kiramarie am 21.05.2007 um 10:40 Uhr
Die Tochter einer Freundin wollte mit ihrem Freund am Schützenfest(im Mai) teilnehmen.Dazu hatte sie sich Ende Februar bei einem Kleiderverleih 2 Kleider ausgesucht u.dafür auch 100.-Eúro angezahlt.Kurz darauf erkrankte sie schwer,lag einige Wochen im Krankenhaus u.hat dann vor ca. 5-6 Wochen, vor der 2.Anprobe der Kleider (danach wären sie dann für sie geändert worden),aus gesundheitlichen Gründen beim Verleih abgesagt,dass sie nicht am Schützenfest teilnehmen könne u.somit die Kleider nicht mehr brauche.Nun besteht die Dame vom Verleih aber auf der Restzahlung von insgesamt 270 Euro.Im Vertrag steht nicht,dass man bei rechtzeitiger Absage zahlen muß.

Prinzipiell sehe ich die Verleiherin im Recht. Sie hat hat Kleid reserviert und konnte es daher keinem anderen Kunden anbieten. Der Verleiherin würde daher unverschuldet der Gewinn entgehen. Das Risiko sehe ich hier beim Kunden. Bei Reisebüros kann aus diesem Grund der Kunde eine Reisekostenrücktrittversicherung abschließen. In diesem Fall sichert er auch sein eigenes Risiko ab.
In Deinem Fall würde ich mit der Verleiherin besprechen, dass wenigsten die nicht angefallenen Leistungen auch nicht bezahlt werden müssen, z.B. die Änderungen.
Habt ihr den Vertrag auch genau durchgelesen? Wenn es nicht drin steht, muss man auch nicht zahlen. Es wäre ok, wenn eine geringere Gebühr (eine Art Stornogebühr) fällig wird, aber doch nicht der volle Preis, denn man hat ja noch keine Leistung erhalten.
kiramarie am 21. Mai 2007 10:56 Nein auch im Kleingedruckten steht nichts dergleichen.Meine Freundin findet es auch völlig ok wenn die Dame die 100 Euro Anzahlung einbehält, aber sie besteht ausserdem noch auf einer Zahlung von 270 Euro.Ich finde das auch sehr dreist.
Auf welchen Grundlagen verlangt die Frau vom Verleih dann das Geld? Das müsste man sie vielleicht noch einmal fragen. 100,- € für fast nichts ist doch schon leicht verdientes Geld. Außerdem kann sie die Kleider ja nun noch an jemanden anderen verleihen. Ich würde nicht zahlen, denn wenn es nichts schriftliches gibt, dürfte es auch keine Mahnung geben, da dafür wie gesagt die Grundlage fehlt. Ich würde es darauf ankommen lassen und wenn die Frau trotzdem "weiter geht" kann man sich immer noch Rechtsbeistand holen.
kiramarie am 21. Mai 2007 11:09 Sie gibt an, sie hätte die Kleider ja wochenlang reserviert.Ausserdem hat sie irgentwie erfahren,dass das Mädel sich zwischenzeitlich vom Freund getrennt hat u.meint nun das wäre der Grund für die Absage.Da hat aber das eine mit dem andern nichts zu tun.Meine Freundin hat meiner Meinung nach rechtzeitig abgesagt,weil ihr Tochter ernsthaft erkrankt war,diese Tatsache wäre auch durch Atteste nachzuweisen.
Warum man absagt ist doch letzendlich wurscht und geht die Vermieterin gar nichts an. Selbst wenn der Grund eine Trennung ist, heißt das doch nicht, dass man dann deswegen trotzdem bezahlen muss. Gibt es denn gute oder schlechte Gründe für eine Absage? Blödsinn! Wie du schon sagst: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn sie nicht ordentlich die Gebühren für Stornos angibt (auf Aushängen bzw. im Vertrag) hat sie Pech gehabt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das erste Mal vorgekommen ist, dass jemand etwas storniert. Hat sie die Leute dann immer so abgezockt, dass sie so bezahlen mussten, als wenn sie die Kleider geliehen hätten? Frechheit! Haben die das wirklich bezahlt - kann ich mir nicht vorstellen. 100,- € ist schon sehr viel Geld und die zwei Kleider sind ja wohl nicht die einzigen, die sie vermietet. Wenn wirklich Anfragen in der Zeit nach den Kleidern waren, hätte sie ja die Telefonnummer von den Leuten aufschreiben können und nachträglich (nach der Absage deiner Freundin) die Kleider anbieten können. Ich finde, was die Frau verlangt ist unverschämt!
kiramarie am 21. Mai 2007 12:44 Eben, der Meinung bin ich auch.Sie sagt,eine Absage wegen Krankheit hätte sie akzeptiert,aber nun hätte sie gehört,dass sich die Tochter vom Freund getrennt hat.So ein Quatsch,1.geht sie das nichts an,2.kann sie aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht teilnehmen u.3.fand die Trennung erst nach der Absage statt.Finde das auch unverschämt.Denke mal,das meiner Freundin nichts anderes übrigbleibt,als zum Anwalt zu gehen.
Gibt es denn schon eine Mahnung? Wenn nicht würde ich abwarten und erst dann zum Anwalt gehen. Vielleicht passiert ja auch gar nichts, weil die Vermieterin weiß, dass sie im Unrecht ist. Viel Erfolg für deine Freundin!
kiramarie am 21. Mai 2007 23:24 Ja,so wie meine Freundin sagte, kam wohl heute eine Mahnung.Und danke nochmal,war schön mit dir zu kommunizieren.
Gern geschehen!
kiramarie am 27. Mai 2007 23:50 Hallo asti76, meine Freundin hat sich beim Anwalt schlau gemacht.Die Dame vom Verleih kann nichts geltend machen,da der Vertrag nicht zu stande kam u.auch rechtzeitig abgesagt wurde.Im Gegenteil, meine Freundin könnte sogar noch die Anzahlung zurück verlangen. Kannste mal sehen, wie dreist manche Leute sind, nach dem Motto "man kanns ja mal probieren", möcht nicht wissen, wie viele Leute sich einschüchtern lassen u. bezahlen. So das war´s, wollt ich dich nur wissen lassen.Gruss kiramarie
Das ist ja sehr interessant!!! Die 100 € würde ich mir aber mit Sicherheit zurück holen, schon alleine wegen dieser Frechheit. Sie hätte ja auch einfach das Geld behalten und die Klappe halten können. Danke für die Information, kiramarie! Ich habe leider heute erst noch einmal hier rein geschaut.
Sie kann doch die Kleider noch anderweitig verleihen! Wenn man eine Hotelreservierung storniert, muss man auch nicht den vollen Preis für das Zimmer bezahlen sondern nur eine Gebühr , die sich nach dem Zeitraum der bis zum Termin übrig ist richtet.
Eben,der Meinung bin ich auch.Sie gibt unter anderem Reinigungsgebühren an.Wofür??Die Kleider wurden ja noch garnicht getragen.
Sie hätte aber jetzt 6 Wochen lang die Möglichkeit gehabt,die Kleider anderweitig zu verleihen,schliesslich waren sie noch nicht geändert.Ausserdem hat sie ja die 100 Euro Anzahlung auch schon.
Ich schrieb ja schon, dass man über die nicht erbrachten Leistungen sprechen müßte. Aber rein sachlich gesehen, habt ihr einen Vertrag, der eingehalten werden muss. Letztendlich entsteht der Verleiherin auch ein Verlust, wenn sie die Sachen nicht reinigen muss. Sie hätte an dieser Leistung ja Gewinn erwirtschaftet. Auch für die erneute Vermietung muss die Verleiherin u.U. zusätzlichen Aufwand betreiben. Möglicherweise findet sich auch trotz zusätzlicher Bemühung kein anderer Interessent. Das kann ich im Einzelnen nicht beurteilen. Aber noch einmal zum Vertrag: Dieser wird von zwei Parteien geschlossen. Er kann nicht von einer Partei durch eine "rechtzeitige Absage" storniert werden. Dafür müssen beide Seiten zustimmen. Wenn im Vertrag keine vorzeitige Rücktrittsmöglichkeit eingeräumt ist und man trotzdem unterschreibt, ist man leider auf den guten Willen der Vertragspartei angewiesen. Nichts desto trotz würde ich mit der Verleiherin bzw. ggf. dem Geschäftsführer eine faire Lösung besprechen, da ein Unternehmen kaum an unzufriedenen Kunden interessiert ist.
Meine Freundin hat sich übrigens beim Anwalt schlau gemacht. Die Dame vom Verleih kann nichts mehr geltend machen,da der Vertrag nicht zu stande gekommen ist u.meine Freundin mehr als rechtzeitig storniert bzw.abgesagt hat.Im Gegenteil, meine Freundin könnte sogar die 100 Euro Anzahlung noch zurück verlangen. Gruss Kira Marie