am 10. Juni 2008 18:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange die Rechnungen af die Daten der Mutter laufen, würde ich mir keine Gedanken machen. Allerdings haften die Erben auch für Schulden des Erblassers. Was steht denn im Vertrag bzw. in den AGBs, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann? Vielleicht auch durch Tod? Einfach mal nachschauen. Ausserdem würde ich mich beschwerdeführend an den Vorstand o.ä. des Unternehmens wenden und den Sachverhalt dort vortragen. Ich könnte mir vorstellen, dass man dort den Vertrag auflöst, weil die Ermittlung der Erben (es kann ja mehrere geben) bis hin zum Erwirken eines Titels gegen sie ein zu hoher Aufwand für das Unternehmen ist. Schliesslich können die Erben ja auch ausschlagen - und dann geht jede Vollstreckung ins Leere. Ich würde auch keinerlei Angaben zu den Personaldaten möglicher Erben machen. Und im Falle eines Testaments wird die Sache noch komplizierter...

Kommentar von AALFI am 10. Juni 2008 18:03

Tod des Vertragspartners ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Kommentar von Rolfe am 10. Juni 2008 18:11

Dieses Kündigungsrecht kann aber nur der Vertragspartner (Erbe der Mutter) wahrnehmen. Wer nicht Vertragspartner ist, kann auch nicht kündigen. Sollen die von der telecom doch selber herausfinden, wer das wirklich ist. Ich denke, die werden schnell aufgeben.


Connyconrad
beantwortet von Connyconrad am 7. Juli 2008 10:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kopie der Sterbeurkunde an Telekomm Mahnabteilung senden mit der Bitte um Kenntnisname unter einbezug der damaligen Kundennummer und Rechnungsnummern der nicht bezahlten Rechnungen. Ps. Falls Ihr noch auf dem Anschluss Telefoniert habt nach dem Todestag kommt Ihr für die Kosten bis zum Abrechnungszeitpunkt mit auf.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.