Hallo,
darf man die tatsächlichen Kosten für die Nutzung des PKW´s nur auf Dienstreisen oder auch für die tägliche Strecke zwischen Arbeit und Wohnung ansetzen? Habe eine Rechner im Internet gefunden, der mit sagt das meine Kosten bei 0,53 Cent liegen, was ja bei vorhandener Fahrleistung, am Ende eine Menge Geld ausmacht.
Welche Unterlagen muss man denn als BEweis einreichen?
Danke
Eine ausführliche Beschreibung zum Absetzen der Fahrtkosten und ein Fahrtkosten Onlinerechner finden Sie hier: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpausch...