Ich habe ein Stellenangebot als Produktionshelferin bekommen, Stundenlohn 4,00 Euro, bei Vollzeit . Ist das sittenwidrig laut Gesetz ? Ich wohne in den neuen Bundesländern und stehe kurz vor Hartz VI.

Ich würde es schlicht und einfach als "sittenwidrig" bezeichnen, Aber die Politik und hier besonders die CDU wehrt sich ja gegen die Festlegung von Mindestlöhnen. Deshalb kannst Du Dich ja nächstes Jahr bei der Bundestagswahl für eine Partei entscheiden , die solche sittenwidrige Löhne abschaffen will.
Sozial ist was Arbeit schafft..... Asozial ist dann davon nicht leben zu können.
Mt dem 1. Teil deines Beitrages sollte man eher vorsichtig sein, weil nicht jede Arbeit nützlich ist; schon gar nicht, wenn die Tötigkeit dann noch von jemand (meist der Staat!) subventioniert werden muß.
Genau so war mein Beitrag auch gemeint. Ironie

Ich weiß nicht ob es per Gesetz Sitten widrig ist.
Aber mit dem Lohn wirst Du auch Hartz4 beantragen müssen.
Oder kannst Du davon leben?
das ist auf jedenfall nicht gerecht, finde ich.
Denn deine volle Arbeitskraft wollen sie trotzdem, nur nicht voll Bezahlen.
LG Wolpertinger
mani08 am 15. September 2008 12:32 DH
Nunja,
immerhin dürfte dir dieser Betrag weitgehend netto bleiben, ist doch ein kleiner Trost...
Letztlich kommst du da ja unter 800 Euro im Monat raus, da fallen kaum Abgaben an - aber gut davon leben kann man natürlich nicht. Aber mmer noch besser als anderen auf der Tasche zu liegen finde ich.
Du kannst dir leicht ausrechnen, daß sie ungewollt noch immer dem Staat auf der Tasche liegen wird. Sie wird (bei Vollzeit!) zirka 700 € brutto verdienen. Das wird dann zu aufstockendem Alg2 führen ...
@Kaldex
Du ich die persönliche und finanzielle Situation der Fragestellerin nicht kenne, kann ich dies nicht einschätzen, es könnten ja auch andere Einnahmequellen (Unterhalt für Kinder o.ä.) oder kostensenkende Faktoren (Wohnung bei den Eltern im Haus etc) vorhanden sein.
hm, ja. Ich hab ausgerechnet, dass ich ungefähr ca. 540,00 netto rauskriege. Da muss ich dann wohl doch noch Wohngeld oder so beantragen. Aber da ich ab Okt. sonst Hartz beantragen müsste, werde ich den Job wohl doch annehmen. Fahrtkosten hab ich zum Glück keine !
Nö, Wohngeld kommt wahrscheinlich nicht in Frage. Du erhältst gleich aufstockendes Alg2; war bei mir auch so weil die Gewährung von Wohngeld nicht ausgereicht hätte ...
@ MarianneW: davon hat sie nix gesagt. Also kann ich nur von einem ungefähren Brutto-Ek. von 700 € ausgehn. Ihr Netto paßt etwa dazu.

Moral und Recht ist mindestens zweierlei !
Durch die vier Euro Stundenlohn wird dir nicht die Existenz genommen, weil die ARGE zuzahlen muss !
Das die Firma sich daran Bedient, wer will es Ihr verdenken wenn die Möglichkeit besteht ?

Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Lohnwucher, also ein auffälliges und sittenwidriges Missverhältnis zwischen Arbeit und Vergütung vorliegt, wenn die Vergütung unter 2/3 der üblichen bzw tariflichen Vergütung liegt. Da für Produktionshelfer bei Zeitarbeitsunternehmen der Stundenlohn bei rund € 6,50 mindestens liegt, liegt bei Dir ein Fall des Lohnwuchers vor.
man möge denken ja, aber das amt für arbeit ist da anderer meinung

Es gibt auch Stundenlohn von 3,75 € bei Reinigungskräften!
vollyhn am 15. September 2008 22:21 Das wäre auch Lohnwucher. Zumindest bei den Gebäudereinigern gibt es Mindestlohn von 7,81 €
Gesetzwidrig ist es (leider) nicht. Aber wenn Du erst VOR Hartz-4 stehst, würde ich es ablehnen. Auch mit Hinweis auf eventuelle weite Anfahrtswege ....

Hier arbeiten viele Menschen für diesen Stundenlohn. Zumutbar ist es leider.
In der Schwez bekomme Produktionshelfer 20Chf, das ist mer als das dreifache, natürlich ist das sittenwidrig, aber ob es illegal ist weiss ich nicht!