Nordwikinger am 27.04.2008 um 16:35 Uhr
In manchen Treppenhäusern ist nur ein durchhängendes Seil als Absturzsicherung angebracht, das als Stütze nicht besonders hilfreich ist. Es geht in den Keller runter und man kann zwar nirgends runter fallen aber man kann sich auch nicht wirklich festhalten. Zahlt da eine Versicherung wenn was passiert?
Ich denke wenn die richtig fest sind , kann man das durchaus als Schutz sehen. festhalten kann man sich dann schon dran und dann dürfte auch die Versicherung zahlen. Wenn es aber nur locker im Treppenhaus hängt ist der Schutz wohl nicht gegeben und dann muss der Vermieter wohl dafür gerade stehen.
Sobald es ein selbstgenutztes Privathaus ist, ist das egal. Anders verhält es sich jedoch bei Miet- oder Gewerbeimmobilien. Da gelten schon andere Vorschriften. Im zweifelsfall solte man seinen Versicherungsagenten fragen.
Bandido am 27. April 2008 16:43 Da fragt man lieber die Versicherung -schriftlich- selbst. Aussagen eines "Agenten" sind für die Versicherung nicht bindend.
Nun... Wenn man schon am Telefon gesagt kriegt, dass die Im Falle der Fälle deswegen nicht zahlen würden, dann weiß man gleich bescheid. Eine Schiftliche Aussagenist - da hast du recht - gleich etwas handfester!
Ein Tau ist nur dann zulässig wenn eine Wand dahinterliegt,frei verboten !