hab schon 20tausendmal nach der Rückgabe meiner Kaution gefragt-bekomme ich nicht. Und die Vermieterin meinte nur wenn Sie einen neuen Nachmieter findet bin ich raus. Wenn nicht-muß ich 3 Kaltmieten zahlen. Bloß wovon???? Ich bin ja auf Grund dieser falsch gelaufenen Sachen mit Gas, Küche usw. jetzt in eine andere weit aus schönere Wohnung gezogen und muß diese Miete ja auch bezahlen.((musste umziehen weil meine Kündigungsfrist(von meiner alten Wohnung) bald abgelaufen war))
schlüsselübergabe war-hab ich ihr aber sofort nach Besichtigung wieder in die Handgedrückt, weil wie gesagt es war ja nix mehr so wie ich dachte. Das mit der Küche hat mir die Vormieterin versprochen.Habe bis heute keinen Vertrag unterschrieben.
Seufz! 1. Dass du teilweise schon die Kaution gezahlt hast, kann als konkludentes Einverständnis eines mündlichen Vertragsabschlusses gewertet werden. Im Klartext: Die Zahlung ist der Beweis, dass du mit einem Vertragsabschluss einverstanden warst, wenn auch erst mal mündlich. 2. War diese Zahlung eine RIESENDUMMHEIT. Man zahlt eine Kaution erst, wenn ein SCHRIFTLICHER Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. 3. Die Zusage der Vormieterin wegen der Küche und der Nebenkosten/Gas muss deinen Vermieter nicht interessieren. Was diese Vormieterin quasselt, geht den Vermieter nichts an und ist für ihn auch nicht verbindlich. 4. Hast du schlechte Karten, oder jedenfalls FAST schlechte Karten. Einen Trumpf hast du. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss der Vermieter alle Nebenkosten tragen, er darf diese Nebenkosten aber auf den Mieter abwälzen. Das geschieht üblicherweise schriftlich im Mietvertrag. Schriftlich ist wegen der Beweisbarkeit immer gut. Jetzt hast du aber gar keinen schriftlichen Mietvertrag. Ich in deiner Situation würde dem Vermieter sagen, dass ich die Wohnung nicht nehme und meine Kaution zurück haben möchte. Geht er darauf nicht ein, würde ich ihm weiterhin antworten, dass ich die Wohnung gezwungenermaßen nehmen, aber keine Nebenkosten zahlen würde, sondern nur die Kaltmiete. Dass ich die Nebenkosten übernehmen muss, ist schließlich vertraglich nicht beweisbar festgehalten. Mit etwas Glück ist er dann froh, dich als Mieterin wieder loszuwerden. 5. Wenn er nachträglich noch mit einem schriftlichen Vertrag kommt, unterschreibe den bloß nicht.
Wie's schaut, hast du keinen schriftlichen Vertrag. Mit der Anzahlung der Kaution hast du allerdings die Popokarte gezogen :-( Wenn Du und der Vermieter den "mündlichen Vertrag" ohne Zeugen geschlossen habt, beweist diese Zahlung deine Zustimmung. Für die Absprachen in Sachen Küche und Gas hast du dagegen leider keinen Beweis, falls der Vermieter in Spe im Falle eines Rechtsstreits alles abstreitet.
Bin da über einen Link gestolpert:
http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/mietvertrag/content_01.html
Vielleicht beantwortet der einige deiner Fragen. Aber ich fürchte, der Gang zum Anwalt bleibt dir nicht erspart (manchmal reicht es allerdings auch schon, damit zu drohen).
Die Kaution zahlt man doch erst nachdem man einen Mietvertrag unterschrieben hat. Macht man dies vorher hat man ja gar nichts in der Hand, das man überhaupt etwas gezahlt hat! Solange du noch keinen Mietvertrag unterschrieben hast ist eine mündliche Zusage kein Vertrag
Selbstverständlich hat man auch ohne Mietvertrag einen Zahlungsnachweis, nämlich Kontoauszug oder Quittung bei Barzahlung. Ein Zahlungsnachweis ist doch vom Vertrag vollkommen unabhängig.
Deine Schilderung ist recht unglücklich formuliert und ein wenig sprunghaft. Hier sind zwingend detaillierte Informationen nötig! Einen Teil der Kaution hast du bereits bezahlt? Soweit klar. Schlüsselübergabe? Schlüssel zur Wohnung hast du? Hast du mittlerweile einen schriftlichen Mietvertrag? Ja oder nein?
Also, ich versuch's mal: 1. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Hast Du die Kaution überwiesen (oder einen Teil davon) ist der Vertragsabschluss unterstrichen. Die Forderung für die drei Monatsmieten sind also gerechtfertig. Wenn bei der Besichtigung der Wohnung der Vermieter nicht anwesend war, dann gelten die Absprachen auch nicht. - War der Vermieter dabei, gelten die Absprachen natürlich. Ergo ist ein Verstoß der Absprachen ein Kündigungsgrund bzw. ein Nichteinhalten des Vertrages. Hat der Vormieter den Auftrag, die Wohnung zu zeigen und hat nur "seine" Bedingungen weitergegeben, ist das noch kein gültiger Vertragsabschluss! Ob der Mieter die Wohnung anbietet oder der Vermieter ist egal. Ist es zum Vertrag gekommen, auch mündlich, ist er verbindlich. Und zuletzt: es ist alles rechtens, wenn es vereinbart wird. Hast Du die Kaution gezahlt, warst Du damit einverstanden. Es lohnt also jetzt nicht zu fragen, ob das rechtens war. Knackpunkt für Dich ist: WER hat die Zusagen bezüglich Küche und Gas gemacht? War das der Vermieter, ist auch DAS Bestandteil des Vertrages und Du hast gute Aussichten.
na es hat ja keiner mehr geantwortet-ich dachte man bekommt hier ein bischen Hilfe. Da dacht ich mir probierstes nochmal