hat wer eine Idee wie ich es anstellen kann daß das Tanzcafe bei mir gegenüber endlich ruhiger ist, morgen ist ein werktag und da drüben ist noch immer extrem laut musik obwohl es mitten in der Innenstadt ist ich habe keinen bock mehr ständig die Polizei zu rufen denn die kommen auch nicht weil die Dienststelle die dafür zuständig ist ist ca. 30 km weit weg. Also am besten eine dauerhafte lösung kann ich da selber was machen oder muss ich es dem Vermieter mitteilen daß dieser was unternimmt?

das kannst du über den mieterschutzbund regeln oder über einen fachanwalt für mietrecht - viel erfolg !
Im Bereich Lärm existieren keine einheitlichen Grenz- und Richtwerte und auch keine einheitlichen Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren, vielmehr wird je nach Lärmart bzw. Lärmverursacher unterschieden. Insofern wird beispielsweise der Lärm einer neuen oder wesentlich geänderten Straße nach der „Verkehrslärmschutzverordnung“ (16.Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz – 16.BImSchV) anders ermittelt und bewertet als der Lärm einer Industrieanlage nach der TA Lärm. Zu beachten ist auch, dass neben den Richtwerten auch noch vielfältige Regelungen über Zuschläge (z. B. ja nach Geräuschart für Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit, Informationshaltigkeit und für Ruhezeiten) existieren, die aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht berücksichtigt werden konnten.
Erst wenn du sicher beweisen kannst, das eine dauerhafte Lärmbelästigung von >60dB vorliegt, hat eine Klage vorraussichtlich Erfolg. Die geanuen Richtwerte kannst Du bei dem zuständigen Umweltamt erfragen. Ggf. ist eine Mietminderung möglich, wenn die Lärmbelästigung zum Zeitpunkt des Einzuges noch nicht bekannt gewesen ist.