Taxi Rückfahrt umsonst?

5 Antworten

Also aktuell gut es 2 Tarife.

Den 1.Tarif nimmt man wenn der fahrgast hin zurück fahren möchte.

Der 2. nimmt man wenn der Gast nur hin möchte, da die leerfahrt zurück berechnet wird. Wie die Fahrer es machen, es kommt auf gleiche.

Viele fahren auch direkt auf dem 2. Tarif damit diese gleich bei Ankunft abrechnen können.

ich muss dazu sagen das es aber nicht ganz legal gegenüber dem Finanzamt ist

In der Regel sind es bei uns 2 Fahrten. Du hast aber die Möglichkeit, hier eventuell einen Sondertarif auszuhandeln. So wie Du es beschreibst. Dann muss es aber abgesprochen und der Fahrer damit einverstanden sein.

Innerhalb von Pflichtgebiet muss jeder hinterlassenen km bezahlt werden. Unabhängig davon ob zurück oder geradeaus . Nur wenn die Fahrt über ein Pflichtgebiet hinaus geht, darf die Rückfahrt unter bestimmten Voraussetzungen (sehr kurze Wartezeit) kostenlos sein. Wartezeit muss auch bezahlt werden.

Innerhalb vom Pflichtgebiet muss jeder km bezahlt werden. Unabhängig davon ob hin oder zurück oder geradeaus usw. Außerhalb kann der Preis verhandelt werden. Die Rückfahrt kann kostenlos sein, wenn die Fahrt vom Außerhalb wieder zum Pflichtgebiet sofort zurückgeht. Sonst muss die Wartezeit bezahlt werden und nach einer längeren Wartezeit kann die Rückfahrt u. U wieder kostenpflichtig sein.

Also, so großzügig sind die hier nicht. Ein Weg wird bezahlt und ein Folgeauftrag geht nicht, weil ja durch meinen Rücktransport gebunden. Somit: Zwei Fahrten. Nimm einen Mietwagen, denn die dürfen ja nicht stehen bleiben und auf Kundschaft warten.

Das hat laut meinem Taxifahrer nichts mit Großzügigkeit zu tun. Er sagte jeder Taxifahrer sei an diese Regel gebunden. Bei Rückfahrt zum selben Ziel muss der Taxometer aus bleiben.

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@Behle

Also, in unserer TTVO steht klipp und klar: Einfache mit Entlassung des Taxis oder eben Rundfahrt, wenn wieder zum Ausgangspunkt zurück und komplette Strecke wird bezahlt. Auszug Zitat: Der Fahrleistungspreis bei Rundfahrten von einer Abholadresse zu Ziel(en) mit Wartezeit und Rückfahrt wird für die gesamte Fahrtstrecke gemäß Tarifstufe 1 berechnet, wenn Abholadresse und Ziel(e) sich innerhalb der Betriebssitzgemeinde (Tarifzone I) befinden oder die Abholadresse außerhalb der Betriebssitzgemeinde (Tarifzone II) liegt.

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@Behle

Bei mir war das so!Ich musste beide Fahrten bezahlen aber die Uhr wurde während der Wartezeit abgestellt.Das soll einer verstehn?!

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@miss12

Das ist auch richtig so, bei Rundfahrten sind nur die Strecken zu bezahlen.

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