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Studierende Kinder - muß ich dafür zahlen?

gefragt von cherusker18 am 04.06.2008 um 11:16 Uhr

Die Kinder meiner Frau wollen demnächst studieren. Sie bekommen Unterhalt vom leiblichen Vater. Meine Fragen dazu: Sind meine Frau und ich in der (rechtlichen) Pflicht, den Kindern das studieren zu zahlen oder ist der leibliche und unterhaltspflichtige Vater dafür zuständig? Werden die Einkommen meiner Frau und mein Einkommen evtl. bei der Berechnung des zu zahlenden Betrages zugrunde gelegt oder ist mein Einkommen außen vor? Vielen Dank für die Antworten.


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 4. Juni 2008 11:34
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Du nicht aber Deine Frau ist Ihren Kindern gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Die Unterhaltsleistung richtet sich nach Ihren Einkommen sowie den Einkommen des Exehemanns. Genauso verhält sich das mit dem BAFÖG Anspruch. Wenn die Unterhaltsleistungen geringer sind als der BAFÖG Anspruch bekommen die Kinder BAFÖG ansonsten halt nicht. Du bist den Kindern nicht Unterhaltsverpflichtet sondern höchstens Deiner Frau. Für genauere Berechnungen bräuchte ich die Einkommen von Mutter Vater sowie Lebensgefährten und Einkommen der entsprechenden Kindern. Ausbildungsstand etc. etc.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. Juni 2008 11:22
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Wenn du die Kinder adoptiert hast, dannn bist du in der Pflicht. Wenn nicht, dann der leibliche Erzeuger. So sieht das zumindestens rechtlich aus. Die Mutter der Kinder könnte auch zahlen müssen, aber wenn ihr doch zusammen lebt, so wärest du ohnehin dabei oder... die Beziehung würde drunter leiden. Außerdem gibt es noch Bafög und die Studenten dürfen auch noch Jobben. Zuallerletzt gibt es noch die Studienkrdite.

Kommentar von cherusker18 am 4. Juni 2008 11:27

Ich habe die Kinder nicht adoptiert. Das ich "moralisch" in der Pflicht sein könnte, ist mir auch klar. :-) Ich will mich nur für den Fall präparieren, falls das Bafög-Amt auf komische Gedanken kommt.

Kommentar von denkenhilft am 4. Juni 2008 11:34

Da bin ich jetzt erleichtert; ich dachte zuerst, du wärtst so einer, der partout nicht für die Kinder zahlen will.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 4. Juni 2008 11:19
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DU musst einfach nur den Betrag weiter zahlen wie jetzt auch, also es wird nicht mehr aber auch nicht weniger.

LG




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