Teilen einer BU- bzw. EU.Rente nach der Trennung/Scheidung

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Hallo irinati, beim Versorgungsausgleich anläßlich der Ehescheidung werden Rentenanwartschaften aufgeteilt. Das heißt es wird durchgerechnet wer in der Ehezeit mehr Rentenanwartschaften zusammenbekommen hat. Wer mehr hat - muß dem anderen davon die Hälfte abgeben. Bei einem laufenden Rentenbezug kann dies dazu führen, falls der Partner der die Rente bezieht Anwartschaften abgeben muß, daß die Rente weniger würde.