Tankgeld Azubi

4 Antworten

Wenn du hier von beiden Elternteilen sprichst,die hier Arbeitslosengeld beziehen,dann gehe ich mal davon aus,dass es sich hier um ALG - 2 vom Jobcenter handelt,zumindest noch eine ALG - 2 Aufstockung bezogen wird !

Dann ist es normal das du deinen Eltern zumindest deinen Kopfanteil deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen musst.

Bei 3 Personen würden das 1 / 3 der Warmmiete sein,dazu dann deinen Teil für den Abschlag an Strom für den Haushalt und Kostgeld für deine Verpflegung oder du musst das selber machen.

Deine Fahrkosten könntest du zum Teil geltend machen,wenn du mehr als deine 100 € Grundfreibetrag pro Monat benötigen würdest,um deiner Beschäftigung nachgehen zu können.

Wenn du also mit deinem KFZ - zur Arbeit und zurück fahren musst,dann kannst du pro Kilometer 0,20 € als Pauschale ansetzen,deine KFZ - Haftpflicht muss da auch berücksichtigt werden.

Es wird aber sicher geprüft,ob du diese Strecke auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit zurück legen kannst,würde das dann billiger kommen,dann würde nur das berücksichtigt.

Angenommen du fährst jeden Tag hin und zurück dieses 40 km,das würden dann in der Woche 200 km und im Monat ca.800 km ergeben.

Du könntest also theoretisch 0,20 € x 800 km nehmen = 160 € ansetzen und davon würdest du min.60 € zusätzlich bekommen,weil diese auf jeden Fall über deinem Grundfreibetrag von 100 € liegen,die genau für solche Aufwendungen gedacht sind.

eigentlich dürfte mrkingkong keinen Freibetrag haben, da er ja kein ALG II bekommt. Er is ja nach §7 Abs. 5 SGB II von Leistungen ausgeschlossen.

Allerdings dürfte das JC den Eltern auch nur bei Bedarfsüberschreitung das Kindergeld bei den Eltern abziehen, weswegen er das ja theoretisch auch noch für Fahrten haben könnte....

@Nemainn

Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB - ll gilt nicht,wenn das Kind im Haushalt der bedürftigen Eltern lebt und unter 25 ist !

Demnach stehen ihm dann auch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu,die ihm nach § 11 b SGB - ll zustehen.

Das Kindergeld darf nur bei den Eltern angerechnet werden,wenn er dieses nicht selber zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt.

Ob er es aber benötigt oder nicht,dass entscheidet ja erst das Jobcenter,nachdem er bzw. die Eltern seine Aufwendungen für den Ausbildungsweg angegeben und ggf. nachgewiesen haben.

Wird das nicht gemacht,dann geht das Jobcenter davon aus,dass die 100 € Grundfreibetrag diese anfallenden Kosten decken.

Du bekommst doch sicher von Deinem Arbeitgeber auch Geld. Davon solltest Du Deine Fahrtkosten bezahlen. Es ist völlig normal, dass Du Deinen Eltern etwas von Deinem Einkommen abgibst, immerhin wohnst Du ja auch da.

40 km könntest du mit einer Monatskarte günstiger fahren. Wie man zur Arbeit kommt, ist das eigene Problem. Nur eine km-Pauschale kannst du geltend machen. da du aber wahrscheinlich gar keine Steuern zahlst, kannst du nur diese Kosten als Verlustvortrag in die nächsten Jahre mit nehmen.

Probier mal ob du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bekommen kannst.