Mariposa68 am 11.09.2009 um 11:06 Uhr
Bezugnehmend auf: http://www.gutefrage.net/frage/tagesmutter-schlaeft-1
Was passiert, wenn die Tagesmutter (Nachbarin) schläft, der Sohn (9) und das Tageskind (4) bei uns spielen und was passiert?
Wer wird dann zur Verantwortung gezogen?

Ruf doch mal anonym beim JA am, NUR um mal zu fragen. Da müssten die ja eigentlich Auskunft geben, auch ohne dass du deinen Namen nennst.
Geht ja nur um die Infos.
Der Sachverhalt klingt jetzt natürlich schon etwas anderst! Wenn du die Kinder reinlässt und sie bei euch spielen, dann hast m.E. du die Aufsichtspflicht!
Wenn die Kinder sich wegschleichen und die Nachbarin das nicht mitbekommt, weil sie schläft und die Kinder z.B. heimlich bei euch im Garten sind, dann sollte die Aufsichtspflicht bei der Tagesmutter liegen.
Mariposa68 am 11. September 2009 11:09 Sollte oder ist das so?
Ich kann es nicht 100%ig sagen. Auf jeden Fall macht die Tagesmutter Ihren Job nicht richtig und wird für Ihre Aufsicht bezahlt, die sie nicht wahrnimmt. Du müßtest das unbedingt mit Ihr und u.U. auch den Eltern des Tageskindes klären.

Hast du eigentlich am Freitag noch angerufen??? =:o)
Mariposa68 am 14. September 2009 09:21 nein. Ich warte noch etwas ab.

was ist denn jetzt eigentlich richtig? es weicht jetzt aber ganz gewaltig von deiner ersten frage ab. bin schon auf deine nächste frage gespannt.kann nicht verstehen, daß du aufpasst und die schlafende schönheit das geld kassiert.wenn bei dir etwas passiert, kriegst du richtige probleme
Mariposa68 am 11. September 2009 11:15 Soooooooo abweichend ist die gar nicht.
ich mach mir halt Gedanken und ob das alles so rechtens ist :-(
kochstuebchen am 11. September 2009 11:18 du darfst ohne erlaubnis der eltern die kinder gar nicht in deine wohnung lassen
kochstuebchen am 11. September 2009 11:20 wenn das kind bei dir stolpert und sich das genick brechne sollte, machst du dich auch strafbar, genau wie die tagemutter.

Normalerweise werden die Erwachsenen zur Verantwortung gezogen, die die Kinder im auge haben müssten. Wenn du weißt, dass sie bei euch spielen und du weißt, dass sich sonst niemand drum kümmert, hast du die Aufsichtspflicht. Wenn du die nicht willst, must du die eigentliche Aufsichtsperson darauf hinweisen, damit sie entsprechend reagieren kann.
Mariposa68 am 11. September 2009 11:13 Dann schicke ich die Kinder lieber wieder weg :-(
ShaneMcCutcheon am 11. September 2009 11:17 Die Kinder können doch nichts dazu. Laß sie bei euch spielen und sag es der Tagesmutter, dass du keine Vertantwortung übernehmen wirst. Dann muss sie notfalls dafür sorgen, dass die Kinder nicht bei euch spielen oder sie im Auge behalten. Aber ich würde auch den Eltern diese Zustände erzählen, damit die Kinder eine verantwortungsvolle Ausfsichtsperson bekommen.
kochstuebchen am 11. September 2009 11:22 wo gibt es so etwas, daß die tagesmutter fürs schafen geld kassiert und andere die arbeit machen.
ShaneMcCutcheon am 11. September 2009 11:23 Das gibt es leider häufiger, als man sich vorstellen mag.

Das Tageskind darf gar nicht bei Dir sein (meiner Meinung nach). Du hast weder einen Vertrag noch die Aufsichtsplicht. Die Tagesmutter darf die nicht auf Dich abwälzen oder übertragen. Das dürfen nur die Erziehungsberechtigten. Die Eltern werden die Tagesmutter zur Verantwortung ziehen und diese wird versuchen das an Dich durchzureichen. (wieder eine Vermutung - ich kenne die Tagesmutter ja nicht). Aber eine Tagesmutter die schläft macht ihren Job nicht. Wenn Du freiwillig die Verantwortung für das Kind übernimmst wirst Du wahrscheinlich aber auch offiziell zur Haftung herangezogen. So wäre es ja auch, wenn ich auf das Kind meiner Nachbarin aufpassen würde.
Mariposa68 am 11. September 2009 11:12 Dann werde ich sie wohl nicht wieder zu uns lassen und sie lieber wieder wegschicken.

Deezy am 11. September 2009 11:11 sag ich doch.

rede mal mit den eltern des kindes, was das soll, frage ist auch, warum die kleine bei euch spielt.
Mariposa68 am 11. September 2009 11:10 bei uns ist es halt schöner ;-)
Ne, das machen die nicht anonym.
Also wenn ich von unserem JA nur ne Auskunft will muss ich da nich meinen Namen angeben.
Will ja nix melden, sondern nur was wissen.