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tasächlich "zu auffahrend"?

gefragt von KrabbeltierKrabbeltier am 17.10.2009 um 10:13 Uhr

Ich habe zu meiner vorherigen Frage ein "Situationsbild" vergessen ,und stelle es hier ein:


Bild/er:

o.K.
sehr an-schaulich?



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Memphisqueen
beantwortet von Memphisqueen am 17. Oktober 2009 10:14
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Was durfte gefahren werden? 80? Dann ist es zu nah...halber Tacho Abstand


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 17. Oktober 2009 10:20
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Geht es um die PKWs auf der linken Spur? Ja, ist ein zu dichtes Auffahren, es gibt Anhaltsmarkierungen im Bezug auf den richtigen, vorgeschriebenen Abstand zwischen den Fahrzeugen, diese ist eindeutig unterschritten, wenn du der Kombifahrer bist, kannst dich mit dem langsamer fahrenden Gemüselaster nicht ausreden, du fährst schon zu gerade und zu weit an dem vorbei hinter dem Vordermann. Eine fast schon nötigende Verkehrslage - im Bezug auf den Vordermann. Sehe dich eher im Hintertreffen geraten...

Kommentar von D77129be1f5b1d1cea994d5cb100c232smallKrabbeltier am 17. Oktober 2009 10:31

Der "Auffahrer" ist der blaue LKW hinter dem "Gemüse...."

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 17. Oktober 2009 10:39

Aha. Bei LKWs stellt sich - wie schon geschrieben - die Frage etwas anderes, der Gesetzesgeber hat die mittlerweile besseren Bremsanlagen der LKWs nicht berücksichtigt. Es ist auf jeden Fall notwendig, genügend Abstand zwischen den LKWs einzuhalten, dass wenn ein Sonntagsfahrer mal Ausweichen und in die Lücke "hineinstoßen" will, immer noch keine Kettenreaktion auslöst. Dummerweise werdet ihr, arme LKW-Fahrer rangenommen, siehe Abstandsgebot. Mein Mitgefühl, hoffentlich kommst Du davon.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 17. Oktober 2009 10:45
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Aus dieser Sicht sieht es so aus, als hätte in linksfahrender keine Chance, einem eventuellen Hinderniss auf seiner Spur zwischen den LKWs auszuweichen, und das wird wohl für die Anhörung ausschlaggebend gewesen sein. Phu, nicht einfach, mein Beistand! LG, Nx


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