Technische Universität Berlin - Prüfungsamt - dürfen die das?!
Hallo,
Ich stehe nun leider vor einem riesigen Problem in Bezug auf mein Studium.
Ich studiere nun seit knapp 1,5 Jahren an der Technischen Universität Berlin und bin nun etwas schockiert darüber, was sich das Prüfungsamt dort erlaubt.
Ich habe im ersten Semester eine Prüfung in einem Fach nicht bestanden. Nun war ich verpflichtet diese innerhalb von 2 Semestern nachzuholen. Nun hatte ich mich für den ersten von 2 möglichen Terminen eingeschrieben, war am Klausurtag allerdings krank und habe ein Attest eingereicht.
Mehr als einen Monat später erfahre ich, dass mein Attest wohl nicht angenommen wurde - ohne Angaben von Gründen.
Hinter meiner Matrikelnummer steht jetzt nur "NE", also "nicht erschienen", was bedeutet, dass ich nun meinen zweiten Fehlversuch hätte und somit in die mündliche Prüfung müsste.
Aber nun meine Frage: Dürfen die das?!?!?!
Ich habe vor der Abgabe des Attests sowohl mit dem Prüfungsamt, als auch mit dem Team, bei dem ich die Klausur geschrieben hätte, Kontakt aufgenommen. Dort wurde mir nur gesagt "geben Sie uns das Attest, dann passt das schon". Bis heute (und heute auch nur über Dritte) wurde ich nicht darüber informiert, dass mein Attest abgelehnt wurde.
Sie hätten es mir direkt am Telefon oder persönlich sagen können, dann hätte ich trotz Krankheit zur Klausur erscheinen können. Dann hätte ich vielleicht schlechter als im Normalfall bestanden, aber vermutlich keinen zweiten Ausfall!
Dürfen die das? Lohnt es sich gegen so etwas zu klagen? Hätte man damit Erfolg?
1 Antwort
Gehe doch noch einmal in die Sprechstunde des Prüfungsamtes, rede mit denen, vielleicht war ja alles nur ein Missverständnis. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, warum die das Attest ablehnen sollen.