Habe meine alte Wohnung gekündigt und mich auf die Suche nach einer Neuen gemacht. Hab auch eine gefunden DACHTE ich. Hab Sie mir angeschaut-Küche inkl. Gasherd sollte z.bsp. drin bleiben und es hieß Gas ist in den Nebenkosten mitberechnet. Dachte ich mir die nimmst du. So, ich sollte vor Schlüsselübergabe und ohne einen Mietvertrag schon einen Teil der Kaution bezahlen-hab ich gemacht. So bei Schlüsselübergabe musste ich feststellen, dass die Küche raus war und Gas NICHT in den Nebenkosten mit drin ist. Da hab ich gesagt-dann nehme ich sie doch nicht. Jetzt heißt es-es ist zu einem Mietvertrag gekommen und ich müsste 3 Monatskaltmieten zahlen! Ist das rechtens? 1. das mit den 3 Kaltmieten 2. das Wohnungsabnahme getrennt zwischen Vermieter-Vormieter und Vermieter-Nachmieter gemacht wird??? Machen das nicht alle Parteien zusammen? 3. hätte der jetzige Mieter die Wohnung gar nicht öffentlich machen dürfen laut der Wohnungswirtschaft-da die 200 Anträge zu liegen haben für 1 und 2-Raumwohnungen für Hartz 4 Empfänger! 4. Habe ich im Nachhinein gelesen das die Kaution oder ein Teil davon erst mit Mietbeginn verlangt werden darf und nicht früher.-> wohnung-jetzt.de-Mietrecht:Mietkaution->Zahlungsmodalitäten Helft mir mal denn 2 Mieten kann ich beim besten nicht bezahlen. Dank

das ist ziemlich komplex. hast du eine quittung für die mietkaution bekommen, wenn ja von wem?
Ich habe es so verstanden, dass Du die Wohnung auf Anzeige des vorherigen Mieters angeschaut hast, der Dir Versprechungen wg. Küche und Gas gemacht hat?
An wen hast Du die Kaution gezahlt?
Hast Du mit dem Vermieter schon mündlich einen Vertrag abgemacht?
Falls ja, waren noch weitere Zeugen dabei?
Die Übergabe geschieht oft aus Bequemlichkeit zusammen, muss aber nicht. Das ist ausschließlich Sache zwischen Mieter und Vermieter.
Fehler 1: Das war ja mehr als blauäugig! Individueller Gasverbrauch kann nie in einem Mietpreis enthalten sein, denn du hättest mit dem Gaslieferanten einen Vertrag abgeschlossen, nicht der Vermieter.
Fehler 2: Kaution zahlt man frühestens bei Schlüsselübergabe.
Fehler 3: In der Regel übergibt der Mieter die Wohnungsschlüssel und die Wohnung am Monatsletzten. Der neue Mieter übernimmt dann die Wohnung am Monatsersten.
Mit Unterschrift unter dem Mietvertrag hast du die Wohnung angemietet und auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. D.h. wenn du jetzt schriftlich kündigst, aber so, dass du den Zugang beweisen kannst, dann gehört dir die Wohnung bis 31. Dezember.
Oder du ziehst in die Wohnung ein und bezahlst nur eine Miete
Klingt nach einem Aufruf zum Mietnomadismus?!
Ganz und gar nicht. Formaljuristisch hat der Vermieter die Nebenkosten zu tragen. Hier hat Regenmacher Recht.
Hallo sunnybunny, Du schreibst u.a. Jetzt heißt es-es ist zu einem Mietvertrag gekommen und ich müsste 3 Monatskaltmieten zahlen! Ist das rechtens? Was heißt: ....heißt es?..... Wenn es zu einem Mietvertrag kommt, unterschreiben gewöhnlich Vermieter und neuer Mieter. Hast Du den Mietvertrag inzwischen unterschrieben? Die drei Monatsmieten wären dann korrekt. Hast Du eine Quittung über die geleistete Kautinsanzahlung und, wie EsWirdErnst schreibt, bei wem hast Du das bezahlt? Zum Schluß schreibst Du: denn 2 Mieten kann ich beim besten nicht bezahlen Wie kommst Du jetzt auf 2 Mieten? Du zahlst natürlich nur eine Miete. Und zwar die, die im Meitvertrag steht.

Wenn man zur Miete wohnt sollte man sich angewöhnen alles schriftl. festzuhalten wenn der mietvertrag unterschrieben ist hast du wenig chancen raus zu kommen.Es sollte alles was mündlich abgesprochen wird auch für den Mieter schriftlich jederzeit nachvollziehbar sein.Im Mietvertrag steht alles was für die Interessen des Vermieters wichtig ist dies wird er im Streitfall behaupten, mündliche absprachen spielen dann meistens keine Rolle mehr.Zb:Ein Mieter übernimmt die Wohnung unrenoviert und unsaniert es wird mündlich vereinbart das dies so schnell wie möglich behoben wird es sind auch noch Mängel vom Mieter davor da.Es wird nicht Renoviert und nicht Saniert der letzte Mieter bleibt beim Auszug auf den Kosten sitzen da es keine schriftliche Vereinbarung gibt,und sich der Vermieter an Münd. absprachen nicht erinnert,und im Mietvertrag die Renovierung bei Auszug steht.
Na ich hab jetzt eine andere Wohnung die auch weitaus besser ist und ich muß ja diese Miete bezahlen und dann soll ich von der abgesagten auch noch bezahlen. Ich habe keinen Mietvertrag unterschrieben, Quittung für Kaution habe ich und die Vermieterin auch. Und dass das Gas in den Betriebskosten gewesen wäre ist gar nicht so unwahrscheinlich (für mich jedenfalls) weil in meiner letzten Miete war beisp.weise Kabelgebühr für TV mit drin. Ist ja auch nicht so üblich. Danke das ihr so schnell geantwortet habt
habe die Kaution an die Wowi gezahlt
Schreibt ja garkeiner mehr?!! Also mir gehts eigentlich darum dass ich meine Kaution wieder haben möchte
Lass Dir auf keinen Fall was von Mietvertrag erzählen, auch nicht vor Anderen, die dann vllt. bezeugen könnten, dass ein mündlicher Vertrag besteht. Was ist denn die Wowi?
Wowi=WohnungsWirtschaft. Besteht nun ein Vertrag oder nicht???
Und hast du es schriftlich, dass Gas in den Nebenkosten dabei ist und dass die Küche drin bleibt?