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Teilkasko

gefragt von heidekasperheidekasper am 13.11.2007 um 13:24 Uhr

Wenn ich meine Teilkasko-Versicherung in Anspruch nehme,wegen Steinschlag, werde ich dann in der SF Klasse hochgestuft?

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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 13. November 2007 13:28
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NEIN wirst Du nicht. Nur die SB musst Du selbst tragen.

Kommentar von 5d7bdef638734917bf09300a9d932cf6smallherlich am 13. November 2007 13:39

Nicht nur die SB, sondern die gesammten Kosten.

Kommentar von Mehamm123 am 13. November 2007 13:42

Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 13. November 2007 13:59
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Wenn der Steinschlag die Scheibe betrifft, zahlt die Teilkasko und Du wirst auch nicht hochgestuft, da es bei der Teilkasko keinen SF-Rabatt gibt. Wenn die Reparatur ohne Austausch der Scheibe erfolgen kann, zahlen die meisten Versicherungen ohne Selbstbeteiligung.


anonym
beantwortet von Mehamm123 am 13. November 2007 13:36
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Steinschlag: Ist K E I N Schaden, der von einer Teilkasko übernommen wird.

Kommentar von 56ad1e86b154340f3a4f1d9fc0d624adsmallheidekasper am 13. November 2007 13:58

Meine Teilkasko-Verscherung zahlt!Siehe deinen Link. Steinschlag...folge.. Glasbruch...Teilkasko zahlt!

Kommentar von Mehamm123 am 13. November 2007 14:27

@ Sascha Scholten. Dann stell doch bitte deine Frage genauer, dass durch den Steinschlag ein Glasschaden, verursacht wurde. Ich hätte dann nicht so geantwortet. OK.

Kommentar von 56ad1e86b154340f3a4f1d9fc0d624adsmallheidekasper am 14. November 2007 07:08

Okay, Sorry!

Kommentar von 56ad1e86b154340f3a4f1d9fc0d624adsmallheidekasper am 13. November 2007 13:58

Meine Teilkasko-Verscherung zahlt!Siehe deinen Link. Steinschlag...folge.. Glasbruch...Teilkasko zahlt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. November 2007 13:28
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Teilkasko-Leistungen haben keinen Einfluss auf den Schadesfreiheitsrabatt.


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