kuemmel am 18.08.2008 um 21:11 Uhr
Ich würde gerne meinen einfachen Tacho gegen einen neuen mit Drehzahlmesser tauschen da der umbau bei meinem Auto recht einfach ist und der bereits für Drehzahlmesser vorbereitet ist, er muss also nur "angeschlossen" werden. Nun hab ich leider 70.000km auf dem Tacho und der neue 11.000. Und jetzt? Darf ich den Einbauen, kann ich den orginal KM stand irgendwo eintragen oder so?! Ich frage nur mal Interessehalber, hab den Tacho noch nicht gekauft ist nur eine Überlegung

wenn du beim verkauf darauf hinweist das der Tacho neu ist dann ist das meines wissens nach nnicht illegal oder verboten

sicher kannst du ihn austauschen musst es aber bei verkauf äußern...sonst wäre es Betrug! Tachos können auch kaputt gehen, da muss ja dann auch ein neuer her!

Zunächst einmal darfst Du den Tacho einbauen, vorausgesetzt er ist dafür geeicht. Beim Verkauf mußt Du natürlich auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer hinweisen.

Du kannst ihn problemlos einbauen. Nur beim verkaufen des Autos musst Du den tatsächlichen Kilometerstand angeben wenn es gewünscht wird. Machst Du das nicht ist es Betrug. Eine "Eintragung" ins Serviceheft kannst Du selber machen.
Wenn du den alten Tachostand notierst und später mal einem Verkäufer die Tatsachen mitteilst, ist das ok.

bei Verkauf des Autos eine rechtlich wirksame Aussage machen, dass dies der Zweittacho ist under tatsächliche Kilometerstand.
Heutzutage kann man ja den alten Tacho kurz ablichten und als Foto mit beileigen..ist zumindest sehr fair
alles andere wäre Betrug und ist strafbar