TimPredator am 17.06.2009 um 16:34 Uhr
Darf der Lehrer den Nachmittagsunterricht um 30 Minuten vorverlegen? Es haben zwar alle Zeit, aber ich frag mal allgemein...
Unser Lehrer hat uns in solchen Fällen gefragt. Wenn er einen entsprechenden Grund hat haben wir da zugestimmt.

Wenn die Zeiten an der Schule allgemeingültig festgelegt sind, kann der Lehrer sie nicht einfach so eigenmächtig verlegen. Er sollte schon triftige Gründe haben und die Schüler sollten gefragt werden.
Nicht spontan. Wenn es einen vernünftigen Grund gibt, und das vom Schulamt(?) genehmigt wurde, bestimmt.
Warum nicht spontan, wenn die Schüler Zeit haben und auch sonst nichts dagegen spricht. Wofür extra Genehmigung, Quatsch und typisch deutsches Bürokratiedenken!

seid doch froh, dass ihr dann ne halbe Stunde eher frei habt ;-)
TimPredator am 17. Juni 2009 17:01 Ja, aber wir haben kaum Zeit zum Essen! :(