Krabbeltier am 17.10.2009 um 10:13 Uhr
Ich habe zu meiner vorherigen Frage ein "Situationsbild" vergessen ,und stelle es hier ein:
Bild/er:

Was durfte gefahren werden? 80? Dann ist es zu nah...halber Tacho Abstand

Geht es um die PKWs auf der linken Spur? Ja, ist ein zu dichtes Auffahren, es gibt Anhaltsmarkierungen im Bezug auf den richtigen, vorgeschriebenen Abstand zwischen den Fahrzeugen, diese ist eindeutig unterschritten, wenn du der Kombifahrer bist, kannst dich mit dem langsamer fahrenden Gemüselaster nicht ausreden, du fährst schon zu gerade und zu weit an dem vorbei hinter dem Vordermann. Eine fast schon nötigende Verkehrslage - im Bezug auf den Vordermann. Sehe dich eher im Hintertreffen geraten...
Krabbeltier am 17. Oktober 2009 10:31 Der "Auffahrer" ist der blaue LKW hinter dem "Gemüse...."
Noergelix am 17. Oktober 2009 10:39 Aha. Bei LKWs stellt sich - wie schon geschrieben - die Frage etwas anderes, der Gesetzesgeber hat die mittlerweile besseren Bremsanlagen der LKWs nicht berücksichtigt. Es ist auf jeden Fall notwendig, genügend Abstand zwischen den LKWs einzuhalten, dass wenn ein Sonntagsfahrer mal Ausweichen und in die Lücke "hineinstoßen" will, immer noch keine Kettenreaktion auslöst. Dummerweise werdet ihr, arme LKW-Fahrer rangenommen, siehe Abstandsgebot. Mein Mitgefühl, hoffentlich kommst Du davon.

Aus dieser Sicht sieht es so aus, als hätte in linksfahrender keine Chance, einem eventuellen Hinderniss auf seiner Spur zwischen den LKWs auszuweichen, und das wird wohl für die Anhörung ausschlaggebend gewesen sein. Phu, nicht einfach, mein Beistand! LG, Nx