Teilzahlung nach Zustellung des Mahnbescheides
Hallo,
wie haben einem Kunden einen Mahnbescheid wegen einer nichtbezahlten Dienstleistung über € 2000,-- zustellen lassen. Jetzt hat er € 1100,-- überwiesen, also quasi eine Teilzahlung. Nach ausgiebigem gegoogle bin ich auf keinen grünen Zweig gekommen. Welcher Schritt ist jetzt der Nächste ?
Vielen Dank für die Hilfe und Grüße
Martina
6 Antworten
Fordert ihn auf innerhalb von 2 Wochen den Rest incl. Kosten und Zinsen zu zahlen. Wenn nicht könnt ihr nach Ablauf von 2 Wochen ab Zustellung des MB den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser Titel wäre dann (wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird) 30 Jahre vollstreckbar.
In erster Linie wäre wichtig zu wissen, ob es Unstimmigkeiten oder eventuelle Nachforderungsansprüche bzgl. der Dienstleistung gibt. Wenn nicht, habt ihr natürlich Anspruch auf die Zahlung der vollen Summe. Setzt euch mit einem Anwalt in Verbindung und lasst euch diesbezüglich informieren.
Raten einige Teilnehmer eigentlich die Antworten? Nach einem zugestellten Mahnbescheid ist nach einer Teilzahlung der richige Schritt die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides über den Restbetrag. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides enthält eine Spalte zum Eintragen der Teilzahlung und dann ergeht der VB nur über den Rest.
14 Tage Zeit geben für die Restzahlung, dann nochmal Mahnbescheid.
Quatsch..... man kann zu einer Forderung nur einen Mahnbescheid beantragen.
bei Ahnungslosigkeit ist es auch möglich, einmal gar nicht zu antworten
mit dem kunden in verbindung setzen und das restgeld fordern