gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


StVo Das Durchschlängeln mit dem Motorrad

gefragt von Felix820Felix820 am 11.09.2008 um 19:29 Uhr

Hallo,

ich las gerade eben dass es erlaubt sei mit dem Motorrad zwischen stehenden (zB im Stau) Autos durchzufahren. Angeblich stehe dies auch in der Stvo.

Stimmt das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34831)
Motorrad (1733)
StVo (277)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


kitzkibowski
beantwortet von kitzkibowski am 11. September 2008 19:34
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein. aber die polizei ist da oft nachsichtigt.

denn: wir (motorradfahrer) haben nunmal keine klimaanlage und partickelfilter.

liebe PKW-fahrer stellt euch mal 30 minuten und mehr in einem lederanzug bei 30°C in die sonne. also nachsicht bitte.

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 11. September 2008 19:38

ja und wenn man nur luftkühlung im bike hat isses auch shit rumzustehen

Kommentar von A2e1223e3fa46d841e0ba9c1f7fc910asmallHawes am 11. September 2008 20:28

DH


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 11. September 2008 19:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 11. September 2008 19:31

sehe ich nämlich auch so


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 11. September 2008 19:33
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist es nicht, aber es wird tolleriert. Selbst in der Fahrschule sagen die Fahrlehrer "das ist nicht richtig, aber es ist üblich"


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 11. September 2008 19:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist so, du darfst im stau langsam zwischen den autos durch fahren wenn du damit keinen behinderst! 100%


Mellimaus22
beantwortet von Mellimaus22 am 11. September 2008 19:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das glaube ich nicht , das ist ja eine gefährliche Aktion ist was manche Biker da machen !

Kommentar von Simple_avatar2smallkitzkibowski am 11. September 2008 19:38

das ist bei stehendem verkehr keine "gefährliche aktion", wenn die autofahrer daraus -durch vorsätzliche behinderung- keine "gefährliche aktion" machen würden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. September 2008 19:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, das steht nicht drin und man warnt ja auchimmer wieder und kann u.U. ein hübsches Verwarnungsgeld kosten


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.