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t-com anschluss mit 8?

gefragt von ThyraThyra am 28.02.2008 um 23:00 Uhr

als ich 8 jahre war (heute 25 jahre) hat eine freundin von meiner mama ein telefonanschluss über mein name uns legen lassen (sie hat bei uns gewohnt). heute hab ich ein brief von einem inkassodienst erhalten. die fordern 576€! ich hab da natürlich sofort angerufen. die sagen mir das ich das jetzt zahlen soll und wenn ich mich dafür nicht verantwortlich fühle, soll ich die freundin meiner mama wegen betrug anzeigen. mal davon abgesehen das sie verstorben ist, wie soll ich jetzt am besten vorgehen?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. Februar 2008 23:05
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Ist jetzt Grimm's Märchenstunde? Seit wann wartet die Telekom 17 Jahre, bevor sie Forderungen eintreibt. Lass' Dir was Besseres einfallen.

Kommentar von Simple_avatar3smallThyra am 28. Februar 2008 23:10

ich mein das vollkommem ernst! das ist kein schmarn. auf solche super-antworten kann ich wohl verzichten. und das es eigentlich verjährt ist, ist mir selbst klar! wollt ja auch wissen, wie ich am BESTEN da vorgehen soll? und nicht was ihr von meiner frage hält! ist nun mal so, kann das ja auch nicht ändern!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. Februar 2008 23:14

Wenn Du Dir der Verjährung bewusst bist, dann wird Deine Frage noch seltsamer.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Februar 2008 23:23

Ist für mich auch völlig unglaubwürdig. Warum schließt jemand einen Vertrag auf den Namen eines 8jährigen Kindes ab? Und warum sollte die Telekom auf so etwas eingehen? Und ein Inkassobüro meldet sich nicht "auf einmal" nach 17 Jahren. Die kennen die Verjährungsfristen genau und melden sich alle paar Jahre bei dir, um die Verjährung zu unterbrechen.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 28. Februar 2008 23:26

Inkassobüros betreiben auch die Einziehung bereits titulierter Forderungen. Und die verjähren erst nach 30 Jahren.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. Februar 2008 23:28

stimmt schon, aber von dem Titel erfährt man ja auch.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Februar 2008 23:32

Eben, und vor dem Titel darf man sich noch zu der Sache äußern.

Kommentar von Simple_avatar3smallThyra am 28. Februar 2008 23:34

warum der vertrag auf mein name abgeschlossen worden ist, ist MIR klar, aber für meine frage unwichtig! mein geburtsdatum wurde selbstverständlich verschönt. soweit ich es weiß wurde der anschluss per telefon bestellt. was ich nicht weiß, ist wie das mit der unterschrift lief. obwohl ich mein anschluss auch per telefon bestellt habe und per fax den vertrag zurück geschickt habe.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 28. Februar 2008 23:37

da hat man einfach deinen Namen druntergeschrieben (unter den Vertrag)und so lange gezahlt wurde hat keiner mehr nachgefragt.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 28. Februar 2008 23:44

du könntest die Vorlage der Vollmacht verlangen die die Firma zum Einzug berechtigt,diese muß dir vorgelegt werden.Auf Grund des großen Zeitraums von 17 Jahren,ist davon auszugehen das der Forderungstitel schon mehrfach weiterverkauft wurde.Wenn sie keine Vollmacht haben,wärs weg mit der Forderung,du darfst aber keinesfalls irgendwelche Teilzahlungen leisten.


sheewa
beantwortet von sheewa am 28. Februar 2008 23:10
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Sofort zum Anwalt und das Schreiben vom Inkassobüro gleich mitnehmen. Das ist so verworren das da ja fast keiner Durchblickt.

  • Wie kann man auf ein 8 Jähriges Kind einen Telefonvertrag abschließen?

  • Wer hat den da unterschrieben?

  • Außerdem verstößt der Vertrag gegen die guten Sitten!

Der Vertrag ist meines Wissens Nichtig da Du als 8 Jähriger nicht geschäftsfähig bist.

Geh wie gesagt so schnell wie möglich zum Anwalt, er kann Dir genau sagen was Sache ist. Es sollte einer sein der sich mit solchen Sachen auskennt (Spezialisiert wie zB. Vertragsrecht), steht in den Gelben Seiten.

Kommentar von Simple_avatar3smallThyra am 28. Februar 2008 23:13

danke!

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 28. Februar 2008 23:13

Sie muss da zu gar keinem Anwalt. Die Sache ist, wenn sie stimmt, schlicht verjährt.

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 28. Februar 2008 23:27

das kommt noch dazu


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 28. Februar 2008 23:03
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Der Vertrag ist nichtig, da du mit 8 nicht geschäftsfähig warst und deine Mutter hätte den Vertrag mit unterschreiben hätte müssen. Ausserdem ist das alles sehr unglaubwürdig, da die Telekom keine Verträge mit Achtjährigen macht.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 28. Februar 2008 23:06
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Der Vertrag und die Kosten sind vor 17 Jahren entstanden ???

Da greift doch ne Verjährungsfrist.

Oder was erzählst Du uns hier für ein Schmarrn?

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 28. Februar 2008 23:25

Wenn die Forderung schon tituliert ist, verjährt sie erst nach 30 Jahren.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 29. Februar 2008 08:48

Davon war in der Frage allerdings keine Rede.


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 29. Februar 2008 09:02
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Mit acht Jahren bist Du nicht geschäftsfähig. Da der eigentliche Vertragspartner nicht mehr lebt, geht die Telekom leider leer aus.





medicangel
beantwortet von medicangel am 28. Februar 2008 23:26
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ich denke mal das die Freundin deiner Mutter einfach dein Geburtsdatum etwas beschönt hat,da dieses Schreiben vom Inkassodienst kommt,besteht die Möglichkeit das dies eine titulierte Forderung ist,damit wäre nichts verjährt.Wenn du denen die Sachlage erklärst und sagst das wohl ein falsches Geburtsdatum benutzt wurde und auf Grund dessen das du bei der Beauftragung erst 8 Jahre warst und die damalige Antragstellerin bereits verstorben ist,dürfte sich das ganze schnell aufklären.

Kommentar von 1a5789ccccd7ff54fa95a4aa6495c1e1smallBrynhild am 28. Februar 2008 23:59

Ja, so denke ich auch.


Brynhild
beantwortet von Brynhild am 29. Februar 2008 00:01
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Ich würde erst mal einen Brief an das Inkossobüro schreiben und sie auffordern, die Sachlage erneut zu prüfen. Oftmals lößt sich das dann schon in Rauch auf. Der Gang zum Anwalt kostet nämlich immer Zeit und Geld. Er kann dann getan werden wenn sich das Inkassobüro quer stellt.




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