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Stundung der Raten zur Tilgung einer Geldstrafe- Wie am besten begründen?

gefragt von rixdorf am 20.03.2009 um 12:21 Uhr

Meiner Freundin wurde schon bei der Urteilsverkündung genehmigt, die verhängte Geldstrafe in monatlichen Raten zu begleichen. Grund: Ganztägige Fortbildung, die ihr die Möglichkeit "Freie Arbeit" unmöglich macht. Bisher hat sie regelmäßig die Raten überwiesen und so bereits die Hälfte der Geldstrafe ( 60 Tagessätze zu je 15 Euro, also insges. 900 Euro) getilgt. Nun ist sie im Moment in einer prekären, aber zeitlich begrenzten Situation, die ihr die Zahlung für die nächsten 3-5 Monate praktisch unmöglich macht. Sie muss nämlich hohe Raten an zwei Gläubiger überweisen, um die derzeit bestehende Kontopfändung wieder aufheben zu lassen. In diese Situation ist sie allerdings zu einem guten Teil auch selbstverschuldet hineingeraten, so dass Belege hier nicht weiterhelfen. Also: Ich bitte Leute mit Talent zu fantasievollen Schwindeleien, mir ein paar Tips zu geben, wie wir den Antrag auf zeitlich begrenzte Stundung am besten begründen könnten.

Danke Euch, denn mein Talent auf diesem Gebiet liegt leider nicht auf Münchausen'schem Niveau!

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Kontopfändung x 123 Stundung x 7

Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 20. März 2009 12:24
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Wie wär es mit der Wahrheit?

In dem Fall die beste Lösung, denke ich. Sie sieht ein, dass sie nicht richtig gehandelt und einen Fehler gemacht hat, will aber dafür geradestehen und alles in Ordnung bringen. Es geht halt nur der Reihe nach.

Dafür hat sicher jeder Sachbearbeiter Verständnis.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 20. März 2009 12:30
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Schwindeln unbedingt abgewöhnen.

Selbstdisziplin ist ja Euer eigener Wunsch. Jedes Schwindeln erschwert die Selbstdisziplin.

Antrag ehrlich schriftlich stellen, mündlich mit zuständigem Sachbearbeiter besprechen und unbedingt zur Schuldenberatung gehen.

Wenn diese Probleme immer wieder auftreten und auf gleiche Weise entstehen kann das psychische Ursachen haben, die evtl. erbliche Veranlagung sein können. Dann kannst Du selbst strampeln so viel du willst - aber es ist dann doch Hilfe von außen notwendig (Psychotherapie, sehr gute Freunde, die seelische Unterstützung geben und sich nicht zu schade sind, dich über einen Gewissen Zeitraum zur Disziplin zu zwinden) Denkt darüber nach!!


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 20. März 2009 12:27
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Sorry - fantasievolle Schwindeleien bringen sie unter Umständen noch mehr in die Zwickmühle und sind nicht sauber. Deshalb bekommst du auch keine.

Deine Freundin soll das Amt, wo sie die Geldstrafe zahlt, anrufen und denen sagen, dass sie momentan in finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Dann soll sie sagen, wann sie wieder zahlen kann und bis dahin um Stundung bitten. Wenn sie bis dato ordentlich gezahlt hat, wird dem Antrag in der Regel zugestimmt.

Und du solltest mal ein bissel nachdenken, statt ihr noch mehr Ärger mit solchen dämlichen Vorschlägen zu bereiten!


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 20. März 2009 12:26
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sie soll einfach sagen, dass sie das nicht zahlen kann oder sich n job suchen für nebenbei oder sich geld leihen. sie bricht gesetze und jetzt will sie verständnis? wohl kaum, dass sie das bekommt

Kommentar von rixdorf am 22. April 2009 13:55

"Sie bricht Gesetze", ach Gottchen, wie unanständig von ihr! Wer im Glashaus sitzt...


Gruiten
beantwortet von Gruiten am 20. März 2009 12:25
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je mehr Story erfunden wird je unwahrscheinlicher ist es, dass das Gegenüber das auch glaubt.

Am besten einfach sagen wie die Sachlage ist und darauf hoffen das es so akzeptiert wird. Lügen hilft am allerwenigstens. Einfach die Wahrheit sagen.

Wenn der Gläubiger die Stundung genehmmigt wird er dass machen oder nicht. Der Grund ist meist nebensächlich sondern eher wie die internen Arbeitsabläufe und Anweisungen sind.


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