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Tattoo schräg gestochen - kann man den Tattoowierer verklagen?

gefragt von henriette am 20.05.2007 um 22:27 Uhr

Ein Freund von mir hat ein riesiges Rückentattoo neu gestochen bekommen. dieses ist als Motiv gespiegelt rechts und links. Nur leider ist das komplette Tattoo schief auf dem Rücken. Kann man den Tattoowierer verklagen? Natürlich hilft das nicht viel, aber irgendwas sollte er doch gegen seinen Ärger machen können oder ist das Pech?



Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 20. Mai 2007 22:53
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Wenn er ihn verklagt, muss er im Zweifel belegen, was vereinbart war. Ich glaube beim Tätowierer hält sicher Papierkram in Grenzen, daher wird sowas schwierig.
Ich kenne das eigentlich so, dass der Tätowierer das Motiv am Körper vorzeichnet und der Kunde sich das Motiv anschaut (in diesem Fall im Speiegel), bevor gestochen wird. Wenn das in diesem Fall anders lief, muss ich wirklich sagen: Schön blöd.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. Mai 2007 22:40
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.O)))) nur wer arbeitet macht fehler und dein freund wird ihn wohl mit der arbeit beauftragt haben. da muss er durch, sag ihm : " kopf hoch, wenn der hals auch dreckig ist. " :O))))


anonym
beantwortet von julchen am 20. Mai 2007 23:46
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Ich weiß nicht, ob ihn verklagen kann. Aber es ist ja auch so, dass man sich bei einem Frisör beschweren kann, wenn der einem die Frisur ruiniert hat. Und mit einem Frisör hat man ja auch keinen "Papierkram". Ich meine mal gelesen zu haben, dass man bei einem Frisör durchaus Schadensersatzanspruch geltend machen kann. Was ich aber nicht verstehe, ist folgendes: Für ein Rückentattoo braucht es mehrere Sitzungen. Zumindest kenne ich das aus meinem Bekanntenkreis so. Da hätte deinem Freund das doch schon vor Fertigstellung des Tattoos auffallen müssen.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 21. Mai 2007 07:59
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Nein! Wie schon von Kai geschrieben zeichnet der Tättoowierer das Bild vorher an. Und da gibt der Kunde ja dann sein ok, oder kann sagen was er gern noch geändert hätte bevor es richtig gestochen ist! Ich würde raten das Dein Kumpel noch mal dem Tattoo Studio geht und mit dem Tättowierer redet vielleicht finden beide eine gemeinsame Lösung. Beste Grüße Sandra


asti76
beantwortet von asti76 am 20. Mai 2007 23:42
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Wenn andere Menschen auf Arbeit Fehler machen (z.B. Ärzte) müssen sie doch auch dafür gerade stehen, also sollte das eigentlich auch für einen Tätowierer gelten. Als Dienstleister hat er sicher auch gewisse Ansprüche zu erfüllen und der Kunde auch Rechte. Ich würde mich auf jeden Fall mal bei einem Anwalt erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt. Reklamation wie bei gekauften Waren ist zwar nicht möglich, aber vielleicht gibt es ja auch eine Art Haftpflichtversicherung für Tätowierer, die im Zweifelsfall "Schmerzensgeld" oder etwas in der Art bezahlen. Auf jedem Fall sollte er mit dem Tätowierer das Gespräch suchen, wenn er es noch nicht gemacht hat. Vielleicht lässt sich ja auch noch etwas retten (übertätowieren oder Tattoo verändern etc.).





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