gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Techniker als Wohnungseigebtümer

gefragt von Barum am 28.02.2009 um 17:56 Uhr

Hallo Leute, suche Erfahrungsaustausch: Gibt es außer mir noch Wohnungseigentümer die beruflich mit Betriebs und Haustechnik Erfahrungen haben, aber von der Hausverwaltung inszenierten Komplott bekämpft werden ? Ich habe schwere Bedienungsfehler bei der Heizungsanlage festgestellt. Der von der Hausverwaltung eingesetzte Mann macht grobe Fehler die zum Ausfall der Anlage führên können, zumindest aber verkürzung der Lebensdauer. Ich habe das in der Eigentümerversammlung vorgetragen. Ich bin der Hausverwaltung ein Dorn im Auge und werde auf das übelste bekämpft. Man will mich herausekeln.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Eigentumswohnungen (6)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


birgonia
beantwortet von birgonia am 28. Februar 2009 18:01
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

War als Mieter betroffen. Ein Techniker macht die Heizung leer, um etwas zu beheben. Der (andere) Wartungsdienst tauscht daraufhin die ganze Pumpe aus, um das Problem zu beheben.
Um in der Eigentuemerversammlung zu punkten, muss man die vergeudeten Kosten ausrechnen. Dann springen auch die anderen Eigentuemer drauf an. Evt sollte man die Hausverwaltung wechseln!!!
Uebrigens eine alte Weisheit: Auf der Sitzung geht vieles nicht durch, was eigentlich Sinn macht. Immer im Vorfeld mit allen Parteien reden und schon mal den Acker bestellen, um zu einem guten Ergebnis zu kommen!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. Februar 2009 18:03

als Mieter muß man ja den Austausch der Pumpe nicht bezahlen!

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 28. Februar 2009 18:22

Ja, ICH weiss das... ;-)


FvEFvE
beantwortet von FvEFvE am 28. Februar 2009 17:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

keiner lässt sich gerne sagen, dass er fehler gemacht hat, besonders wenn die behebung viel geld kostet.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. Februar 2009 17:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn einer was erleben will dann soll er sich eine Eigentumswohnung anschaffen. Dann hat er es nicht mit einem Vermieter, sondern mit x Hausbesitzern zu tun.

Mehrheitsbeschlüsse sind nun mal nicht zu knacken.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 28. Februar 2009 18:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die anderen Eigentümer müssten doch eigentlich daran interessiert sein, dass alles gut läuft, und das Eigentum gut gewartet wird, warum also schließt ihr euch dann nicht zusammen? Oder hast du nicht die Unterstützung der anderen? Das kommt mir sehr merkwürdig vor. Bist du sicher, dass du recht hast? Dann solltest du die Fakten zusammentragen und eine außerordentliche Eigentümerversammlung verlangen. Wenn du aber nur ein Querulant bist, die gibt es leider auch immer wieder, dann solltest du besser den Mund halten.


anonym
beantwortet von jockl am 28. Februar 2009 18:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Herausekeln ist bei einem Miteigentümer nahezu unmöglich. Dukomentiere die Fehler und lasse die Mit-Eigentümer wissen, dass Du Dich an daraus entstehenden Kosten nicht beteiligen wirst. Ist aber nicht einfach, weil diese Kosten aus der gesetzlichen Rücklage entnommen werden können.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 28. Februar 2009 18:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Hausverwaltung wird unter anderem von dir bezahlt. Das sollte allen Beteiligten klar sein, und daran solltest du auch keinen Zweifel lassen. Wer zahlt, schafft an.

Was Bedienungsfehler betrifft: So lange kein offenkundiger technischer Defekt vorliegt, kann das ohne weiteres ein Diskussionspunkt sein. Und niemand wird wegen (vermeintlicher oder tatsächlicher) Bedienungsfehler einen Gutachter zu Rate ziehen). Sorge dafür, dass deine Bedenken ins Protokoll der Eigentümerversammlung aufgenommen werden und weise protokolliert daraufhin, dass du den/die Verantwortlichen bei einem eventuellen Schaden in Regress nehmen wirst.

Mehr kannst du genau genommen als einzelner Eigentümer nicht tun.


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. Februar 2009 18:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und was kam bei der Abstimmung dabei raus? Andere Firma oder war die Mehrheit gegen dich? Du kannst doch auch die Abwahl der Hausverwaltung auf den Tagesordnungspunkt setzen lassen? Wie will man dich denn herausekeln? Soviel Einfluß hat eine Verwaltung doch nicht. Wenn es die Nachbarn sind, dann geht das schon eher. Ein Verwalter darf ja nicht einfach irgend jemand kopmmen lassen, sondern die Firmen müssen gewählt werden


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.