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Tatsächliche Kosten PKW ? Wann dürfen sie angesetzt werden?

gefragt von wedlockGE am 03.11.2009 um 17:07 Uhr

Hallo,

darf man die tatsächlichen Kosten für die Nutzung des PKW´s nur auf Dienstreisen oder auch für die tägliche Strecke zwischen Arbeit und Wohnung ansetzen? Habe eine Rechner im Internet gefunden, der mit sagt das meine Kosten bei 0,53 Cent liegen, was ja bei vorhandener Fahrleistung, am Ende eine Menge Geld ausmacht.

Welche Unterlagen muss man denn als BEweis einreichen?

Danke


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anonym
beantwortet von tergenna am 3. November 2009 17:11
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anonym
beantwortet von MikeLinde am 9. November 2009 10:27
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Eine ausführliche Beschreibung zum Absetzen der Fahrtkosten und ein Fahrtkosten Onlinerechner finden Sie hier: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpausch...



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