als ich 8 jahre war (heute 25 jahre) hat eine freundin von meiner mama ein telefonanschluss über mein name uns legen lassen (sie hat bei uns gewohnt). heute hab ich ein brief von einem inkassodienst erhalten. die fordern 576€! ich hab da natürlich sofort angerufen. die sagen mir das ich das jetzt zahlen soll und wenn ich mich dafür nicht verantwortlich fühle, soll ich die freundin meiner mama wegen betrug anzeigen. mal davon abgesehen das sie verstorben ist, wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Ist jetzt Grimm's Märchenstunde? Seit wann wartet die Telekom 17 Jahre, bevor sie Forderungen eintreibt. Lass' Dir was Besseres einfallen.

Sofort zum Anwalt und das Schreiben vom Inkassobüro gleich mitnehmen. Das ist so verworren das da ja fast keiner Durchblickt.
Wie kann man auf ein 8 Jähriges Kind einen Telefonvertrag abschließen?
Wer hat den da unterschrieben?
Außerdem verstößt der Vertrag gegen die guten Sitten!
Der Vertrag ist meines Wissens Nichtig da Du als 8 Jähriger nicht geschäftsfähig bist.
Geh wie gesagt so schnell wie möglich zum Anwalt, er kann Dir genau sagen was Sache ist. Es sollte einer sein der sich mit solchen Sachen auskennt (Spezialisiert wie zB. Vertragsrecht), steht in den Gelben Seiten.

Der Vertrag ist nichtig, da du mit 8 nicht geschäftsfähig warst und deine Mutter hätte den Vertrag mit unterschreiben hätte müssen. Ausserdem ist das alles sehr unglaubwürdig, da die Telekom keine Verträge mit Achtjährigen macht.

Der Vertrag und die Kosten sind vor 17 Jahren entstanden ???
Da greift doch ne Verjährungsfrist.
Oder was erzählst Du uns hier für ein Schmarrn?
vollyhn am 28. Februar 2008 23:25 Wenn die Forderung schon tituliert ist, verjährt sie erst nach 30 Jahren.
boriswulff am 29. Februar 2008 08:48 Davon war in der Frage allerdings keine Rede.

Mit acht Jahren bist Du nicht geschäftsfähig. Da der eigentliche Vertragspartner nicht mehr lebt, geht die Telekom leider leer aus.

ich denke mal das die Freundin deiner Mutter einfach dein Geburtsdatum etwas beschönt hat,da dieses Schreiben vom Inkassodienst kommt,besteht die Möglichkeit das dies eine titulierte Forderung ist,damit wäre nichts verjährt.Wenn du denen die Sachlage erklärst und sagst das wohl ein falsches Geburtsdatum benutzt wurde und auf Grund dessen das du bei der Beauftragung erst 8 Jahre warst und die damalige Antragstellerin bereits verstorben ist,dürfte sich das ganze schnell aufklären.
Brynhild am 28. Februar 2008 23:59 Ja, so denke ich auch.

Ich würde erst mal einen Brief an das Inkossobüro schreiben und sie auffordern, die Sachlage erneut zu prüfen. Oftmals lößt sich das dann schon in Rauch auf. Der Gang zum Anwalt kostet nämlich immer Zeit und Geld. Er kann dann getan werden wenn sich das Inkassobüro quer stellt.
ich mein das vollkommem ernst! das ist kein schmarn. auf solche super-antworten kann ich wohl verzichten. und das es eigentlich verjährt ist, ist mir selbst klar! wollt ja auch wissen, wie ich am BESTEN da vorgehen soll? und nicht was ihr von meiner frage hält! ist nun mal so, kann das ja auch nicht ändern!
Wenn Du Dir der Verjährung bewusst bist, dann wird Deine Frage noch seltsamer.
Ist für mich auch völlig unglaubwürdig. Warum schließt jemand einen Vertrag auf den Namen eines 8jährigen Kindes ab? Und warum sollte die Telekom auf so etwas eingehen? Und ein Inkassobüro meldet sich nicht "auf einmal" nach 17 Jahren. Die kennen die Verjährungsfristen genau und melden sich alle paar Jahre bei dir, um die Verjährung zu unterbrechen.
Inkassobüros betreiben auch die Einziehung bereits titulierter Forderungen. Und die verjähren erst nach 30 Jahren.
stimmt schon, aber von dem Titel erfährt man ja auch.
Eben, und vor dem Titel darf man sich noch zu der Sache äußern.
warum der vertrag auf mein name abgeschlossen worden ist, ist MIR klar, aber für meine frage unwichtig! mein geburtsdatum wurde selbstverständlich verschönt. soweit ich es weiß wurde der anschluss per telefon bestellt. was ich nicht weiß, ist wie das mit der unterschrift lief. obwohl ich mein anschluss auch per telefon bestellt habe und per fax den vertrag zurück geschickt habe.
da hat man einfach deinen Namen druntergeschrieben (unter den Vertrag)und so lange gezahlt wurde hat keiner mehr nachgefragt.
du könntest die Vorlage der Vollmacht verlangen die die Firma zum Einzug berechtigt,diese muß dir vorgelegt werden.Auf Grund des großen Zeitraums von 17 Jahren,ist davon auszugehen das der Forderungstitel schon mehrfach weiterverkauft wurde.Wenn sie keine Vollmacht haben,wärs weg mit der Forderung,du darfst aber keinesfalls irgendwelche Teilzahlungen leisten.