ich bekomme immer noch rechnungen und nun auch drohbriefe der telelcom für meine anfang märz verstorbene mutter. sie bestehen auf ihrem vertrag bis jahresende, obwohl bereits im januar gekündigt wurde und die wohnung ab märz gar nicht mehr existiert.
kennt jemand einen paragraphen oder irgendwas damit das endlich aufhört.
sie haben die sterbeurkunde usw. und am telefon erzählen sie irgendwas von jaja, ab sofort hört es auf... und dann kommt wieder eine rechnung. auf briefe usw kommt keine reaktion. jetzt wollen sie kostenpflichtig abschalten und den anschluß sperren... haha. aber bezahlen soll ich s weiter. bitte konstruktive anworten die mir weiterlhelfen. danke . e.r.
Das versterben des Vertragspartner ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Von daher hast Du mit der Kündigung die sofortige Beendigung der Vertrages erreicht. Da davon ausgegangen werden kann das Deine Mutter kein Interesse/Nutzen an der angebotenen Leistung hat dürfte sich das eigentlich erledigen. Schildere der Telekom schriftlich den Sachverhalt, mach auf das von Dir wahrgenommene außerordentliche Kündigungsrecht aufmerksam und erwähne auch mal das Du für die überflüssige Bearbeitung jeder weiteren Korrespondenz einen Rechtsvertreter beauftragst.

Ich nehme an, dass die Rechnungen an Deine Mutter adressiert sind. Einfach jegliche Rechnung mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurücksenden.

Warum reagierst Du eigentlich darauf? Du hast alles getan was Du tun musstest und gut ist. Sollen sie doch ihrem Geld hinterherlaufen wie sie wollen sie werden von Toten kein Geld bekommen.

Das Hauptproblem der Telekom ist immer wieder, dass die eine Hand nicht weiss, was die andere tut. Habe jahrelang für diesen Konzern gearbeitet. Und wenn auch noch Post von der Rechtsabteilung kommt, kannst Du nur darüber lachen. Schreibe ein nettes Schreiben an irgendeinen Fernsehsender aus der Abteilung. "wie Bitte?"
anonym09 am 10. Juni 2008 18:20 Oder an die Bildzeitung. Die sind doch für alles zu haben, was Aufsehen erregt.

Ich stimme Steffi zu - wenn die Briefe, Mahnungen etc. nicht an dich addressiert sind, Empfänger verstorben drauf, zurücksenden und gut ist. Sollte es trotzdem nicht aufhören, wende dich an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe.

Wenn du Pech hast, musst du bis Vertragsende zahlen.
Ich hab mal gehört, dass Verträge vererbt werden .
Er muß gar nicht zahlen weil er nicht Vertragspartner der Telekomm ist.
Solange die Rechnungen af die Daten der Mutter laufen, würde ich mir keine Gedanken machen. Allerdings haften die Erben auch für Schulden des Erblassers. Was steht denn im Vertrag bzw. in den AGBs, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann? Vielleicht auch durch Tod? Einfach mal nachschauen. Ausserdem würde ich mich beschwerdeführend an den Vorstand o.ä. des Unternehmens wenden und den Sachverhalt dort vortragen. Ich könnte mir vorstellen, dass man dort den Vertrag auflöst, weil die Ermittlung der Erben (es kann ja mehrere geben) bis hin zum Erwirken eines Titels gegen sie ein zu hoher Aufwand für das Unternehmen ist. Schliesslich können die Erben ja auch ausschlagen - und dann geht jede Vollstreckung ins Leere. Ich würde auch keinerlei Angaben zu den Personaldaten möglicher Erben machen. Und im Falle eines Testaments wird die Sache noch komplizierter...
Tod des Vertragspartners ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Dieses Kündigungsrecht kann aber nur der Vertragspartner (Erbe der Mutter) wahrnehmen. Wer nicht Vertragspartner ist, kann auch nicht kündigen. Sollen die von der telecom doch selber herausfinden, wer das wirklich ist. Ich denke, die werden schnell aufgeben.

Kopie der Sterbeurkunde an Telekomm Mahnabteilung senden mit der Bitte um Kenntnisname unter einbezug der damaligen Kundennummer und Rechnungsnummern der nicht bezahlten Rechnungen. Ps. Falls Ihr noch auf dem Anschluss Telefoniert habt nach dem Todestag kommt Ihr für die Kosten bis zum Abrechnungszeitpunkt mit auf.
Auch das ausserordentliche Kündigungsrecht muss im Vertrag oder in den AGBs geregelt sein - da muss einfach mal nachgeschaut werden. Ein Rechtsvertreter dürfte hier - zumindest im jetzigen Stadium - wirklich entbehrlich sein. Das kostet nur unnötig Geld.
da ich die sterbeurkunde samt ausführlicher schilderung, vertrauend auf gesunden menschenverstand, hingeschickt habe, ist meine adresse und daß ich die "erbin" bin bekannt.die briefe sind nun an mich mit dem titel nachlass adressiert. ich hätte gern irgendeinen pharagraphen oder was dergleichen,der sagt daß im todesfall derartige verträge enden.
Das kann nur in den AGBs oder im Vertrag selbst stehen. Ansonsten: siehe meinen Beitrag.
Dienstleistungsvertäge die über den Tod hinaus bindent sind dürfen sittenwidrig sein. Ich kann mir kein deutsches Gericht vorstellen welches einem Pflegedienst Tefefonanbieter etc. sonstigen Vertag ohne Kündigungsrecht bei versterben des Vertragspartners als sittenwidrig ansehen würde.