Taschenlampe als Fahrradlampe?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tobilie,

was die Beschaffenheit von Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern ist der § 67  der Straßenverkehrs�?Zulassungs�?Ordnung ausschlaggebend.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

Ausschlaggebend für Deine Frage ist der zweite Absatz in dem steht:

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.>

Die von Dir beschriebene Taschenlampe gehört sicherlich nicht zu den Geräten, die im Sinne des eben angeführten Absatzes für zulässig erklärt wurde.

Insofern ist es nicht zulässig die von Dir erwähnte Taschenlampe als Fahrradlampe zu verwenden.

Bei 1500 Lumen ist die Lampe meiner Meinung nach auch viel zu hell um im Straßenverkehr eingesetzt zu werden. Mit 1500 Lumen kannst Du ja einen ganzen Fußballplatz ausleuchten, was im Straßenverkehr zu einer extremen Blendung anderer Verkehrsteilnehmer führen dürfte.

Der Bußgeldkatalog sieht für nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung Verwarngelder in Höhe von 10 - 20 Euro vor, wobei ich im Bußgeldkatalog kein Verstoß gegen den zweiten Absatz finde. Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog währe der folgende Tatbestand noch am zutreffendsten:


Tatbestandsnummer: 367100

Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 67 Abs. 3, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 230 BKat

Verwarnungsgeld 20,00 Euro


Aber viel gravierender ist es wenn Du durch so ein helles Leuchtmittel einen Verkehrsunfall mit Verletzten verursachst.

Dann wärst Du schon im Straftatbestand drin, wo Freiheitsstrafe oder Geldstrafen drohen.

Ich denke, wenn Du eine normale Taschenlampe am Fahrrad anbringen würdest, würden die meisten Polizisten das wohl tolerieren und als ausreichende Beleuchtung anerkennen, aber das Ding was Du da beschreibst ist ja mit 1500 Lumen so hell wie ein Flutlichtscheinwerfer.

Aber wenn Du sowieso schon eine Lampe kaufen willst, würde ich mich wirklich je nach Budget eine vorschriftsmäßige Fahrradlampe für 5 ~ 30 Euro kaufen.

Schöne Grüße
TheGrow

Muss eben jeder selber wissen ob ihm eine 5 - 30 Euro Teure vorschriftmäßige Lampe - die aber kaum genug licht bringt. Oder ob mal doch eher die 20 Euro riskiert und zeitgemäßes Licht ans Rad baut. Ein durch falsches Leuctmittel verursachter Unfall wird wohl schwer beweisbar oder? Insbesondere wenn in anderen Ländern solche Beleuchtungen zT bei Dienstfahrrädern eingesetzt werden. Wobei natürlich 1500 Lumen nicht an ein Rad gehören as am Straßenverkehr Teilnehmen will, insofern geben ich dir Recht - man weis aber nicht WO der FS sein Rad einzusetzen gedenkt.

Aber ein Vorschriftenwerk das vom BMVIT quasi gerügt wurde ist nun auch kein Empfehlungsgrundlage. Schon die Einleitung

Lichtmaschine mit 6 Volt Oder Batterien 6 Volt oder Akkus mit egal wieviel Volt ??

Und die 6 Volt kann man gar nicht Liefern... oder man tauscht alle 2 Minuten die Akkus. Die Stvo ist hier derart weltfremt das man sich darauf lieber nicht beruft...

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@Jackie251

Ein durch falsches Leuctmittel verursachter Unfall wird wohl schwer beweisbar oder?

Ein halbwegs pfiffiger Anwalt schafft das schon.

Lichtmaschine mit 6 Volt Oder Batterien 6 Volt oder Akkus mit egal wieviel Volt ??

Du hast es erfasst. So ist es möglich, dass bei Pedelecs die Beleuchtung aus dem Akku für den Motor betrieben wird.

Und die 6 Volt kann man gar nicht Liefern... oder man tauscht alle 2 Minuten die Akkus.

Das ist Unfug. Abgesehen davon ist von Nennspannung die Rede.

Die Stvo ist hier derart weltfremt das man sich darauf lieber nicht beruft...

StVZO. Die StVO ist hier irrelevant.

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@user353737

Ein halbwegs pfiffiger Anwalt schafft das schon.in halbwegs pfiffiger Anwalt kann die aber auch bei "vorschriftsmäßiger" Beleuchtung ein Bein stellen. Denn die offiziellen Richtlinien sind offensichtlich nicht mehr Stand der Technik. Sind immer 2 Seiten der Medallie.

Übrigens kann man Spannungen durchaus auch umformen, eine Lampe mit den üblichen 36 Volt eines Pedelec zu betrieben wäre fürs moderne LEDs eh nicht soo prall oder? Zumindest wäre es ja nachvollziehbar gewesen, wenn man bei Akkkus dann mindestens 6 Volt Nennspannung gefordert hätte. So aber wäre es Technisch Okay, 2 x AA Akkus einzubauen (2,4 Volt) aber nicht zulässig 2 x AA Batterien zu verwenden (3 Volt).

Genauso muss ist eine Mindestbeleuchtungsstärke vorgegeben, die aber durch den Radfahrer selber gar nicht geprüft werden kann, da er ja nicht weis wann die Beleuchtung durch nachlassende Batterien/Akkus unter den Mindestwert gefallen ist - denn geregelte Lampen sind nicht gefordert. IMHO sind die Regelungen klar nicht mehr Stand der Technik und zudem gibt sinnige Zugelassene LEuchtmitte eher im Bereich von 80-150 Euro. Ohne Frage gibt zugelassene Mindestanforderungen-erfüllende Lampen auch im Bereich bis 30 Euro. Das sind aber leider Funzeln die bestenfalls ein "gesehen Werden" bei gutem Wetter oder eine Fahrsicht bis 10 km/h bieten. Eine sichere Beleuchtung ist das genauso Wenige wie ein 1500 Lumen Fluter der alle anderen blendet.

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@Jackie251
Ein halbwegs pfiffiger Anwalt schafft das schon.in halbwegs pfiffiger Anwalt kann die aber auch bei "vorschriftsmäßiger" Beleuchtung ein Bein stellen.

Welches?

Denn die offiziellen Richtlinien sind offensichtlich nicht mehr Stand der Technik.

Es ist nicht möglich, mit dieser Argumentation Rechtsverstöße zu begründen.

Übrigens kann man Spannungen durchaus auch umformen, eine Lampe mit den üblichen 36 Volt eines Pedelec zu betrieben wäre fürs moderne LEDs eh nicht soo prall oder?

Was meinst Du, was man macht? Man schließt handelsübliche Lampen für Fahrräder an Akkus mit 36 oder mehr Volt Nennspannung an.

Zumindest wäre es ja nachvollziehbar gewesen, wenn man bei Akkkus dann mindestens 6 Volt Nennspannung gefordert hätte. So aber wäre es Technisch Okay, 2 x AA Akkus einzubauen (2,4 Volt) aber nicht zulässig 2 x AA Batterien zu verwenden (3 Volt).

Ja, ist so. Hat allerdings nichts mit dem Stand der Technik zu tun, sondern mit dem Vermögen, eine Vorschrift anständig zu formulieren. Tut aber nichts zur Sache, die Vorschrift ist verbindlich, auch für Deinen Anwalt.

Genauso muss ist eine Mindestbeleuchtungsstärke vorgegeben, die aber durch den Radfahrer selber gar nicht geprüft werden kann,

Die Mindestbeleuchtungsstärke ist vorgegeben bei Nennspannung.

da er ja nicht weis wann die Beleuchtung durch nachlassende Batterien/Akkus unter den Mindestwert gefallen ist - denn geregelte Lampen sind nicht gefordert.

Richtig. Die Anzeige des Ladestandes war geplant, wurde aber durch die Industrie wegdiskutiert. Zu aufwändig, angeblich.

Das sind aber leider Funzeln die bestenfalls ein "gesehen Werden" bei gutem Wetter oder eine Fahrsicht bis 10 km/h bieten.

Das sehe ich aus eigener Erfahrung anders. Richtig, mit 35 km/h durch den stockdusteren Wald kann man damit nicht brettern.

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Darf man das oder sind nur normale Fahrradlampen erlaubt?

Man darf nicht. Erlaubt sind nur Lampen, die auch zugelassen sind. § 67 StVZO wurde schon erwähnt. Eine Taschenlampe strahlt rotationssymmetrisch ab und blendet deshalb. Ein Fahrradscheinwerfer ist quasi ein Abblendlicht.

Einfach mal als Fußgänger in ner Dunklen Gasse auf dem Gehweg 10 Autos abwarten und zählen wieviele davon blenden.

Autos dürften seid Denkaden andere Blenden. Und mit jedem technikupgrade, ob nun Halogen oder Xenon gabs paar ewig gestrige die plötzlich total geblendet wurden.

Im grunde ist doch nur der Neid, das die anderen das coolere Licht haben. Und wenn nun Fahrräder soviel oder gar mehr Licht haben wie der eigene PKW - da muss man schon verbote fordern :-D

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@Jackie251

Man kann sich den vorsätzlichen Verstoß gegen geltende Vorschriften auch schönreden.

Und wenn nun Fahrräder soviel oder gar mehr Licht haben wie der eigene PKW

Zumindest bei mir nicht zutreffend.

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Hallo Tobilie ... (netter Name)

ich selbst habe als bekennender Flashoholic auch lange nach einer hellen und guten Lampe für meine nächtlichen Radfahrten gesucht.

Darf ich zuerst mal fragen, wo Du die Helligkeit von 1500 Lumen her hast ? ... Viele NoName-Firmen schreiben gern mal irgendwelche hohen Lumenzahlen drauf, ohne dass dies wirklich stimmt. Es gibt aber auch tatsächlich Leuchten mit 2 oder 3 nebeneinander liegenden LED welche so rein rechnerisch auf diese Helligkeit kommen.

LED-Taschenlampen unterscheiden sich von Fahrrad-Lampen in der Licht-Abstrahl-Charakteristik. Taschenlampen sind s.g. "Rundstrahler". Das bedeutet, dass diese leider auch immer den gleichen Winkel nach oben abstrahlen wie zur Seite sowie nach unten. Somit kann alles was Dir entgegen kommt dadurch geblendet werden.

Es gibt die Möglichkeit - so hab ich das zumindest gelöst - die Taschenlampe so tief wie möglich am Bremssattel - also dort wo die vordere Bremse am Rahmen befestigt ist - zu montieren. Der Vorteil ist, dass je tiefer die Lampe sitzt, desto weniger kann diese blenden. Also bitte NICHT direkt am Lenker befestigen !!

Zwecks der tatsächlich benötigten Helligkeit habe ich selbst einige Tests gefahren ... im Sinne des Wortes. Meine Meinung ist, dass es einen optimalen Bereich gibt, in welchem Du noch alles vor Dir in den ersten wichtigen 10 Metern gut siehst ... aber nicht zu hell ist um damit den Gegenverkehr und event. sogar Dich selbst durch die eigene Reflexion zu blenden.

Ich bin der Meinung, dass sich die Helligkeit einer LED-Taschenlampe in Höhe der Bremse montiert für eine Geschwindigkeit von max. 30 km/h im Bereich von tatsächlichen 300  bis 1000 Lumen bewegen sollte. Alles war darunter ist macht nicht wirklich anständig hell um alles gut zu sehen. Alles darüber neigt zum Blenden. Mit 150-200 Lumen kann man zwar fahren ohne blind zu sein ... aber ein guter Durchblick sieht anders aus.

Ich selbst fahre so wie beschrieben montiert seit über einem Jahr fast täglich - außer im Winter - durch die Gegend ... und mich hat noch kein einziger Fußgänger, Jogger, oder Radfahrer angesprochen dass ich blenden würde. Ich habe meine Lampe aber deshalb auch so eingestellt, dass diese nicht ins Nirvana leuchtet, sondern der hellste Mittelpunkt des Lichtes auf ca. 5-7 Meter vor mir liegt.

Zum Thema zugelassene Radlampen ...

Ich selbst habe auch schon diverse Radlampen probiert ... sogar eine angeblich super helle 75 Lux Leuchte von B+M ... leider mit ernüchterndem Resultat was die Helligkeit angeht. Diese Leuchten sind höchstens mit einer effektiven Ausleuchtung von ca. 150-180 Lumen zu vergleichen. Das spricht Bände.

Zusammengefasst ...

Die LED-Taschenlampen sind wohl deshalb NICHT erlaubt, weil diese aufgrund des Rundstrahlers bei falscher Einstellung und falscher Montage den Gegenverkehr blenden können ... und auch werden.  Zugelassene Rad-Lampen sind zwar blendfrei ... aber in den meisten Fällen leider viel zu dunkel. Ich selbst hatte bisher mit einer richtig montierten und eingestellten LED-Taschenlampe bei ca. 500 - 800 Lumen alles gut im Blick und keinerlei Beschwerden.

Meine Empfehlung wäre an dieser Stelle entweder die Convoy S8 oder S2 mit 6 Treiber-Chips - also einer Stromaufnahme von 2,1 Ampere. Oder aber die wahrscheinlich nicht mehr erhältliche ThruNite TN12 (2011-2013). Die TN12 (2014) ist aber auch nicht schlecht. Diese Lampen sind im Kern schön hell und haben eine fürs Radfahren sehr schöne homogen zur Seite hin abfallende Ausleuchtung. Und preislich sind wir hier beim China-Direktimport bei ca. 15 Euro (für die Convoy-Serie)

Gruß Oli

Hallo Tobilie ... (netter Name)

ich selbst habe als bekennender Flashoholic auch lange nach einer hellen und guten Lampe für meine nächtlichen Radfahrten gesucht.

Darf ich zuerst mal fragen, wo Du die Helligkeit von 1500 Lumen her hast ? ... Viele NoName-Firmen schreiben gern mal irgendwelche hohen Lumenzahlen drauf, ohne dass dies wirklich stimmt. Es gibt aber auch tatsächlich Leuchten mit 2 oder 3 nebeneinander liegenden LED welche so rein rechnerisch auf diese Helligkeit kommen.

LED-Taschenlampen unterscheiden sich von Fahrrad-Lampen in der Licht-Abstrahl-Charakteristik. Taschenlampen sind s.g. "Rundstrahler". Das bedeutet, dass diese leider auch immer den gleichen Winkel nach oben abstrahlen wie zur Seite sowie nach unten. Somit kann alles was Dir entgegen kommt dadurch geblendet werden.

Es gibt die Möglichkeit - so hab ich das zumindest gelöst - die Taschenlampe so tief wie möglich am Bremssattel - also dort wo die vordere Bremse am Rahmen befestigt ist - zu montieren. Der Vorteil ist, dass je tiefer die Lampe sitzt, desto weniger kann diese blenden. Also bitte NICHT direkt am Lenker befestigen !!

Zwecks der tatsächlich benötigten Helligkeit habe ich selbst einige Tests gefahren ... im Sinne des Wortes. Meine Meinung ist, dass es einen optimalen Bereich gibt, in welchem Du noch alles vor Dir in den ersten wichtigen 10 Metern gut siehst ... aber nicht zu hell ist um damit den Gegenverkehr und event. sogar Dich selbst durch die eigene Reflexion zu blenden.

Ich bin der Meinung, dass sich die Helligkeit einer LED-Taschenlampe in Höhe der Bremse montiert für eine Geschwindigkeit von max. 30 km/h im Bereich von tatsächlichen 300  bis 1000 Lumen bewegen sollte. Alles war darunter ist macht nicht wirklich anständig hell um alles gut zu sehen. Alles darüber neigt zum Blenden. Mit 150-200 Lumen kann man zwar fahren ohne blind zu sein ... aber ein guter Durchblick sieht anders aus.

Ich selbst fahre so wie beschrieben montiert seit über einem Jahr fast täglich - außer im Winter - durch die Gegend ... und mich hat noch kein einziger Fußgänger, Jogger, oder Radfahrer angesprochen dass ich blenden würde. Ich habe meine Lampe aber deshalb auch so eingestellt, dass diese nicht ins Nirvana leuchtet, sondern der hellste Mittelpunkt des Lichtes auf ca. 5-7 Meter vor mir liegt.

Zum Thema zugelassene Radlampen ...

Ich selbst habe auch schon diverse Radlampen probiert ... sogar eine angeblich super helle 75 Lux Leuchte von B+M ... leider mit ernüchterndem Resultat was die Helligkeit angeht. Diese Leuchten sind höchstens mit einer effektiven Ausleuchtung von ca. 150-180 Lumen zu vergleichen. Das spricht Bände.

Zusammengefasst ...

Die LED-Taschenlampen sind wohl deshalb NICHT erlaubt, weil diese aufgrund des Rundstrahlers bei falscher Einstellung und falscher Montage den Gegenverkehr blenden können ... und auch werden.  Zugelassene Rad-Lampen sind zwar blendfrei ... aber in den meisten Fällen leider viel zu dunkel. Ich selbst hatte bisher mit einer richtig montierten und eingestellten LED-Taschenlampe bei ca. 500 - 800 Lumen alles gut im Blick und keinerlei Beschwerden.

Meine Empfehlung wäre an dieser Stelle entweder die Convoy S8 oder S2 mit 6 Treiber-Chips - also einer Stromaufnahme von 2,1 Ampere. Oder aber die wahrscheinlich nicht mehr erhältliche ThruNite TN12 (2011-2013). Die TN12 (2014) ist aber auch nicht schlecht. Diese Lampen sind im Kern schön hell und haben eine fürs Radfahren sehr schöne homogen zur Seite hin abfallende Ausleuchtung. Und preislich sind wir hier beim China-Direktimport bei ca. 15 Euro (für die Convoy-Serie)

Gruß Oli

Ob es verkehrsrechtlich erlaubt ist weiß ich nicht .. Jedoch kann ich dir sagen, dass ich auch eine handelsübliche Taschenlampe als Beleuchtung am Fahrrad benutze und noch nie ein Problem damit hatte, weder polizeilich noch mit ihrer Funktion