Die Kinder meiner Frau wollen demnächst studieren. Sie bekommen Unterhalt vom leiblichen Vater. Meine Fragen dazu: Sind meine Frau und ich in der (rechtlichen) Pflicht, den Kindern das studieren zu zahlen oder ist der leibliche und unterhaltspflichtige Vater dafür zuständig? Werden die Einkommen meiner Frau und mein Einkommen evtl. bei der Berechnung des zu zahlenden Betrages zugrunde gelegt oder ist mein Einkommen außen vor? Vielen Dank für die Antworten.
Du nicht aber Deine Frau ist Ihren Kindern gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Die Unterhaltsleistung richtet sich nach Ihren Einkommen sowie den Einkommen des Exehemanns. Genauso verhält sich das mit dem BAFÖG Anspruch. Wenn die Unterhaltsleistungen geringer sind als der BAFÖG Anspruch bekommen die Kinder BAFÖG ansonsten halt nicht. Du bist den Kindern nicht Unterhaltsverpflichtet sondern höchstens Deiner Frau. Für genauere Berechnungen bräuchte ich die Einkommen von Mutter Vater sowie Lebensgefährten und Einkommen der entsprechenden Kindern. Ausbildungsstand etc. etc.

Wenn du die Kinder adoptiert hast, dannn bist du in der Pflicht. Wenn nicht, dann der leibliche Erzeuger. So sieht das zumindestens rechtlich aus. Die Mutter der Kinder könnte auch zahlen müssen, aber wenn ihr doch zusammen lebt, so wärest du ohnehin dabei oder... die Beziehung würde drunter leiden. Außerdem gibt es noch Bafög und die Studenten dürfen auch noch Jobben. Zuallerletzt gibt es noch die Studienkrdite.
Ich habe die Kinder nicht adoptiert. Das ich "moralisch" in der Pflicht sein könnte, ist mir auch klar. :-) Ich will mich nur für den Fall präparieren, falls das Bafög-Amt auf komische Gedanken kommt.
Da bin ich jetzt erleichtert; ich dachte zuerst, du wärtst so einer, der partout nicht für die Kinder zahlen will.

DU musst einfach nur den Betrag weiter zahlen wie jetzt auch, also es wird nicht mehr aber auch nicht weniger.
LG