Hallo, ich hatte ja gestern schon ne Frage wegen dem Auto, das mein Freund auf Ebay verkauft hat:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200326517585&ssPageNam...:X:RTQ:DE:1123
Die Frage findet ihr hier: http://www.gutefrage.net/frage/ebay-kaeufer-will-auto-nicht-abnehmen-bezahlen
so Stand heute: diese Mail kam:
Machen Sie das. Was ich als Sinnlos oder nicht ansehe, müssen Sie mir überlassen. Sie haben mir zugesichert,das ich das Fahrzeug heimfahren kann und ich habe mir ein rotes Kennzeichen und einen Fahrer mitgenommen aber wie Sie auch wußten und auch der Kfz Meister das,das Fahrzeug Ferkehrsunsicher ist.(Kann durch Gutachten ja jederzeit nachgewiesen werden) Laut Ihrer Beschreibung"das Fahrzeug ist fahrfähig"wäre ich gefahren und wäre was pasiert könnte die Werkstatt zu sperren, den der hätte mich so garnicht fahren lassen dürfen.Einer zivilen Gerichtlichen auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen. Seien Sie sich aber auch bewust das dann mein Anwalt eine Strafrechtliche Anzeige gegen sie und die Wekstatt anstreben wird, den weder Sie noch der Kfz Meister hätten jemanden auf öffentlichen Staßen so fahren lassen dürfen. Sie brauchen nicht bis zum angegebenen Datum warten, den ich werde es nicht holen bzw. bezahlen.
-- also rechtsanwalt, oder? für welches fachgebiet nimmt man sich denn da einen?

Klar kannst Du ihn verklagen, aber ob es nützt? Und für weniger als 400 Euro...
Setz die Auktion doch einfach nochmal rein und fertig!
Auf rechtlichem Weg geht das wohl nur über einen Anwalt.. hier kommt es auf rechtliche Begriffsauslegung aus.. d.h. was bedeutet Fahrfähig etc. ist fahrfähig was anderes als fahrtauglich oder für fahrten zugelassen.. sowas kann wohl nur ein Anwalt beantworten.
Vertragsrecht / Kaufrecht - bei dem Streitwert dürfte das auch nicht so mega teuer werden.

Ich würde auch sagen, dass dein Freund im Recht ist. Jedoch würde ich für 334,34 nicht so einen Wirbel machen. Nochmal rein setzten und fertig.

Anwalt für Kaufrecht ;) Aber wenn Du hingeschrieben hast, das das Fahrzeug in fahrtüchtigem Zustand ist und Verkehrstauglich und es ist dem nicht so hast schlechte Karten
miniwo am 20. April 2009 10:28 Da is ja der Link :X also der Satz: Mit der Abgabe eines Gebots gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete Mängel) als akzeptiert is nicht ganz ok ;) Man muss keine Mängel aktzeptieren die du vorenthälst. Aber da du es als restaurierungsbedürftig und als Ersatzteillager angepriesen hast,.. sind halt nur bissl mehr wie 300 Euro,.. weiss net ob sich das lohnt. Ohne Rechtschutz sowieso nicht

wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, hast du angegeben, dass das fahrzeug fahrtüchtig ist - nicht dass es verkehrstüchtig wäre. Informier dich doch erst nochmals in den statuten von e-bay - so weit ich weiß kann der Käufer kein Recht geltend machen. Die frage ist aber, ob du nicht einfach die sache lassen solltest und das fahrzeug nochmal reinstellst und anderweitig verkaufst.
Zweideutige Angelegenheit.
Da nirgend die Verkehrssicherheit weder angeboten noch gefragt ist ?
Das könnte der Käufer gerne so im Vordergrund haben ?
Selbst wenn er nur nach Wunschdenken handelt.
Denn beiderseits hätten offene Fragen erst geklärt werden müssen,
bevor irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Wie es jetzt steht, kann dies ein Fall für den Anwalt werden.
Was für beide Seiten Ärger und Draufzahlen gleichwie sein kann.
Würde den Fall an Ebay melden - aber mit Vorsicht,
denn Ebay ist eine sehr seltsame Truppe mit noch seltsameren,
fragwürdigen Verhaltensweisen ?
Habe einiges erlebt ?
So sehe ich das auch.