Habe meinen GEschirrspüler zur Reparatur gegeben. Hierbei, oder auch beim Einbau, wurde die Blende des Bedienteils beschädigt. Vermutlich ist nun durch diese Beschädigung Wasser in das Bedienteil gelaufen, was einen neuen Defekt beim GEschirrspüler verursachte.
Der Riss in der Blende ist mir allerdings erst beim Auftreten des neuen Defektes aufgefallen. Die erste Reparatur ist gerade mal 5 Tage her. Kann ich den Reparaturservice dafür zur Verantwortung ziehen? Bei wem liegt die Beweislast für das Entstehen des Defektes? Muss ich einen Gutachter einschalten oder wende ich mich erstmal an die Firma, die die erste REparatur ausgeführt hat?
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zuerst Gutachter, da sonst die Firma den Schaden vertuscht

Wende Dich erstmal an die Firma, die die Reparatur ausgeführt hat. Hier etwas zu beweisen, wird schwierig. Der Riss könnte auch schon vorher da gewesen sein...
Daher ja meine Frage, bei wem die Beweislast liegt. Offensichtlich ist ja, das der Riss vorher nicht dagewesen sein kann, sonst wäre der Defekt ja nicht erst nach der ersten Reparatur aufgetreten.
Tippse am 30. Oktober 2009 10:15 Du beanstandest es, daher liegt die Beweislast bei Dir.

Die Beweislast wird bei dir liegen, dass der Schaden an der Blende nicht schon vorher da war.
Da dies schwierig wird, erst mal freundlich mit dem Kundendienst reden und sehen was dabei rauskommt.