Hallo. Habe Suchanzeige für Wohnung aufgegeben. Hat sich Mieter gemeldet der Nachmieter sucht. Haben uns Wohnung angeschaut. Der Nochmieter hat uns die Adresse der Hausverwaltung gegeben für alles weitere zu klären. Nun war das ein Makler. Ist das Rechtes, das wir nun Maklergebühr zahlen müssen, obwohl der Nochmieter auf unsere Anzeige geantwortet hat und nicht andersrum? Hoffe auch positive Nachrichten.
Lg Micha

Wenn der Hausverwalter auch Makler ist und seine Objekte über die Hausverwaltung "vermakeln" will, macht er sich Strafbar.
LG....strick

Wenn der Makler gleichzeitig der Hausverwalter ist, ist jedenfalls unter diesen Umständen keine Maklergebühr fällig.
Wenn der Vormieter an den von ihm oder seinem Vermieter beauftragten Makler verwiesen hat, wird's komplizierter. Die Rechtsprechung ist hier nicht sehr einheitlich, zumal hier nähere Umstände zu klären wären.
Ja, der Nochmieter hatte uns die Adresse der Hausverwaltung gegeben, mit dem Hinweis, das sie sich nicht sicher sind ob Maklergebühren anfallen, was sie aber nicht glauben, da sie sich ja auf meine Anzeige gemeldet hatten
Wenn der Makler keinen weiteren Auftrag von Dir zur Wohnungsvermittlung erhalten: Wozu?? Ist er der Besitzer, sind die vertragl. Modalitäten seine Sache und er kann dafür nehmen, was irgendwer bereit ist zu zahlen.
Nee er hatte keine Auftrag von mir. Ich suche ja eine Wohnung und hab deshalb die Wohnungssuchanzeige aufgegeben. Ich versteh nicht, warum ich Maklergebühr bezahlen soll, da sich doch der Nochmieter bei mir gemeldet hat, das er einen Nachmieter sucht.

Du hast die Wohnung nicht durch eine Vermittlungstätigkeit eines Maklers gefunden, daher kann dieser auch nichts in Rechnung stellen.
Oh man, ich hoffe das du Recht hast. Wir wollten unbedingt die Wohnung. Aber die Maklergebühr ist einfach nicht mehr drin.
raubkatze am 15. Juli 2008 19:28 Lies auch stricklis Antwort! Darauf kannst Du den Makler festnageln. Du kannst z.B. behaupten, daß der Umzug über den Arbeitgeber abgerechnet wird (berufsbedingter Umzug) und dann brauchst Du eine schriftliche Bestätigung des Maklers, daß er nicht Eigentümer ist. Hier muß er passen... LG Katze
Merci nochmal. Werden bei dem Makler nochmal anklopfen. :-)
Das mit dem berufsbedingten Umzug wird nich klappen, denk ich mal, da mein Lebensgefährte Selbständig ist. Seufz keine Ahnung wie das funktioniert. Grins, merk grad mal wieder, das ich von so Sachen wenig Ahnung hab...
raubkatze am 15. Juli 2008 19:42 Was Dein Mann wirklich beruflich macht, geht einen Makler nichts an! Da darfst Du ruhig ein bisschen phantasievoll vorgehen! Sag, er ist Beamter! LG Katze
Lach das mit dem fantasievoll kommt leider zu spät, das haben wir in der Selbstauskunft leider schon angegeben
raubkatze am 15. Juli 2008 20:03 Das mit der Selbstauskunft habe ich oben schon gelesen! So etwas füllt man nicht blauäugig aus! Besser sogar: Man füllt es gar nicht aus! LG Katze
ihr habt euch ja direkt an die hausverwaltung gewendet. selbst wenn die hausverwaltung auch als makler tätig ist, darf sie für selbstverwaltete objekte weder eine maklergebühr noch eine verwaltungsgebühr erheben. dieses ist nach dem wohnungsvermittlungsgesetz nicht zulässig. das man eine selbstauskünft ausfüllt und unterschreibt ist ganz normal, daran darf aber keinesfalls eine maklerbeauftragung gekoppelt sein. macht euch nicht soviel gedanken, wird schon.
Danke für die vielen Antworten :-) Wir werden uns den Makler nochmal vorknüpfen. Wenn er auf die Maklergebühr besteht, haben wir halt Pech gehabt, müssen wir weitersuchen.

ich sehe das auch so wie ihr, der Kollege Makler hätte euch eindeutig darauf hinweisen müssen, das seine Leistung kostenpflichtig ist , davon abgesehen, das er mit Anzeige und Neumieter nochts zu tun hatte..
Eine Hausverwaltung darf auf keinen Fall makeln. Sie macht sich so strafbar. Eine geringe Bearbeitungsgebühr (nicht Maklergebühr) darf sie erheben.