Sturmböe schlägt Beifahrer Türe auf (Benzinklausel)

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Hallo,

die Frage, wer nun für die Regulierung zuständig ist, ist i.d.T. im vorliegenden Fall nicht ganz einfach zu beantworten.

Hierzu ist es wichtig, sich erst einmal der Schuldfrage zu widmen. Konkret also: "Ist der Beifahrer hier für den Schaden am geparkten Fahrzeug verantwortlich?"

Die Antwort hängt entscheidend von den genauen Umständen vor Ort ab. Soll heißen: Hätte der Beifahrer aufgrund der herrschenden Wetterverhältnisse mit dem Auftreten von so starken Sturmböen rechnen müssen und daher eine erhöhte Sorgfalt beim Öffnen der Tür walten lassen müssen (fester zupacken!)? Oder trat die Sturmböe so überraschend auf, dass die üblicherweise anzulegende Sorgfaltspflicht ansonsten erfüllt war?

Im ersten Fall kann man u.U. von einer Haftung des Beifahrers ausgehen, namentlich der sog. Verschuldenshaftung. In diesem Fall wäre die PHV in der Regulierungspflicht, da die bereits angesprochene Benzinklausel als Ausschlussgrund hier nicht greift (es sei denn der Beifahrer würde eine der zitierten Eigenschaften - Halter, Besitzer, etc. - erfüllen).

Sollte der Beifahrer aufgrund ausreichender Sorgfalt jedoch nicht in der Haftung sein, würde i.d.T. die Gefährdungshaftung des Fahrzeugs zum Tragen kommen. Diese besagt, dass aus dem reinen Betrieb eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs bereits eine so große Gefahr entsteht, dass kein Verschulden vorliegen muss, um im Falle eines Schadens haften zu müssen.

Es empfiehlt sich somit, der PHV noch einmal die genauen Umstände des Schadenshergangs zu schildern, um dann entscheiden zu können, ob eine Haftungsgrundlage - sprich ein Verschulden - vorliegt.

Viele Grüße

Loroth

Vielen Dank, dass werde ich mal weiter verfolgen und ich sag bescheid was draus geworden ist.

Noch eine Frage: Sollte er seiner Sorgfalt nicht nachgekommen sein, muss die PHV dass dann zahlen oder er selbst? Kann die PHV sich das Geld beim Ihm wieder holen durch Anzeige oder sowas in der Art?

Danke

@Boffele
Sollte er seiner Sorgfalt nicht nachgekommen sein, muss die PHV dass dann zahlen oder er selbst?

Das schuldhafte Verhalten - hier die eventuell mangelnde Sorgfalt beim Öffnen der Tür - ist Voraussetzung für eine Haftung.

In dieser Haftung ist der Freund erst einmal selber. Die PHV reguliert aber an seiner Statt.

(Dass eine Haftpflichtversicherung nicht, der Schädiger aber sehr wohl zahlen muss, kann nur dann gegeben sein, wenn für den jeweiligen Schadenfall keine Deckung durch die Versicherung besteht - was hier nicht gegeben sein sollte. Soll hier heißen: Wenn (!!) ein Verschulden des Freundes vorliegt, müsste die PHV auch regulieren.)

Kann die PHV sich das Geld beim Ihm wieder holen durch Anzeige oder sowas in der Art?

Nein. Ein Regress oder eine Anzeige wäre z.B. nur im Falle eines Betrugs möglich bzw. zu erwarten...

@Loroth

Vielen Dank erstmal

@Loroth

Lachnummer, oder? Der Schaden wurde durch die Tür eines Kfz verursacht und solche Dinger ordnet dann auch die Kfz-Versicherung und als Anspruchsteller muss ich mich nicht mit dem Gelaber eines Beifahres abfinden. Alles doch ganz einfach, oder?

@schleudermaxe

Wo steht etwas von "Gelaber" oder "abfinden müssen"???

Dem Geschädigten ist ein Schaden entstanden, der ihm zu ersetzen ist. Über welche Versicherung das geschieht, kann ihm im Grunde egal sein.

Und dass der Schaden auch über die KH reguliert werden KANN, hat auch niemand bestritten - dann aber rabattschädlich, was nachvollziehbar nicht im Interesse des Kfz-Versicherungsnehmers liegen kann.

He, du behauptest, es ist nicht einfach zu beantworten. Doch. Es ist ganz einfach. Was sagt die Benzinklausel?

„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“

Das ist ein Ausschluß. Die Schuldfrage ist egal. Auch wenn er schuldig ist, ist der Umstand ausgeschlossen.

Es sei denn, das Fahrzeug war nicht in Gebrauch. Viel Spaß bei diesem Nachweis.

@BenniXYZ

Aber ein Beifahrer ist weder Eigentümer, Besitzer, Halter noch Führer meines KFZ gewesen. Das sieht auch meine Versicherung so und die PHV meines Kumpels wird den Schaden vorerst übernehmen, will den Fall aber noch genauer prüfen

@BenniXYZ
„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“

Und wo erfüllt der Beifahrer eine dieser Eigenschaften???

@Loroth

Das Ding ist durch, die PHV hat den Schaden übernommen. Besten Dank für eure Antworten

Solche Beulen kann man durchaus auch als smartrepair beseitigen lassen. Wenn du den Geschädigten kennst sollte das auch kein problem darstellen und ist nach der Schadaensminderungspflicht des geschädigten auch anzuraten., Den entstandenen Schaden der durch Deine Haftpflicht zu regulieren ist völlig richtig , wie das die Haftpflicht sagt ... Jedoch kann auch zurückgekauft werden,. um einen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten.

Je nach versicherer bittest du deinen Versicherer um eine Abrechnung weil du deinen Rabatt erhalten möchtest und den schaden eventuell rückzahlen im Vericherungsjargong Rückkaufen möchtest. möchtest.. Wenn sich das rechnerisch für Dich lohnt bekommst Du die möglichkeit dazu und kannst den genannten Betrag überweisen..

Ob und wie du jedoch deinen Schaden vom Kumpel zivilrechtlich geltend machen kannst steht auf einem anderen blatt papier Mortalisch sollte er den tragen oder sich zumindest beteiligen, Seine Haftpflich jedoch ist da raus, wenn muß er das auf eigene kappe mit dir regulieren,.

Rechtlich tritt dein Versicherer .ein.. Einen rechtsanspruch das der Kumpel das übernimmt hast du jedoch nicht . Ich hab auch schon Schäden zurückgekauft ,

Zahlung innerhalb einer vom Versicherer zu benennenden Frist auf deren Kontoverbindung die man die unter Eintragung der Schadensnummer oder des aktenzteichens Beauftragt.,,.. Joachim

Verklagen werde ich ihn sicherlich nicht, er wollte sich auch beteiligen. Leider kommt smartrepair laut geschädigtem nicht in Frage und der Schade beläuft sich auf über 2000 Euro lt. Geschädigtem. Egal ob Rückkauf oder höhere SF Klasse, das Geld kann ich besser ausgeben, zumal ich, ausser dass es sich um mein Fahrzeug handelt, vollkommen unschuldig bin ;((

@Boffele

Leidr ist das die geltende Gesetzeslage oder geltendes recht wie sauch immer . ist eben so ,, ich würde bei der Versicherung auf ein Gutachten bestehen denn wegen einer Beule eine Türe zu erneuern was ich anhand der Preise vermute ist sehr grenzwertig .. kommt natürlich aufs gechädigte fahrzeug und dessen zustand an.. Bei einem Oberklassefahrzeug ist das meist üblich und gerechtfertigt.. Leider... Joachim

Hallo!

  • Die Sachlage ist eigentlich recht eindeutig und klar.
  • Dein Fahrzeug beschädigt ein anderes Fahrzeug, wie das passiert ist, ist sekundär.
  • Deine Haftplichtversicherung muss für den Schaden an dem anderen Fahrzeug aufkommen.
  • Im Gegenzug wird dich der Versicherer anders einstufen oder dir die Möglichkeit anbieten, den Schaden zu begleichen. Ob sich das für dich rechnet, kannst du dir auch bei deiner Versicherung ausrechnen lassen.

Wer jetzt genau den Schaden verursacht hat - in dem Fall dein Beifahrer - ist für den Schadensfall egal.

Ob du den Schaden jetzt von deinem Beifahrer ersetzt bekommst, oder du ihn verklagst, steht auf einem ganz anderen Papier. Moralisch verpflichtet wäre er, dir diesen dir entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine Versicherung des Beifahrers wird das nicht begleichen. Der Beifahrer hat es durch eigenes Ungeschick verursacht und müsste es aus seiner Tasche bezahlen.

LG Bernd

Die PHV hat sich vorerst bereit erklärt den Schaden zu übernehmen, will den Fall aber noch genauer prüfen

@Boffele

Na, das sind ja gute Nachrichten. Ist man/frau von Versicherungen gar nicht gewohnt.

Es gäbe ja noch "creative" Lösungen, die können hier aber nicht geschrieben werden ...

LG Bernd

Aber der Anspruchsteller bzw. die Anspruchstellerin hat doch nur mit der Kfz-Versicherung etwas am Hut und wird dort doch den angerichteten Schaden ordnen lassen. Alles eigentlich ganz einfach.

Du bist der Halter des Fahrzeugs. Durch dein Fahrzeug ist ein Schaden entstanden. Als Halter haftest du. Schau dir das hier mal an:

http://de.wikibooks.org/wiki/Zur_Gef%C3%A4hrdungshaftung_beim_Verkehrsunfall#Beim_Betrieb_eines_Kraftfahrzeugs:

Da steht u. a.: das Aussteigen aus dem Fahrzeug gehört zum Betrieb. Und: Als Halter haftest du für alle Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen.

Hier noch mal so ein Fall:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Schaden-durch-Beifahrer,-Haftung---f114254.html

Der Witz ist, dass es beim Auto um Gefährdungshaftung geht. Du bringst als Halter dein Auto in den Verkehr - und allein damit gefährdest du andere (weil der Betrieb eines Autos eben immer gefährlich ist). Damit auf den dadurch verursachten Schäden der Geschädigte nicht sitzen bleibt, gibt es die gesetzliche Haftpflicht.

@FataMorgana2010

Interessant ist die Frage, ob du dir den Schaden, der dir entsteht, dann wiederum beim Beifahrer zurückholen kannst.

@FataMorgana2010

Bei seiner Privathaftpflicht oder bei ihm?

@FataMorgana2010

Kannst du nicht. Die Benzinklausel verhindert das. Meines Wissens nach gibt es keinen Versicherer, der solche Schäden einschließt in die PHV. Falls doch, korrigiert mich, es wäre interessant wer so etwas versichert.

@BenniXYZ
Meines Wissens nach gibt es keinen Versicherer, der solche Schäden einschließt in die PHV.

Doch, im Prinzip sogar jeder Versicherer, da die Benzinklausel bei "Nur"-Beifahrern nicht greift...