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suspendierung

gefragt von evelyn47 am 13.09.2008 um 10:57 Uhr

Hallo,

ich wurde ohne Grund von der Arbeit suspendiert. (Mobbing) Was kann ich unternehmen, wird man trotzdem weiterbezahlt?

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Suspendierung x 1

hajottka
beantwortet von hajottka am 13. September 2008 10:58
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Das ist ein bisschen zu wenig für nen echten Tipp!


anonym
beantwortet von Lissa am 13. September 2008 11:07
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Es gibt etliche Mobbing-Foren, in denen man dir sicher weiterhelfen kann.

http://forum.mobbing-zentrale.de/

Ich meine natürlich Foren für Mobbing-Opfer ;-)


szuki
beantwortet von szuki am 13. September 2008 11:05
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so ohne weiteres kann man nicht freigestellt werden,muß schon einen Grund geben.Habe das bei meiner Tochter erlebt.Gehalt wurde nicht weitergezahlt,sofort einen Anwalt nehmen.Wenn du kein Geld hast dann bekommst du Prozesskostenhilfe die du beim zuständigen Amtsgericht wo du wohnst Beantragen mußt oder dein ausgewählter Anwalt erledigt das.


Tremor
beantwortet von Tremor am 13. September 2008 11:05
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ziemlich dürftig beschrieben, aber vielleicht hilft dir dieses http://www.ratgeberrecht.eu/arbeitsr-aufsaetze/mobbing-am-arbeitsplatz.html


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 13. September 2008 11:00
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Ohne weitere Angaben zum Sachverhalt kann man dir nur ganz allgemein den Rat geben, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 13. September 2008 11:00
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Wenn du in deiner Firma das Gefühl hast gemobbt zu werden, solltest du das mit deinem Chef besprechen. Sollte er dich mobben, sollest du einen anwalt einschalten. Der wird ihm schon das richtige schreiben.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 13. September 2008 10:59
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Betriebsrat aufsuchen, und zwar schnell. Wenn kein BR vorhanden sofort zum Anwalt. Meine das bei suspendierung kein Gehalt bezahlt wird, bin aber nicht ganz sicher


anonym
beantwortet von MarianneW am 13. September 2008 10:59
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Prinzipiell hast du deinen Job ja noch, also bekommst du auch weitehrin Geld. Haarig wird es jedoch, wenn Du nur tageweise eingeteilt wurdest bzw nur Geld verdient hast, wenn du gebraucht wurdest - dann wird es natürlich schwierig wenn dich niemand mehr einteilt...

Ansonsten müsstest du ein wenig mehr dazu schreiben - immerhin hat dich ja wohl ein Vorgesetzter nach Hause geschickt.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 13. September 2008 10:58
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wehren! ggfls. vors arbeitsgericht. du wirst in der regel unbezahlt freigestellt

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 13. September 2008 11:00

Nein, Du hast sogar ein Recht auf Beschäftigung!


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