Lamai am 20.01.2008 um 22:34 Uhr
Ich arbeite Teilzeit und hatte einen Vertrag bis zum 27.12.2007, der keiner weiteren Kündigung bedarf, sprich also einfach ausläuft.
Nun hab ich da gar nicht mehr dran gedacht und bin wie gewohnt im Januar zur Arbeit gegangen und auch meiner Arbeit nachgegangen. Ich habe sogar mit meinem Chef gesprochen. Jetzt fiel mir gestern auf, dass ich ja ne Befristung hatte die ausgelaufen ist.
Wie ist das nun? Steht mir jetzt ein weiterer Vertrag zu, weil mich niemand nach Hause geschickt hat und mich die Firma quasi weiter beschäftigt hat?
Was mache ich, wenn ich für Januar kein GEld mehr bekomme, obwohl ich eine Arbeitsleitung erbracht habe?

Und siehe, ich verkünde Euch frohe Botschaft: Es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustandegekommen nach § 15 Abs 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz:
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
(4) 1Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Sprich' sofort morgen mit Deinem Chef über die Sachlage. Offensichtlich hat er sich an Dich "gewöhnt" und er gibt Dir evtl. einen neuen Vertrag. Ist sicher auch ein so einmaliger Fall, dass es keine vergleichbaren Entscheidungen gibt.
Lamai am 20. Januar 2008 22:40 Danke, werde ich auf jeden Fall morgen tun.
vollyhn am 20. Januar 2008 22:46 Gar kein Einzelfall,kommt immer wieder vor, teilweise bewusst, teilweise unbewusst. Gibt immer einen unbefristeten Arbeitsvertrag, muss man gar nicht mehr drüber diskutieren!
Lamai am 20. Januar 2008 22:48 Ok, wenn man mich dort aber definitv nicht mehr beschäftigen möchte und es wirklich nur vergessen wurde, dann will ich dort auch nicht wirklich weiter arbeiten. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema.
dann bekommst du aber wenigstens noch eine Abfindung (solange du nicht sagst, daß du nicht mehr dort arbeiten willst)
Es Besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung!Vor dem Arbeitsgericht kann man Lohn,Urlaub oder Andere Gestzlichen Leistungen Einklagen,aber keine Abfindung!Nach ca.20jähriger Firmenzugehörigkeit und erfolgter Kündigung kann man vor dem Arbeitsgericht auf Abfindung Klagen.Das Gericht wird in der Güteverhandlung dem Arbeitgeber Vorschlagen pro Jahr doch bitte 200 Euro zu Zahlen,lehnt der Arbeitgeber das ab,ergeht das Urteil,kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung.Abfindungen werden nur Gezahlt,bei Verträgen zwischen Arbeitsvertreter und Unternehmer.
Es ist definitiv ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen. Ich würde mich auch nicht darauf einlassen, einen neuen befristeten Vertrag abzuschliessen, weil der jetzige - durch Fristüberschreitung entstandene - Vertrag definitiv unbefristet ist. Das hat mit Erschleichung eines Vertrages nichts zu tun. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Du da nicht weiter arbeiten willst, wenn der Arbeitgeber es nicht will und das Ganze nur ein Versehen war. Ich weiss zwar nicht, wer sich das heute noch leisten kann, aber na ja. Vielleicht solltest Du aber so klug sein und insgesamt ein Jahr (oder besser: 13 Monate) dort voll machen, damit Du wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld hast...
Lamai am 20. Januar 2008 22:58 Sagen wir mal so, ich muss nicht arbeiten. Habe vorher auch keine Leistungen vom Staat bekommen, weil man Mann so viel Verdient, dass ich keinen Anspruch hatte. War eher eine Art Beschäftigung nach dem Kinder kriegen.

hm, warte mal ab, ob du Geld kriegst, wenn ja, gab es einen Fließenden Übergang und dein Arbeitstrag wurde somit rechtswirksam um die gleiche Zeitspanne verlängert. Und wenn das noch ein zweitesmal passiert, hast du automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Lamai am 20. Januar 2008 22:39 Danke für Deine Antwort. Und sollte ich kein Geld für Januar bekommen, habe ich doch sicher Anspruch darauf, da ich den Monat ja noch Arbeitsleistungen erbracht habe.
Dieser Rat ist nicht gut, man kann sich doch keine Festanstellung erschleichen!
Lamai am 20. Januar 2008 22:45 Wieso erschleichen? Mein AG hätte mich doch nach Hause schicken müssen?
vollyhn am 20. Januar 2008 22:47 Das Gesetz kennt da keinen Spass,das ist kein Erschleichen eines Arbeitsplatzes.
Raimund1 am 21. Januar 2008 08:31 KLar und deutlich: das ist kein Erschleichen. Das ist dasselbe wie bei einem befristeten Mietvertrag für eine Wohnung. Der wird auch unbefristet, wenn keine andere Regelung im Vertrag ist und der Vertrag nicht gekündigt wird. Klare Spielregeln!!!
genau - das stimmt
Alles klar, vielen Dank für die ausführliche Info. Ich werde auf jeden Fall meinen AG morgen darauf ansprechen und wede sehen, ob ich noch einen Vertrag bekomme oder eben nicht.
Du musst nicht fragen, ob Du einen Vertrag bekommst. Nach dem Gesetz hast Du den Arbveitsvertrag. Erwecke bei Deinem Chef nicht den Eindruck, dass das noch verhandelbar wäre. Das Gesetz ist ganz, ganz eindeutig. Der Vertrag ist nur durch Kündigung zu beendigen. Je nach Betriebsgröße (mehr als 10 Arbeitnehmer) und Deiner Betriebszugehörigkeit (mehr als 6 Monate) schützt Dich dabei ein wenig das Kündigungsschutzgesetz.
so ist es! Und unverzüglich heisst innerhalb von 7 Tagen. Trotzdem würde ich darauf aufmerksam machen, um nicht am Monatsende aufs leere Konto zu schauen.
Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Zögern. Das kann schon wenige Minuten nachdem man den Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung im Betrieb gesehen und geduldet hat, vorbei sein.