übe z.Zt.einen Teilzeitjob und einen Minijob (120€)im Monat aus.Nun möchte ich noch einen zweiten Minijob machen.Allerdings heißt es,man kann zu einem Hauptjob nur 1 Minijob machen (ohne Steuern zu zahlen)und der 2.würd dann mit dem Hauptjob zusammengerechnet und versteuert .Das macht doch kein Minijob-AG mit.Gibt es denn gar keine andere Möglichkeit?Mit meinem jetzigen Minijob komm ich doch annähernd nicht mal an 400€ ran!!
Du wirst sowohl mit einem als auch mit 2 Minijobs Steuern zahlen müßen. Die vermeintliche Steuerfreiheit bei 400 Euro Jobs wird bei Dir nicht zählen. Wirst am Jahresende eine Steuererklärung machen und dann wird Papa Staat ganz böse alle Minijobs (Einkommen) zusammenrechnen. Dann wirst Du nicht nur Steuern nachzahlen sondern ggf Sozialversichungen KV RV AV und sonstiges.
Die Einkünfte aus den 2 Minijobs werden zusammengerechnet und dann versteuert. Hier gibt es komprimiert einige Hinweise Rund um dieses Thema.
http://blog.minidienste.de/2008/03/13/zweitjob-bzw-minijob-neben-hauptjob-gesucht/

Du kannst nur den zweiten Job auf Honorarbasis machen.
Und was genau bedeutet das??
Wolfgang Joost am 3. April 2008 12:22 Geld cash auf die Hand.
vollyhn am 3. April 2008 13:12 hübsche Umschreibung :-)
Soweit ich weiß kannst du auch 2 Minijobs im Monat steuerfrei machen, wenn du damit die 400,-€ Grenze nicht überschreitest. Nur was darüber ist muss versteuert werden.
das geht nur, wenn du keine Hauptbeschäftigung hast. Wenn man eine Hauptbeschäftigung hat,darf man nur 1(!!)Minijob nebenbei machen (auch wenn man da z.B.nur 120 €)verdient.Steht jedenfalls so auf der Seite der Minijobzentrale.Aber ich dachte,ihr hättet evtl.irgendeine Idee...
Diese Woche wurden im ARD Morgenmagazin Fragen zu diesem Thema beantwortet. Sieh mal unter ARD - Morgenmagazin nach und gib Büser in das Suchfeld ein - da erscheinen dann die letzten Themen. Die Sendung die ich meine lief am 1.04.08 ( Ohne Scheiß)!!
Danke für die Info:-)
Dann bleibt mir wohl nix anderes übrig, als meinen ersten Minijob zu kündigen und einen neuen anzunehmen,der etwas mehr Geld nebenbei bringt...:-(Danke trotzdem für Eure Antworten...Oder ich arbeite "schwarz";-))
Nur um Mißverständnissen vorzubeugen:
Minijob ist nur steuerfrei wenn er die einzige Erwerbsquelle ist.
Also das ist aber nicht richtig.Du darfst EINEN Hauptjob haben UND zusätzlich EINEN Minijob bis 400€, der dann steuerfrei ist.Wie kommst du darauf, daß er nur steuerfrei ist,wenn er die einzige Erwersquelle ist?
Weil die Steuerfreiheit aus dem steuerfreien Existenzminimum herrührt. Am Jahresende wirst Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Da wird festgestellt das Du in Deinem 30 Std Job schon einmal den Freibetrag bekommen hast. Somit werden die 400 Euro auf Dein Gesamteinkommen angerechnet.
Sonst würde jemand der einen 2000 Euro Job bei seinem Arbeitgeber hat diesen ja auch gegen einen 1600 Euro und einen steuerfreien 400 Euro Job tauschen können. Das würde das Sozialsystem ziemlich aushölen.
Ich glaube Du hast Recht und ich werde meinen Arbeitgeber bitten mir auch noch zusätzlich einen 400 Euro Vertrag anzubieten!
Zum einen ist mein Teilzeitjob ja VOLL steuer-und sozialversicherungspflichtig und somit meine Hauptbeschäftigung (= nix mit Freibetrag ).Minijob muß bei anderem AG sein.
mein Teilzeitjob ist VOLL steuer-und sozialversicherungspflichtig (=nix mit Freibetrag).Der 400 Euro Minijob darf nicht bei demselben AG sein, das ist doch logisch;-)!
Wo steht das?
Ich meinte das der 400 Euro Job nicht beim gleichen Arbeitgeber sein darf?
in der Broschüre:MINIJOBS, Informationen f. AG und AN. Da steht:Mehrere Beschäftigungen bei demselben AG:Übt ein AN bei demselben AG gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus,ist unabhängig von der arbeitsvertraglichen Gestaltung sozialversicherungsrechtliche von einem EINHEITLICHEN Beschäftigungsverhältnis auszugehen.....dann gehts noch weiter..so von wegen:WANN von einem anderen AG auszugehen ist etc