Hallo,
ich studiere momentan noch (Erststudium in Vollzeit). Vor einiger Zeit habe ich mich wegen "vorgezogener Werbungskosten" informiert, und im Endeffekt kan da raus, dass sowas bei Studenten nicht anerkannt wird. Jetzt bin ich durch zufall auf Internet-Seiten gestoßen, wo steht, dass es doch geht. Jetzt weiss ich gar nicht, was ich denken soll ... ob sich die Muehe lohnt, oder nicht!
Ich bitte diejenigen unter Euch, die sich damit auskennen, mir zu sagen, ob das moeglich ist und was ich beachten muss, weil ich hab ja leider nicht mehr viel Zeit, wenn ich das fuer das letzte Jahr noch einreichen will. Ich bin auch fuer hilfreiche / serioese Weblinks dankbar!
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sorry, nicht möglich, steuerberater und finanzamt sagen nein

Das geht überhaupt nicht!Es heißt auch nicht "vorgezogene Werbungskosten", sondern Werbungskostenfreibetrag.
Hmm, ich meine mich aber zu erinnern, dass es da mal etwas gab, dass man die Kosten des Studium als "vorgezogene Werbungskosten" nicht fuer das aktuelle Jahr, sondern dann, wenn man spaeter was verdient, geltend machen konnte. Das wurde irgendwann abgeschafft, und dann gabs ne Klage, da find ich aber grad keine Infos, was dabei heraus gekommen ist. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das als "vorgezogene Werbungskosten" bezeichnet wurde.
Was möchtest du den für "letztes" Jahr absetzen?
Möchtest du Kredit, Vorfinanzierung "Vorschuss" für dieses Jahr ?
Naja, ich muesste dann in diesem Monat ne Art Steuererklaerung machen fuer das vergangene Jahr, und da sind ja unter anderem Kosten fuer Lehrbuecher, Schreibkram und Studiengebühren angefallen. Wenn es sowas wie diese "vorgezogenen Werbungskosten" gibt - was ich eben nicht weiss - dann muesst ich da bis Ende des Monats ne Steuererklaerung einreichen.
Volker13 am 19. Mai 2009 23:08 Vorweg für das letzte Jahr? Was soll das sein?
Naja, ich hab doch im vergangen Jahr, fuer das die Steuererklaerung ja demnaechst ansteht, Ausgaben fuer mein Studium gehabt. Und frueher ging das mal, dass man das als "negative Einnahmen" / "vorgezogene Werbungskosten" oder sowas in der Art angeben konnte und dann spaeter, wenn man Steuern zahlt, diese Ausgeben anrechnen lassen konnte.
Naja, das wird wohl nicht mehr gehen ... Gemeinheit! :-)
Es nennt sich "vorweggenommene Werbungskosten". Diese können auch bei nicht steuerlichen Einnahmen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das heisst, es wird ein negativer Steuerbescheid festgestellt. Bei zukünftigen steuerlichen Einkünften wird dieser dann berücksichtigt und mindert die Steuerlast für die Zukunft. Bsp.: Mann erzielt noch keine Einnahmen, hat aber schon Bewerbungskosten etc.
Ein Erstudium (also erste berufliche Ausbildung) kann im Gegensatz zum Zweitstudium, zum Erststudium nach Berufsausbildung, zur Promotion allerdings nicht mehr als Werbungskosten berücksichtigt werden, sondern lediglich als Sonderausgaben. Dieses wirkt sich aber nicht steuerlich für die Zukunft aus, sondern nur wenn man in den entsprechenden Jahren auch steuerliches Einkommen erzielt und somit die steuerlast (Einkommenssteuer) senken kann.
http://asta-server1.fernuni-hagen.de/cms/fileadmin/docs/formalia/BMFIVC8-S22275-0520051104.pdf
Im Übrigen können Einkommensteuererklärungen rückwirkend bis zu 4 Jahre abgegeben werden. Steuererklärung für das Jahr 2005 also noch bis zum 31.12.2009! Gilt nicht für Steuerpflichtige die zur Abgabe einer Steuererklärung vepflichtet sind (§§ 149 Abs. 1 AO, § 25 Abs. 1 EStG, § 56 EStDV). Hier muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden.