gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Teilzeitvertrag ist ausgelaufen und keiner hat es gemerkt?!

gefragt von LamaiLamai am 20.01.2008 um 22:34 Uhr

Ich arbeite Teilzeit und hatte einen Vertrag bis zum 27.12.2007, der keiner weiteren Kündigung bedarf, sprich also einfach ausläuft.

Nun hab ich da gar nicht mehr dran gedacht und bin wie gewohnt im Januar zur Arbeit gegangen und auch meiner Arbeit nachgegangen. Ich habe sogar mit meinem Chef gesprochen. Jetzt fiel mir gestern auf, dass ich ja ne Befristung hatte die ausgelaufen ist.

Wie ist das nun? Steht mir jetzt ein weiterer Vertrag zu, weil mich niemand nach Hause geschickt hat und mich die Firma quasi weiter beschäftigt hat?

Was mache ich, wenn ich für Januar kein GEld mehr bekomme, obwohl ich eine Arbeitsleitung erbracht habe?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeit (13847)
Kündigung (2595)
Teilzeit (143)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. Januar 2008 22:43
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und siehe, ich verkünde Euch frohe Botschaft: Es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustandegekommen nach § 15 Abs 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz:

§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

(4) 1Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Kommentar von D1c3dbdd2f15a0d6c48531d9c9aea35csmallbkanu am 20. Januar 2008 22:46

genau - das stimmt

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 22:46

Alles klar, vielen Dank für die ausführliche Info. Ich werde auf jeden Fall meinen AG morgen darauf ansprechen und wede sehen, ob ich noch einen Vertrag bekomme oder eben nicht.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 20. Januar 2008 22:50

Du musst nicht fragen, ob Du einen Vertrag bekommst. Nach dem Gesetz hast Du den Arbveitsvertrag. Erwecke bei Deinem Chef nicht den Eindruck, dass das noch verhandelbar wäre. Das Gesetz ist ganz, ganz eindeutig. Der Vertrag ist nur durch Kündigung zu beendigen. Je nach Betriebsgröße (mehr als 10 Arbeitnehmer) und Deiner Betriebszugehörigkeit (mehr als 6 Monate) schützt Dich dabei ein wenig das Kündigungsschutzgesetz.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 21. Januar 2008 08:28

so ist es! Und unverzüglich heisst innerhalb von 7 Tagen. Trotzdem würde ich darauf aufmerksam machen, um nicht am Monatsende aufs leere Konto zu schauen.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 21. Januar 2008 08:54

Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Zögern. Das kann schon wenige Minuten nachdem man den Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung im Betrieb gesehen und geduldet hat, vorbei sein.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 20. Januar 2008 22:38
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sprich' sofort morgen mit Deinem Chef über die Sachlage. Offensichtlich hat er sich an Dich "gewöhnt" und er gibt Dir evtl. einen neuen Vertrag. Ist sicher auch ein so einmaliger Fall, dass es keine vergleichbaren Entscheidungen gibt.

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 22:40

Danke, werde ich auf jeden Fall morgen tun.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 20. Januar 2008 22:46

Gar kein Einzelfall,kommt immer wieder vor, teilweise bewusst, teilweise unbewusst. Gibt immer einen unbefristeten Arbeitsvertrag, muss man gar nicht mehr drüber diskutieren!

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 22:48

Ok, wenn man mich dort aber definitv nicht mehr beschäftigen möchte und es wirklich nur vergessen wurde, dann will ich dort auch nicht wirklich weiter arbeiten. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. Januar 2008 23:06

dann bekommst du aber wenigstens noch eine Abfindung (solange du nicht sagst, daß du nicht mehr dort arbeiten willst)

Kommentar von rama6 am 21. Januar 2008 05:25

Es Besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung!Vor dem Arbeitsgericht kann man Lohn,Urlaub oder Andere Gestzlichen Leistungen Einklagen,aber keine Abfindung!Nach ca.20jähriger Firmenzugehörigkeit und erfolgter Kündigung kann man vor dem Arbeitsgericht auf Abfindung Klagen.Das Gericht wird in der Güteverhandlung dem Arbeitgeber Vorschlagen pro Jahr doch bitte 200 Euro zu Zahlen,lehnt der Arbeitgeber das ab,ergeht das Urteil,kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung.Abfindungen werden nur Gezahlt,bei Verträgen zwischen Arbeitsvertreter und Unternehmer.


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. Januar 2008 22:55
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist definitiv ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen. Ich würde mich auch nicht darauf einlassen, einen neuen befristeten Vertrag abzuschliessen, weil der jetzige - durch Fristüberschreitung entstandene - Vertrag definitiv unbefristet ist. Das hat mit Erschleichung eines Vertrages nichts zu tun. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Du da nicht weiter arbeiten willst, wenn der Arbeitgeber es nicht will und das Ganze nur ein Versehen war. Ich weiss zwar nicht, wer sich das heute noch leisten kann, aber na ja. Vielleicht solltest Du aber so klug sein und insgesamt ein Jahr (oder besser: 13 Monate) dort voll machen, damit Du wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld hast...

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 22:58

Sagen wir mal so, ich muss nicht arbeiten. Habe vorher auch keine Leistungen vom Staat bekommen, weil man Mann so viel Verdient, dass ich keinen Anspruch hatte. War eher eine Art Beschäftigung nach dem Kinder kriegen.

Kommentar von Rolfe am 20. Januar 2008 23:17

Es kann aber nicht schaden, das Jahr voll zu machen und den sich daraus ergebenden Anspruch auf ALG 1 geltend zu machen. Die Zeiten können sich auch mal ändern...

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 23:19

Ja, das stimmt.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 20. Januar 2008 23:11
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jetzt hast Du einen unbefristeten Vetrag!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. Januar 2008 22:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hm, warte mal ab, ob du Geld kriegst, wenn ja, gab es einen Fließenden Übergang und dein Arbeitstrag wurde somit rechtswirksam um die gleiche Zeitspanne verlängert. Und wenn das noch ein zweitesmal passiert, hast du automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.


Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 22:39

Danke für Deine Antwort. Und sollte ich kein Geld für Januar bekommen, habe ich doch sicher Anspruch darauf, da ich den Monat ja noch Arbeitsleistungen erbracht habe.

Kommentar von edgarine am 20. Januar 2008 22:42

Dieser Rat ist nicht gut, man kann sich doch keine Festanstellung erschleichen!

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 22:45

Wieso erschleichen? Mein AG hätte mich doch nach Hause schicken müssen?

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 20. Januar 2008 22:47

Das Gesetz kennt da keinen Spass,das ist kein Erschleichen eines Arbeitsplatzes.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 21. Januar 2008 08:31

KLar und deutlich: das ist kein Erschleichen. Das ist dasselbe wie bei einem befristeten Mietvertrag für eine Wohnung. Der wird auch unbefristet, wenn keine andere Regelung im Vertrag ist und der Vertrag nicht gekündigt wird. Klare Spielregeln!!!


anonym
beantwortet von edgarine am 20. Januar 2008 22:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Spreche mit deinem Chef, vielleicht stellt er dich ja wieder ein. Für die geleistete Arbeit wirst du auf jeden Fall entlohnt werden.

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 20. Januar 2008 22:41

Auch Dir danke, alle ein DH


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.