Tarifvertrag für "OUTLAW Kinder- und Jugendhilfe"?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Gerd!

Ich weiß nicht genau, was Sie damit meinen.

Wenn Sie jetzt die Lehrer und Erzieher der Einrichtung meinen, dann gibt es keinen Tarif. Meistens werden bei solchen Betrieben Arbeitsverträge geschlossen, die sich an den Tarifen des öffentlichen Dienstes "ANLEHNEN". In diesem Fall wahrscheinlich an den TVÖD. Das heißt, die Verträge sind dem Grunde nach tariffrei, da es sich aber um eine gemeinnützige Gesellschaft handelt, orientiert man sich an den öffentlichen Tarifen. Ist bei den meisten Tendenz-Betrieben so und hier vermutlich auch. Darum in Anlehnung. Steht so auch meistens in den Stellenausschreibungen.

Wenn Sie die Kinder und Jugendlichen meinen, dann gibt's auch da keinen Tarif. Das scheint mir ein ähnliches Konzept zu sein wie die Berufsbildungswerke von Bathildisheim e. V.

Die - nennen wir es mal Entschädigung der Kinder u. Jugendlichen für ihre Arbeit - übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Die Sätze ergeben sich aus dem SGB (Sozialgesetzbuch), aber wo genau, weiß ich auch nicht.

War das hilfreich?

Gruß Navvie

Danke für die Antwort, Navvie!

Ja, ich meinte natürlich Tarifverträge, denen "Outlaw" als Arbeitgeber möglicherweise unterworfen sein könnte (auf die betreuten Kinder und Jugendlichen hatte ich meine Frage nicht bezogen).

Nebenbei: "Outlaw" ist aber sicherlich kein Tendenzbetrieb!

@Familiengerd

Nebenbei: "Outlaw" ist aber sicherlich kein Tendenzbetrieb!<

Das behaupte ich auch nicht, läge aber nahe. Außerdem kann es für die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts von Bedeutung sein.

Kirchliche Rentämter oder Kirchliche Kitas sind z. B. auch Tendenzbetriebe. Der AG kann und darf hier dem AN vorschreiben, dass er der Konfession des AG´s angehört. Tritt ein AN aus der Kirche aus oder wechselt die Konfession, kann das ein Kündigungsgrund sein. Wäre in "normalen" Betrieben ja undenkbar.