Hallo!
Muss man als Radfahrer immernoch "das rechte Drittel der Fahrspur" befahren oder ist man mittlerweile Vollwertiger Verkehrsteilnehmer wie z.B. auch Motorradfahrer?
Hier gehts nicht um Spekulation sondern die gesetzliche Lage.
§2(2) der Straßenverkehrsordnung:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren

Wie soll denn ein Radfahrer ein gleichwertiger Verkehrsteilnehmer sein? Ein Radfahrer kann doch noch nicht mal die Geschwindikeit halten?
Das heißt, fährt ein Radfahrer auf derselben Spur wie ein Auto, na , was passiert dann? - Er blockiert den ganzen Verkehr.
Also was ist er dann? Ein Verkehrshindernis.
Ein Radfahrer hat rechts zu fahren und den Verkehr nicht zu behindern.
moon73 am 5. Oktober 2009 10:40 Wie oben geschrieben gehts hier um die klare, gesetzliche Lage. Nicht um Dein Wunschdenken! Und: Ich bin mit dem Rad gsnz sicher schneller als Du mit Deinem Auto!
Ein Radfahrer behindert den Verkehr nicht, er IST Teil des Verkehrs!
moon73 am 5. Oktober 2009 10:48 guterrat: Es sind Tatsachen und KEIN Wunschdenken, bitte lies doch mal den entsprechenden § der STVO :
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Und:
§1 Grundregeln
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Fazit:
Ein Radfahrer der die Fahrbann mittig nutzt behindert logischerweise immer den fließenden Verkehr, habe bisher noch keine Fahrradfahrer erlebt, der 50 kmh schnell fährt. Und: weit rechts bedeutet nun mal , am rechten Fahrbahnrand .
Du lebst im falschen Jahrtausend" In den tausend Jahren die nur zwölf dauerten, war eine wertende Betrachtung der Menschen tatsächlich vorherrschend. In der modernen Demokratie wertet das Gesetz gerade nicht.
Im übrigen blockieren nicht Radfahrer den Verkehr sondern Autofahrer. Auch ist das Rad auf vielen Strecken nicht langsamer als das Auto.

Du musst rechts am Rand fahren. Auch dann bist du ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer.
Woher nimmst Du die Info "...musst rechts am Rand fahren"?
moon73 am 5. Oktober 2009 10:54 Aus der STVO , die solltest du ruhig mal durchlesen.
Die richtige Antwort wäre hier "§2".
primusvonquack am 5. Oktober 2009 19:12 Warum fragst du eigentlich, wenn du die Antwort kennst???
Das Gesetz wertet nicht und man musste als Radfahrer noch nie im rechten Drittel des Fahrstreifens fahren. In alten Versionen der StVO gab es noch ein Floskel für Radfahrer äusserst rechts zu fahren, aber schon seit vielen Jahren wird beim rechtsfahrgebot nicht mehr zwischen den verschiedenen Fahrzeugen unterschieden. Ist man also nicht weiter links als der restliche Verkehr sollte es niemanden geben, der diese Linie beanstandet.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, sollte ein Teil der Fahrbahn mit einer gestrichelten Liinie abmarkiert sein, so gibt es Stimmen die behaupten, für diesen Bereich bestehe eine Benutzungspflicht für Radfahrer.
Dein Verhalten hier Andere vorzuführen ist ziemlich doof.
radfahrer haben auf dem radweg zu fahren
Das ist nicht nur keine Antwort auf meine Frage, dass ist auch noch schlichtweg Falsch!
moon73 am 5. Oktober 2009 10:37 Das ist schlichtweg richtig: Radfahrer müssen den Radweg benutzen, wenn einer vorhanden ist!
zitat moon73: Radfahrer müssen den Radweg benutzen, wenn einer vorhanden ist!
--> Wenn keine Ahnung: finger stillhalten!
...und mal angenommen, es gäbe eine Straße ohne Radweg...?!
moon73 am 5. Oktober 2009 10:50 guter rat: tust du nur so oder bist du wirklich so du...??
Ist kein Radweg vorhanden, muß der Radfahrer die Fahrbahn benutzen, ist der Radweg blockiert , muß der Radfahrer die Fahrbahn benutzen.
Wortwörtlich StVo §2:
Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Bist du wirklich so..?!
"Radfahrer müssen nur noch die Radwege benutzen, die durch blaue Radweg-Schilder gekennzeichnet sind. Sonst können Radfahrer wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen."
Wer sowas nicht weiss sollte den Führerschein abgeben!
hauptsache der herr fahrradfahrer weiss wie er die autos am besten nötigen kann.....
Hauptsache, der Herr Internetuser schreibt nicht übers Thema sondern unterstellt hier Nötigung. Es gibt Gesetze in diesem Land ist das so schwer?!
Du darfst niemanden behindern. Wenn Du als Radfahrer aussen rechts fährst, tust Du das nicht.
ZuerstmAL MUSS ich 1,5 Meter Abstand lassen zu den parkenden Autos, da fühlen sich einige Autofahrer schon behindert.
Ich hab doch extra geschrieben, dass es NICHT UM SPEKULATION geht sondern einfach um die gesetzliche Lage!!!!
Das ist keine Spekulation. Du musst keine 1,5 Meter Abstand zu parkenden Autos einhalten, wie kommst Du denn darauf?
Gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand. Den muss jeder einhalten, auch wenn man z.B. an nem Fahrrad vorbeifährt...
Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muß so bemessen sein, daß den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95).
1,5 Meter erscheinen mir zu viel.
Hier ist auch noch eine Seite, mit vielen Infos:
Der MINDEST-Sicherheitsanstand wurde von 1m auf 1,5m erhöht. Steht Dir frei, mehr Abstand zu halten..

Ja, so sollte das sein.
peterkaosa am 5. Oktober 2009 10:21 Beanstandet ;-)
Auf eine Frage mit entweder-oder-Charakter kann man nicht mit "Ja" antworten
Mariposa68 am 5. Oktober 2009 10:23 lach
So ist es, ein Blick in die StVo klärt alles .
Wieso? Hastes endlich geschafft, reinzugucken? ;-)