Bins nochmal!! Diesmal mehr Infos
Meine Freundin ist 16 jahre alt und schwanger und will jetzt von Bayern nach Berlin ziehen also zur mir jetzt!! Ihre Eltern erlauben das !! MIt jugendamt ist auch alle geklärt doch mit dem Arbeitsamt noch nicht!!!!! Sie braucht einen guten Grund warum sie nach Berlin ziehen möchtet..... Ihre wahrer Grund ist das sie zu mir ziehen will wegen dem Kind aber das interressiert dem Jobcenter/Arbeitsamt nicht...
MEINE FRAGE
welche Gründe kommen zur Frage

Mir scheint, das ist alles auf Deinem "Mist" gewachsen...
Die Eltern und das Jugendamt sind dafür??? Das glaubst Du doch selbst nicht, sie käme allenfalls in ein betreutes MutterundKind-Heim.
Wer zahlt denn z.B. in Zukunft ihre Krankenversicherung wenn sie nicht mehr bei den Eltern lebt... um nur mal eins von vielen Beispielen zu nennen!
Was soll Deine 16jährige SCHWANGERE Freundin alleine, ohne Freunde, Verwandte und Eltern in dieser Stadt?? Du bist egoistisch und einfältig. Eine Schwangere braucht die Unterstützung und emotionalen Streicheleinheiten ihrer Familie UND ihres Zukünftigen! Die Geburt und das Neugeborene werden ihr noch Probleme und Sorgen genug bereiten, da wäre es besser sie wäre in einer gewohnten, behüteten Umgebung!
Du kannst sie nicht einfach aus ihrem sozialen Umfeld reissen, ausserdem ist sie noch schulpflichtig! Man werd' erstmal selber erwachsen!!

was hat denn das AA mit einer 16 jährigen ,Schwangeren zu tun.Ist sie nicht mehr in der Schule?Und unterhalten wird sie doch von den Eltern!

Eigentlich ist das DER Grund... (Dazu will ich aber sagen armes Mädl schon mit 16 schwanger und dann so weit wegziehn ich weis nich)
pecudis am 27. Oktober 2009 12:52 Also wenn ich mit 16 (!!) in Bayern (!!!) schwanger wäre, würde ich auch zusehen, daß ich schnellstens das Weite suche!
Zum Vater des Kindes ziehen wäre eine Möglichkeit, könnte man versuchen, Arbeit fällt ja dann wohl aus als Grund. Aber finanzieren wird den Umzug keiner (abgesehen von den Eltern natürlich)
Frechnasihasi am 27. Oktober 2009 12:53 Was hat das mit dem Bundesland zu tun?
warum ????
Schafilein am 27. Oktober 2009 12:57 Ja das würde mich jetzt auch mal interessieren...
Biggi2007 am 28. Oktober 2009 13:28 Wieso schreibst Du so negativ über Bayern? Begründe mir das bitte mal. Ich bin dort aufgewachsen, und l i e b e Bayern.

Familienzusammenführung und unüberwindbare Schwierigkeiten wegen der Schwangerschaft mit den Eltern.
Arbeitsamt????? war sie in der ausbildung? Wenn nicht was hat es den mit der ARGE zu tun.. Aber ich muss ganz ehrlich sagen; ganz schön dumm mit 16 schon schwanger zu sein, sie ist so gesehen selber noch ein Kind und sie wird erstmal jugendlich und man hat andere Sachen im Kopf als jetzt ein Kind. Wie stellt ihr euch das eigentlich vor??? Draußen , ist es brutal schwer auf den Arbeitsmarkt und wenn man nix hat , dann ist man jetzt schon auf Vaterstaat angewiesen und Kinder werden immer groeßer und ihr habt garnichts , die Jugend von deiner Schwangeren Freundin ist ab dem Zeitpunkt weg...und sie konnte es noch nicht mal geniessen. Aber positiv finde ich , das du dich darum kümmerst und da sehe wenigstens etwas Licht!! Ich wünsche euch viel Glück und es kommen noch harte Zeiten auf euch zu!

Meine Tochter würde ich nicht mit 16Jhr und schwanger von Bayern nach Berlin ziehen lassen.Daß das Jugendamt damit einverstanden ist, bezweifle ich. Das Kind Deiner jugendllichen Freundin bekommt einen Vormund. Das könnten Ihre Eltern sein, allerdings nicht wenn Sie umzieht. Also hat das Jugendamt die Vormundschaft. Lasse Deine Freundin, wo sie jetzt ist, dort hat sie wenigstens die Unterstützung Ihrer Familie. Wie alt bist Du eigentlich, und hast Du einen Beruf, bzw. arbeitest Du?

das ist grund genug! ob das amt das nun wahrhaben will oder nicht. vor gericht, bekämt ihr recht! das würd ich mal vorsichtig anklingen lassen
soll sie sich doch einfach einen job suchen in berlin, egal was und wieder kündigen, wenn sie da ist
bekommt sie eine Sperre

Sie braucht wirklich, absolut keinen Grund für den Umzug, beim Arbeitsamt angeben. Sie muss sich nur unverzüglich, am neuen Wohnort, arbeitsuchend melden. Vorher eine "Veränderungsmitteiling" ans Amt schicken.
Schließlich besteht hier die freie Wohnortswahl!!!

Du bist der Vater? Hast Du nen Job? Dann lkann man das doch so sagen....
"Familienzusammenführung" ist das Zauberwort, welches du suchst.
sie hat die schule schon fertig