heidekasper am 13.11.2007 um 13:24 Uhr
Wenn ich meine Teilkasko-Versicherung in Anspruch nehme,wegen Steinschlag, werde ich dann in der SF Klasse hochgestuft?

NEIN wirst Du nicht. Nur die SB musst Du selbst tragen.

Wenn der Steinschlag die Scheibe betrifft, zahlt die Teilkasko und Du wirst auch nicht hochgestuft, da es bei der Teilkasko keinen SF-Rabatt gibt. Wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe erfolgen kann, zahlen die meisten Versicherungen ohne Selbstbeteiligung.
Steinschlag: Ist K E I N Schaden, der von einer Teilkasko übernommen wird.
heidekasper am 13. November 2007 13:58 Meine Teilkasko-Verscherung zahlt!Siehe deinen Link. Steinschlag...folge.. Glasbruch...Teilkasko zahlt!
@ Sascha Scholten. Dann stell doch bitte deine Frage genauer, dass durch den Steinschlag ein Glasschaden, verursacht wurde. Ich hätte dann nicht so geantwortet. OK.
heidekasper am 14. November 2007 07:08 Okay, Sorry!
heidekasper am 13. November 2007 13:58 Meine Teilkasko-Verscherung zahlt!Siehe deinen Link. Steinschlag...folge.. Glasbruch...Teilkasko zahlt!

Teilkasko-Leistungen haben keinen Einfluss auf den Schadesfreiheitsrabatt.
Nicht nur die SB, sondern die gesammten Kosten.
http://www.wgv-online.de/produkte/kfz_kasko.htm