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Tau am Treppenabgang als Absturzsicherung ausreichend?

gefragt von NordwikingerNordwikinger am 27.04.2008 um 16:35 Uhr

In manchen Treppenhäusern ist nur ein durchhängendes Seil als Absturzsicherung angebracht, das als Stütze nicht besonders hilfreich ist. Es geht in den Keller runter und man kann zwar nirgends runter fallen aber man kann sich auch nicht wirklich festhalten. Zahlt da eine Versicherung wenn was passiert?


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anonym
beantwortet von FunnySt am 27. April 2008 16:38
3x
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Ich denke wenn die richtig fest sind , kann man das durchaus als Schutz sehen. festhalten kann man sich dann schon dran und dann dürfte auch die Versicherung zahlen. Wenn es aber nur locker im Treppenhaus hängt ist der Schutz wohl nicht gegeben und dann muss der Vermieter wohl dafür gerade stehen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. April 2008 16:40
2x
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Sobald es ein selbstgenutztes Privathaus ist, ist das egal. Anders verhält es sich jedoch bei Miet- oder Gewerbeimmobilien. Da gelten schon andere Vorschriften. Im zweifelsfall solte man seinen Versicherungsagenten fragen.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 27. April 2008 16:43

Da fragt man lieber die Versicherung -schriftlich- selbst. Aussagen eines "Agenten" sind für die Versicherung nicht bindend.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. April 2008 16:46

Nun... Wenn man schon am Telefon gesagt kriegt, dass die Im Falle der Fälle deswegen nicht zahlen würden, dann weiß man gleich bescheid. Eine Schiftliche Aussagenist - da hast du recht - gleich etwas handfester!


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 10. Mai 2008 17:29
1x
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Ein Tau ist nur dann zulässig wenn eine Wand dahinterliegt,frei verboten !


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